Alkohol und E-Bike – welche Promillegrenzen gelten? Ab welcher Alkoholisierung liegt eine Trunkenheit im Straßenverkehr nach § 316 StGB vor? Kann auf einem Pedelec eine Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24a StVG verwirklicht werden?

Schrecksekunde nach dem Biergartenbesuch, dem Feierabenddrink in einer Bar oder dem Glas Rotwein (zu viel?) im Restaurant oder beim Grillen! Gerade haben Sie die Heimfahrt auf dem Elektrofahrrad angetreten, schon werden Sie von der Polizei zur Alkoholkontrolle gestoppt. Jetzt stellt sich die Frage, ob Sie trotz des vorausgegangenen Alkoholkonsums auf dem E-Bike fahren durften. Welche Promillegrenzen gelten für die Fahrt auf dem Elektrofahrrad? Die Antwort richtet sich danach, ob ein Pedelec strafrechtlich als Kraftfahrzeug gilt.

Bei einer Einordnung des E-Bikes als Fahrrad gilt die 1,6-Promillegrenze für die absolute Fahruntüchtigkeit im Sinne der Trunkenheit im Straßenverkehr gemäß § 316 StGB. Die Begehung der Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG wäre dann nicht möglich. Wird das Pedelec als (Klein-) Kraftfahrzeug eingestuft, gelten die gleichen Regeln wie für sämtliche anderen Kraftfahrer. Die Promillegrenze für die relative bzw. absolute Fahruntüchtigkeit wegen der Trunkenheitsfahrt hängen nicht von der Größe des Fahrzeugs (Mofa, Motorrad, Auto, Lkw etc.) ab. Außerdem könnte der E-Bike-Radler dann als Kraftfahrer eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG begehen.

Handelt es sich bei einem E-Bike um ein Fahrrad oder ein Kraftfahrzeug?

Zur Einordnung hilft der Blick in § 1 Abs. 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Danach sind Pedelecs jedenfalls straßenverkehrsrechtlich keine Kraftfahrzeuge. Ein Pedelec in diesem Sinne ist kein (!) Kraftfahrzeug, wenn es mit einem Elektromotor mit einer maximalen Leistung von 250 W ausgestattet ist. Der Elektromotor darf die Trittleistung des Radfahrers bloß unterstützen – die Motorunterstützung entfällt also, wenn der Radfahrer nicht tritt. Weitere Voraussetzung ist die Abschaltung der elektromotorischen Unterstützung beim Erreichen eine Geschwindigkeit von maximal 25 km/h.

Ab welcher Promillegrenze begeht ein alkoholisierter Pedelec-Fahrer eine Trunkenheitsfahrt aufgrund seiner absoluten Fahruntüchtigkeit?

Nach einer aktuellen Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 14.7.2020 (Aktenzeichen: 2 Rv 35 Ss 175/20) kommt es für die Beurteilung, ob ein Pedelec als Kraftfahrzeug einzustufen ist, nicht (nur) auf die straßenverkehrsrechtliche Einstufung an. Nach Einschätzung des OLG verbietet sich eine Einordnung eines E-Bikes als Kraftfahrzeug, da es zwischen Fahrrad und Mofa einzuordnen ist. Demzufolge bedürfe es naturwissenschaftlich-medizinisches Erfahrungswissen, dass Elektrorad-Fahrer bereits unter der für Radfahrer geltenden 1,6 Promillegrenze absolut fahruntüchtig sein. Solche Erfahrungssätze lägen jedenfalls derzeit nicht vor. Aus diesem Grund sei ein Pedelec hinsichtlich der Alkoholgrenzen bei der Trunkenheitsfahrt gleich einem Fahrrad zu werten.

Exkurs S-Pedelec: Etwas anderes gilt für die Promillegrenzen beim S-Pedelec. Diese sehen zwar ebenfalls aus wie Fahrräder, werden aber aufgrund ihrer erhöhten Leistung von bis zu 500 W und einer Abschaltung der dreht Unterstützung erst ab 45 km/h als Kleinkrafträder eingestuft. Abweichend vom Fahrrad besteht eine Versicherungs-, Kennzeichen-  und Helmpflicht. Außerdem ist die Nutzung des S-Pedelecs auf dem Radweg untersagt. Daraus resultierend gelten für den S-Pedelec-Fahrer bei Fahrten unter Einfluss von Alkohol die gleichen Regeln wie für sämtliche anderen Kraftfahrer. Ein Überblick der Promillegrenzen für Fahrten unter Alkoholeinfluss finden Sie für Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24a StVG und Trunkenheitsfahrten nach § 316 StGB.

Wird nach einer Trunkenheitsfahrt mit dem E-Bike durch die Fahrerlaubnisbehörde eine medizinisch-psychologische-Untersuchung (MPU) angeordnet?

Für die Anordnung der MPU gilt die gleiche Promillegrenze wie für alkoholisierte Fahrradfahrer. Ab einer festgestellten Alkoholisierung von 1,6 Promille wird die zuständige Fahrerlaubnisbehörde eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung – auch bekannt als Idiotentest oder Depperltest – anordnen.

Wie verhalte ich mich gegenüber der Polizei, wenn ich betrunken mit dem E-Bike angehalten werde?

Als Betroffener in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 24a StVG bzw. Beschuldigter eines Ermittlungsverfahrens wegen der Trunkenheit im Straßenverkehr nach § 316 StGB aufgrund der unter Alkoholeinfluss unternommenen E-Bike-Fahrt haben Sie ein umfassendes Schweigerecht. Sie müssen und sollen sich insbesondere nicht selbst belasten. Deshalb empfehle ich Ihnen, gegenüber den Polizeibeamten nachdrücklich mitzuteilen, dass Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Angaben zur Sache bei Trunkenheitsfahrten sind zum Beispiel Trinkmengenangaben, Informationen zu Fahrzeit und Fahrtstrecke etc.. Diese Informationen können bei der Strafzumessung (auch gegen Sie) verwendet werden.

Sie haben einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid wegen § 24a StVG oder eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift wegen der Trunkenheit im Straßenverkehr gemäß § 316 StGB erhalten? Das sind die nächsten Schritte:

Ich empfehle Ihnen in diesem Fall, sich zumindest durch einen im Verkehrsstrafrecht sattelfesten Fachanwalt für Strafrecht im Rahmen einer Erstberatung zu informieren. Gegebenenfalls kann dieser im Anschluss Ihre Strafverteidigung/Verteidigung übernehmen. Gerne stehe auch ich Ihnen diesbezüglich zur Verfügung. Im Falle der Übernahme Ihrer Strafverteidigung wegen einer Trunkenheitsfahrt werde ich zunächst Akteneinsicht in die Bußgeldakte oder Ermittlungsakte nehmen. Im Anschluss können wir die Verteidigungsstrategie festlegen.

Bezahlt Ihre Rechtsschutzversicherung die Verteidigung wegen der Trunkenheitsfahrt auf dem E-Bike?

Sie haben eine Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrechtsschutz, insbesondere auch hinsichtlich der Verteidigung in Bußgeldangelegenheiten und mit Strafrechtschutz? In diesem Fall dürfen Sie davon ausgehen, dass Ihre Rechtsschutzversicherung die Gebühren Ihres Rechtsanwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) wegen der Strafverteidigung wegen Ihrer Alkoholfahrt auf dem Pedelec übernehmen wird.

 

So geht es weiter:

  • Sie kontaktieren mich unter 089/228433-55.
  • Sie erhalten einen Termin binnen 48 Stunden.
  • Wir besprechen Ihren Fall inklusive Chancenbewertung.
  • Nach Beauftragung durch Sie nehme ich Akteneinsicht.
  • Sobald die Akte vorliegt, planen wir gemeinsam unsere Verteidigungsstrategie.