Strafe Fahren ohne Fahrerlaubnis – Telefon: 089/228433-55

Welche Strafe erwartet Sie bei Verurteilung wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis? Strafanzeige, Anklageschrift oder Strafbefehl? Ladung zur Beschuldigtenvernehmung wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis erhalten? Reden Sie nicht mit der Polizei – sprechen Sie mit mir:  089/228433-55 oder info@muenchenstrafrecht.de!

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Strafe Fahren ohne Fahrerlaubnis § 21 StVG

Der Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ist in § 21 StVG geregelt. Dieser sieht als Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor.
Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren können zur Bewährung ausgesetzt werden. Geldstrafen setzen sich zusammen aus der Tagessatzanzahl und der Tagessatzhöhe. Die Höhe eines Tagessatzes einer Geldstrafe errechnet sich wie folgt: zunächst sind von Ihrem Netto-Einkommen sämtliche Unterhaltsverpflichtungen abzuziehen und sodann das Ergebnis durch 30 zu teilen.

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Vorwurf Fahren ohne Fahrerlaubnis – jetzt Anwalt einschalten!

Höhe der Strafe bei Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

Die Höhe der für das Fahren ohne Faherlaubnis zu verhängenden Strafe richtet sich nach einer Vielzahl von Faktoren. Hier kommt es zunächst auf die Anzahl der Taten an. Weiterhin wirken sich insbesondere einschlägige Vorstrafen strafschärfend aus. Strafmildernd können sich beispielsweise ein Geständnis, die Entschuldigung oder  verkehrspsychologische Maßnahmen bemerkbar machen.

Rechtsanwalt bei Fahren ohne Fahrerlaubnis München

Als Fachanwalt für Strafrecht habe ich eine Vielzahl von Mandanten durch Ermittlungs-und Strafverfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis begleitet und erfolgreich verteidigt. Ich empfehle Ihnen zunächst dringend, gegenüber der Polizei von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen. Nach Akteneinsicht in die Ermittlungsakten können wir gemeinsam eine Verteidigungsstrategie abstimmen.

SO GEHT ES WEITER:

  • Kontaktieren Sie mich unter 089/228433-55.
  • Sie erhalten einen Termin binnen 48 Stunden.
  • Wir besprechen Ihren Fall inklusive Chancenbewertung.
  • Nach Beauftragung durch Sie nehme ich Akteneinsicht.
  • Sobald die Akte vorliegt, planen wir gemeinsam unsere Strategie.

Die Anwaltskanzlei befindet sich zentral in der Münchener Innenstadt in der Pettenkoferstraße 10a, 80336 München und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln ausgezeichnet zu erreichen (Haltestellen: Sendlinger Tor, Goethestraße oder Hauptbahnhof).

Quelle Lichtbild: R_K_B – pixelio.de