E-Bike Promillegrenze: Wann droht eine Trunkenheitsfahrt?

Der Abend im Biergarten war schön – doch auf dem Heimweg mit dem Pedelec hält Sie die Polizei an. Atemtest, Blutprobe, Anzeige. Jetzt stellt sich die Frage: Welche E-Bike Promillegrenze gilt eigentlich, und ist Ihr Autoführerschein in Gefahr? Viele Betroffene empfinden es als unfair, dass eine Radfahrt ähnliche Folgen haben kann wie eine Autofahrt unter Alkohol. Tatsächlich unterscheidet das Gesetz genau: Entscheidend ist, ob Ihr E-Bike als Fahrrad oder als Kraftfahrzeug gilt. Davon hängen Promillegrenze, Strafe und eine mögliche MPU ab. Hier erfahren Sie, was jetzt auf Sie zukommt – und was Sie besser nicht tun.

Ob Pedelec oder S-Pedelec, entscheidet über die Promillegrenze – und damit darüber, ab wann eine Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB vorliegt.

Welche E-Bike Promillegrenze gilt für Pedelec und S-Pedelec?

Für das normale Pedelec gelten die Radfahrer-Grenzen: absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,6 Promille, eine 0,5-Promille-Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG gibt es nicht. Das S-Pedelec ist ein Kraftfahrzeug – hier gelten 0,5 und 1,1 Promille wie beim Auto oder beim E-Scooter mit Alkohol.

Der Verkehrsgerichtstag 2026 hat ein Bußgeld für Radfahrer schon ab 1,1 Promille empfohlen. Geltendes Recht ist das bislang nicht.

FahrzeugRechtliche EinordnungOrdnungswidrigkeitStraftat § 316 StGB (absolut)Straftat bei Ausfallerscheinungen (relativ)
Pedelec (bis 25 km/h, max. 250 W)Fahrradkeineab 1,6 ‰ab 0,3 ‰
S-Pedelec (bis 45 km/h)Kleinkraftrad (Kraftfahrzeug)ab 0,5 ‰ab 1,1 ‰ab 0,3 ‰
S-Pedelec: Probezeit oder unter 21 JahrenKraftfahrzeugabsolutes Alkoholverbot (§ 24c StVG)ab 1,1 ‰ab 0,3 ‰
Getuntes PedelecKraftfahrzeugab 0,5 ‰ab 1,1 ‰ab 0,3 ‰

Ist ein E-Bike rechtlich ein Fahrrad oder ein Kraftfahrzeug?

Nach § 1 Abs. 3 StVG ist ein Pedelec kein Kraftfahrzeug, wenn der Motor höchstens 250 Watt leistet, nur beim Treten unterstützt und bei 25 km/h abschaltet. Wichtig: Wer sein Pedelec tunt, fährt rechtlich ein Kraftfahrzeug. Dann gilt die 1,1-Promille-Grenze – und es drohen zusätzlich § 21 StVG und § 6 PflVG.

Ab wann ist eine Trunkenheitsfahrt mit dem E-Bike strafbar?

Ab 1,6 Promille liegt stets eine Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB vor. Das OLG Karlsruhe hat dies für Pedelecs bestätigt (Beschl. v. 14.07.2020 – 2 Rv 35 Ss 175/20). Schon ab 0,3 Promille droht Strafe, wenn Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinien oder ein Sturz hinzukommen – die sogenannte relative Fahruntüchtigkeit. Wer andere gefährdet, riskiert zusätzlich § 315c StGB.

Welche Strafe droht bei einer Trunkenheitsfahrt mit dem E-Bike?

§ 316 StGB sieht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor. Bei Ersttätern ohne Unfall endet das Verfahren meist mit einer Geldstrafe, oft per Strafbefehl. Hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg. Erst bei mehr als 90 Tagessätzen erscheint die Verurteilung im Führungszeugnis (§ 32 BZRG).

Ist mein Autoführerschein nach der E-Bike-Fahrt unter Alkohol in Gefahr?

Das Strafgericht darf Ihnen die Fahrerlaubnis nach § 69 StGB nicht entziehen – das setzt eine Tat mit einem Kraftfahrzeug voraus. Ein Fahrverbot von bis zu sechs Monaten nach § 44 StGB ist aber möglich. Die größere Gefahr droht von der Fahrerlaubnisbehörde: Sie kann eine MPU anordnen.

Mögliche FolgeZuständigPedelecS-Pedelec
Geld- oder Freiheitsstrafe (§ 316 StGB)Strafgerichtjaja
Bußgeld 500 €, 1 Monat Fahrverbot (§ 24a StVG)Bußgeldbehördeneinab 0,5 ‰
Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB)Strafgerichtneinin der Regel ja
Fahrverbot bis 6 Monate (§ 44 StGB)Strafgerichtmöglichmöglich
MPU-Anordnung (§ 13 FeV)Fahrerlaubnisbehördeab 1,6 ‰ab 1,6 ‰ oder bei Wiederholung
Punkte in FlensburgKraftfahrt-Bundesamt2 Punkte2 bis 3 Punkte

Nach einer Trunkenheitsfahrt mit dem E-Bike entscheidet der Blutalkoholwert über Strafe und MPU – deshalb prüfe ich für Sie, ob die Blutprobe korrekt entnommen und ausgewertet wurde.Nach einer Trunkenheitsfahrt mit dem E-Bike entscheidet der Blutalkoholwert über Strafe und MPU – deshalb prüfe ich für Sie, ob die Blutprobe korrekt entnommen und ausgewertet wurde.

Ab welcher E-Bike Promillegrenze droht eine MPU?

Ab 1,6 Promille ordnet die Fahrerlaubnisbehörde nach § 13 Satz 1 Nr. 2 c FeV eine MPU an – auch nach einer Fahrt mit dem Pedelec. Legen Sie das Gutachten nicht fristgerecht vor, wird Ihnen der Autoführerschein entzogen. Ob die Behörde sogar das Radfahren verbieten darf, ist umstritten; der Bayerische VGH hält das derzeit für unzulässig. Wann die Behörde auch unterhalb dieser Grenze eine MPU verlangen darf, erläutere ich im Beitrag zur MPU unter 1,6 Promille.

Wie verhalte ich mich, wenn die Polizei mich auf dem E-Bike kontrolliert?

Sie haben ein umfassendes Schweigerecht (§ 136 StPO). Angaben zu Trinkmenge, Trinkzeit oder Fahrstrecke helfen fast nie – sie liefern der Anklage Material. Der Atemalkoholtest ist freiwillig; eine Blutprobe darf die Polizei dagegen nach § 81a StPO anordnen. Als Fachanwalt für Strafrecht rate ich Ihnen: Bleiben Sie höflich, aber sagen Sie nichts zur Sache.

Wie sieht ein guter Ausgang für Sie aus – und wer zahlt die Verteidigung?

Ich prüfe für Sie zuerst die Blutprobe: Wurde korrekt entnommen und gerechnet, ist der Wert verwertbar? Im besten Fall endet Ihr Verfahren mit einer Einstellung oder einer Geldstrafe ohne Fahrverbot und ohne Eintrag im Führungszeugnis – und Sie behalten Ihren Autoführerschein. Eine Rechtsschutzversicherung mit Verkehrs- und Strafrechtsschutz übernimmt die Verteidigerkosten in der Regel, auch als Radfahrer.

Welche Tipps gibt´s vom Strafverteidiger zum Schluss?

Strafverteidiger-Tipp 1: Je früher Sie einen Anwalt hinzuziehen und je früher dieser die Möglichkeit hat, lenkend einzugreifen, desto besser sind in der Regel die Ergebnisse, die in Ihrem Ermittlungsverfahren bzw. in Ihrem Strafverfahren erreicht werden können.
Strafverteidiger-Tipp 2: Machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Es ist eines Ihrer wichtigsten Beschuldigtenrechte. Sie müssen sich nicht selbst belasten. Sie sollen keine Aussage zur Sache machen. Folgen Sie daher auch nicht der Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, sondern kontaktieren Sie vorher einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

Sprechen Sie bitte nicht mit der Polizei, reden Sie mit mir!

So geht´s weiter:

  • Sie kontaktieren mich unter 089/228433-55.
  • Sie erhalten einen Termin binnen 48 Stunden.
  • Wir besprechen Ihren Fall inklusive Chancenbewertung.
  • Nach Beauftragung durch Sie nehme ich Akteneinsicht.
  • Sobald die Akte vorliegt, planen wir gemeinsam unsere Strategie.