Begehen Jugendliche Straftaten so kommt zwingend das Jugendstrafrecht zur Anwendung. Jugendliche sind Täter, die zur Tatzeit zwischen 14 und 17 Jahre alt sind. Das Jugendstrafrecht richtet sich nach den Vorschriften des JGG (Jugendgerichtsgesetz).
Aber auch als sogenannter Heranwachsender (bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres) kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht in Betracht kommen. Das Jugendstrafrechts findet bei Heranwachsenden beim Vorliegen von Reifeverzögerungen Anwendung. Solche Reifeverzögerungen im Sinne des Jugendstrafrechts liegen vor, wenn der Heranwachsende bei der Straftat angesichts seiner sittlichen und geistigen Entwicklung einem Jugendlichen gleichstand oder eine typische Jugendverfehlung gegeben ist.
Anders als im Erwachsenenstrafrecht steht dem Jugendstrafrechts nicht die Strafe, sondern vielmehr der sogenannte Erziehungsgedanke im Vordergrund. Etwaige Erziehungsdefizite sollen behoben werden.
Gerade im Jugendstrafrecht bieten sich im Rahmen der Strafverteidigung eine Vielzahl von Möglichkeiten, das Strafverfahren zugunsten Ihres Sohnes oder Ihrer Tochter positiv zu beeinflussen. Sie sind Vater oder Mutter eines Jugendlichen oder Heranwachsenden, gegen den ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist? Dann sollten Sie sich nicht scheuen, frühzeitig einen Strafverteidiger mit der Verteidigung Ihres Kindes zu betrauen.
Als Fachanwalt für Strafrecht stehe ich Ihrem Kind gerne mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktieren Sie mich unter 089/228433-55!

