BGH-Vorlage gefälschter Impfpass vor dem 24. November 2021 Urkundenfälschung? – Rechtsanwalt Kämpf informiert

Haben Sie sich als Verwender eines gefälschten Impfpasses vor dem 24. November 2021 einer Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB schuldig gemacht oder nicht? Mit dieser Fragestellung darf sich demnächst der Bundesgerichtshof befassen. Aufgrund der unterschiedlichen obergerichtlichen Rechtsprechung hat das OLG Karlsruhe (Beschl. v. 26.07.2022, Az. 2 Rv 21 Ss 262/22) dem BGH die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob vor der Gesetzesänderung des § 279 StGB – Gebrauch eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses – das Verwenden eines gefälschten Impfpasses in einer Apotheke zur Erlangung eines digitalen Impfzertifikats strafbar war oder nicht.

Allgemeine Infos rund um das Thema gefälschter Impfpass, Urkundenfälschung und Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse finden Sie hier.

Haben Sie sich durch Benutzung eines gefälschten Impfpasses vor dem 24. November 2021 der Urkundenfälschung gem. § 267 StGB strafbar gemacht?

Sie haben vor dem 24. November 2021 einen gefälschten Impfpass in der Gastronomie, bei einem Theaterbesuch etc. verwendet. Sie haben versucht, ein digitales Impfzertifikat mittels Verwendung einer Impfpassfälschung in der Apotheke zu erlangen? Nun läuft ein Ermittlungsverfahren samt Hausdurchsuchung und Beschuldigtenvernehmungen bzw. liegt bereits eine Anklageschrift und ein Strafbefehl gegen Sie vor.

Nun stellt sich die Frage, ob Sie sich durch die Verwendung des falschen Impfbuchs strafbar gemacht haben oder nicht. Die obergerichtliche Rechtsprechung beantwortet diese Frage unterschiedlich. Sowohl das Bayerische Oberste Landesgericht mit Beschluss vom 3. Juni 2022 (Aktenzeichen: 207 StRR 155/22) und zuvor bereits das OLG Bamberg mit Beschluss vom 17. Januar 2022 (Aktenzeichen: 1 Ws 732-733/21) führten zu dieser Konstellation aus, dass § 279 StGB a.F. als spezielleres Gesetz eine Sperrwirkung hinsichtlich der übrigen Urkundsdelikte und insbesondere im Hinblick auf die Urkundenfälschung entfaltet. Die Folge dieser rechtlichen Einordnung ist, dass eine Strafbarkeit des Verwenders eines gefälschten Impfpasses vor dem Stichtag am 24. November 2021 entfällt. Denn die alte Fassung des § 279 StGB stellte lediglich den Gebrauch gegenüber Behörden und Versicherungsgesellschaften unter Strafe.

Verschiedene andere Obergerichte, so das Hanseatische OLG Hamburg, das OLG Celle, das OLG Schleswig, das OLG Stuttgart sowie auch das vorliegende OLG Karlsruhe sehen die Urkundenfälschung als erfüllt an. Grund hierfür sei neben dem Wortlaut des Gesetzes, die Gesetzessystematik sowie der Zweck der Strafnorm.

Aus diesem Grund hat das OLG Karlsruhe diese Rechtsfrage nach § 121 Abs. 2 Gerichtsverfassungsgesetz dem BGH zur Entscheidung vorgelegt.

Wie sollen sie sich bei einer Beschuldigtenvernehmung wegen eines gefälschten Impfpasses verhalten?

Schweigen ist Gold! Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und zwar sowohl bei Beschuldigtenvernehmungen, als auch im Rahmen einer Hausdurchsuchung oder gar Ihrer Festnahme. Ihr Schweigerecht ist eines ihrer wichtigsten Rechte als Beschuldigter! Machen Sie deshalb keine Angaben zur Sache. Gegenüber der Polizei müssen Sie lediglich Angaben zu Ihrer Person (Name, Anschrift, Geburtsdatum und -ort) tätigen. Nehmen Sie die gegen Sie laufenden Ermittlungen ernst und sich zeitnah fachkundigen Rat eines Strafverteidigers. Gerne stehe auch ich Ihnen diesbezüglich zur Verfügung – Reden Sie nicht mit der Polizei, reden Sie mit mir!

Habe ich überhaupt mit einer Hausdurchsuchung beim Verdacht der Impfpassfälschung zu rechnen?

Falls gegen Sie der Tatverdacht des Gebrauchs eines gefälschten Impfpasses im Raum steht, haben Sie zwingend mit einer Hausdurchsuchung zu rechnen. Gleiches gilt für Ermittlungsverfahren wegen der Vorbereitung der Herstellung unrichtiger Impfausweise oder des unbefugten Ausstellens von Gesundheitszeugnissen. Die Frage der Verhältnismäßigkeit der Hausdurchsuchung wegen solcher Tatvorwürfe, die bereits in Anbetracht des Strafrahmens von Geldstrafe bis zu Freiheitsstrafe von maximal einem Jahr jedenfalls nach dem gesetzgeberischen Willen im strafrechtlichen Bagatellebereich einzuordnen sind, wird seitens der Justiz großzügig zu Ihren Lasten beantwortet.

Sie haben wegen eines gefälschten Impfpasses einen Strafbefehl wegen Urkundenfälschung oder des Gebrauchs eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses erhalten? Was ist zu tun?

Sie sollten Sie sich schnellstmöglich fachkundigen Rat eines Fachanwalts für Strafrecht holen und gegen den Strafbefehl binnen der dafür vorgesehenen Frist von 14 Tagen Einspruch einlegen und Akteneinsicht in die Ermittlungsakte anfordern. Gerne stehe ich Ihnen diesbezüglich zur Verfügung. Gleiches gilt für Strafbefehle wegen des Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse in diesem Zusammenhang.

Gibt es noch besonders wichtige Strafverteidiger-Tipps zum Schluss?

Tipp 1: Je früher Sie einen Anwalt hinzuziehen und je früher dieser die Möglichkeit hat, lenkend einzugreifen, desto besser sind in der Regel die Ergebnisse, die beim Ausgang Ihres Verfahrens erreicht werden können.

Tipp 2: Machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Es ist eines der wichtigsten Beschuldigtenrechte überhaupt. Sie müssen sich nicht selbst belasten. Sie sollen keine Aussage zur Sache machen. Folgen Sie daher auch nicht direkt der Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, sondern kontaktieren Sie vorher einen Anwalt, der sich mit Strafrecht befasst.

So geht´s weiter:

  • Sie kontaktieren mich unter 089/228433-55.
  • Sie erhalten einen Termin binnen 48 Stunden.
  • Wir besprechen Ihren Fall inklusive Chancenbewertung.
  • Nach Beauftragung durch Sie nehme ich Akteneinsicht.
  • Sobald die Akte vorliegt, planen wir gemeinsam unsere Strategie.