Betäubungsmittel (im Volksmund Drogen) sind nach den Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) u.a. Cannabis (hier: Marihuana und Haschisch), Amphetamin, Methamphetamin, Heroin, Kokain, Ecstasy, MDMA, MDA und MDE.
Eine abschließende Aufzählung der Stoffe, die als Betäubungsmittel unter das BtMG fallen, finden Sie in den Anlagen 1 bis 3 des BtMG.
Nach den §§ 29 ff. des BtMG sind verschiedene Handlungsweisen im Umgang mit Betäubungsmitteln unter Strafe gestellt. Danach ist u.a.
• der Besitz von Betäubungsmitteln
• der Erwerb von Betäubungsmitteln
• die Herstellung von Betäubungsmitteln
• die Einfuhr von Betäubungsmitteln
• und der Handel mit Betäubungsmitteln
strafrechtlich relevant.
Sowohl im Rahmen einer gerade erlebten Hausdurchsuchung, als auch bei Verhaftung oder der schlichten polizeilichen Beschuldigtenvernehmung sollten Sie stets keine Angaben zur Sache machen.
Sie haben ein umfassendes Schweigerecht und sind lediglich dazu verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person zu machen. Es gilt der einfache Grundsatz: „Schweigen ist Gold“. Beim ersten Kontakt mit der Polizei – sei es bei Hausdurchsuchung, Beschuldigtenvernehmung oder Verhaftung – sollten Sie einen Strafverteidiger kontaktieren.
Reden Sie nicht mit der Polizei, reden Sie mit mir – 089/228433-55!

