Fachanwalt für Strafrecht

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Seit 2011 darf Rechtsanwalt Kämpf den Titel „Fachanwalt für Strafrecht, verliehen von der Rechtsanwaltskammer München.

Fachanwaltsurkunde Rechtsanwalt Kämpf
Urkunde Fachanwalt für Strafrecht
Fortbildungsbescheinigung DeutscherAnwaltVerein Rechtsanwalt Kämpf
Fortbildungsbescheinigung DeutscherAnwaltVerein

Die Verleihung des Titels „Fachanwalt für Strafrecht“ setzt besondere theoretische und praktische Erfahrungen voraus. Rechtsanwalt Kämpf absolvierte 2007 den Fachanwaltslehrgang Strafrecht. Dieser umfasste 120 Stunden und behandelte die Themen Methodik und Recht der Strafverteidigung, Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften, materielles Strafrecht einschließlich Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht sowie Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstrafrechtverfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungsrecht und Strafvollzugsrecht. Die besonderen Kenntnisse im Strafrecht und Strafprozessrecht werden in verschiedenen Klausuren überprüft.

Weitere Voraussetzung zur Erteilung des Titels „Fachanwalt für Strafrecht“ sind die nachzuweisenden besonderen praktischen Erfahrungen (u.a. 40 Hauptverhandlungstage vor dem Schöffengericht oder einem übergeordneten Gericht (Landgericht, Schwurgericht oder OLG) sowie eine Mindestzulassungsdauer von drei Jahren.

Als Fachanwalt für Strafrecht ist Rechtsanwalt Kämpf dazu verpflichtet, sich regelmäßig auf dem Gebiet des Strafrechts fortzubilden. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Kämpf kam dieser Verpflichtung in den nachfolgend aufgezählten Fachanwaltsfortbildungen nach:

  • 2011: Fachanwaltsfortbildung im Fach Strafrecht: Obergerichtliche Rechtsprechung und Rechtsprechung des 4. Strafsenats des OLG München (2011)
  • 2011: Fachanwaltsfortbildung im Fach Strafrecht: Rechtsmedizinische Aspekte bei der Beurteilung von Verletzungsschwere und Verletzungsfolgen
  • 2011: Fachanwaltsfortbildung im Fach Strafrecht: Die neueste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Strafsachen
  • 2011: Fachanwaltsfortbildung im Fach Strafrecht: Einführung in das Internetstrafrecht und die spezifischen Verteidigungsstrategien
  • 2010: Fachanwaltsfortbildung im Fach Strafrecht: Obergerichtliche Rechtsprechung und Rechtsprechung des 4. Strafsenats des OLG München
  • 2010: Fachanwaltsfortbildung im Fach Strafrecht: Isotopenuntersuchung
  • 2010: Fachanwaltsfortbildung im Fach Strafrecht: Die Identifikation durch Zeugen und Lichtbilder
  • 2009: Fachanwaltsfortbildung im Fach Verkehrsrecht: Polizeiliche Verkehrsmesstechnik, insbesondere im Hinblick auf aktuelle Probleme der Lasergeschwindigkeitsmessgeräte “PoliScan Speed” und der Verkehrsüberwachung über Ampelanlagen
  • 2009: Fachanwaltsfortbildung im Fach Strafrecht: Möglichkeiten und Grenzen neuester molekulargenetischer Methoden
  • 2009: Fachanwaltsfortbildung im Fach Strafrecht: Europäische Menschenrechtsbesche
  • 2009: Fachanwaltsfortbildung im Fach Strafrecht: Aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Strafrecht und Strafverfahrensrecht – eine kritische Betrachtung
  • 2009: Fachanwaltsfortbildung im Fach Strafrecht: Aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Strafrecht und Strafverfahrensrecht
  • 2008: Fachanwaltsfortbildung im Fach Strafrecht: Verdeckte Ermittlungsmaßnahmen
  • 2008: Fachanwaltsfortbildung im Fach Strafrecht: Medizinisch-Psychologische Untersuchung bei Alkohol, Drogen und Punkten
  • 2008: Fachanwaltsfortbildung im Fach Strafrecht: Drogen und Alkohol im Straßenverkehr
  • 2008: Fachanwaltsfortbildung im Fach Strafrecht: Die neueste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Strafsachen
  • 2008: Fachanwaltsfortbildung im Fach Strafrecht: Crash- Test: Neue Untersuchung der Toleranzgrenze der HWS bei unterschiedlichen Kollisionsarten
  • 2007: Fachanwaltslehrgang für Strafrecht der Deutschen Anwaltakademie
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