Alkohol und E-Scooter – Anwalt zu Trunkenheit im Straßenverkehr § 316 StGB, Entziehung der Fahrerlaubnis
Promille auf dem Elektroroller, eine schlechte Kombination. Was sind die Folgen einer Trunkenheitsfahrt auf dem E-Roller, welche Strafe ist zu erwarten? Welche Promille-Grenzen gelten bei der Alkoholfahrt? Kann mir die Fahrerlaubnis entzogen werden? Vorladung erhalten – wie verhalte ich mich bei einer Beschuldigtenvernehmung? Was ist zu tun bei Strafbefehl und Anklageschrift? Wann schalte ich einen Anwalt ein?
Welche Strafen drohen bei einer Fahrt auf dem Elektroscooter unter Alkoholeinfluss?
Bei einer Verurteilung wegen der Trunkenheit im Straßenverkehr nach § 316 StGB ist zumindest mit einer Geldstrafe sowie der Entziehung der Fahrerlaubnis zu rechnen. Außerdem werden in diesem Fall drei Punkte in das Fahreignungsregister (geführt beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg) eingetragen. Bitte beachten Sie aber, dass bei Wiederholungstätern seitens der Strafjustiz auch mit Bewährungsstrafen oder sogar unbedingten Freiheitsstrafen reagiert wird.
Als nicht vorbelasteter Ersttäter haben Sie aber in der Regel eine Geldstrafe zu erwarten. Eine Geldstrafe setzt sich zusammen aus der Tagessatzanzahl und der Tagessatzhöhe. Die Anzahl der Tagessatzhöhe richtet sich bei Alkoholfahrten vor allem nach der festgestellten Alkoholisierung, also der Blutalkoholkonzentration, aber auch nach der zurückgelegten Fahrtstrecke. Die Tagessatzhöhe richtet sich nach ihrem unterhaltsbereinigten monatlichen Nettoeinkommen.
Welche Promillegrenzen gelten für die Trunkenheit im Straßenverkehr oder die Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24a StVG?
Für Fahranfänger gelten 0,0 Promille. Die Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24a StVG ist ab einer Atemalkoholkonzentration (AAK) 0,25 mg/Liter bzw. Blutalkoholkonzentration (BAK) in Höhe von 0,5 Promille verwirklicht.
Bei § 316 StGB wird zwischen der relativen und der absoluten Fahruntüchtigkeit unterschieden.
Die relative Fahruntüchtigkeit liegt ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 bis 1,1 Promille vor. Um den Straftatbestand der Trunkenheit im Straßenverkehr zu verwirklichen, muss zu der Alkoholisierung noch ein Fahrfehler hinzutreten. Typische Fahrfehler im Zusammenhang mit Alkoholfahrten sind Schlangenlinien, Unfälle, das Nichtbeachten des polizeilichen Anhaltesignals, das Überfahren einer roten Ampel etc.
Die absolute Fahruntüchtigkeit setzt eine BAK von mindestens 1,1 Promille voraus. Bitte beachten Sie, dass ab einer festgestellten Alkoholisierung von 1,6 Promille die Anordnung der MPU (medizinisch-psychologische-Untersuchung) – auch bekannt als Idiotentest oder Depperltest – zwingend ist.
Exkurs – Trunkenheitsfahrt unter Betäubungsmitteleinfluss: Auch bei einer Fahrt mit dem Elektroroller unter Drogen-Einfluss können Sie sich der Trunkenheit im Straßenverkehr schuldig machen. Voraussetzung ist, dass Ihnen alternativ einer der vorgenannten Fahrfehler oder eine drogentypische Auffälligkeit bei den durchgeführten Koordinationstests nachgewiesen werden kann. Eben aus diesem Grunde sollten Sie keinesfalls (!) die Koordinationstests mitmachen. Kann kein Fahrfehler und auch keine drogentypische Ausfallerscheinungen festgestellt werden, können Sie auch bei der E-Scooter-Fahrt unter Einfluss von Betäubungsmitteln die Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24a StVG verwirklichen.
Ist auch bei einer Fahrt mit einem Elektroroller mit der Entziehung der Fahrerlaubnis zu rechnen?
Voraussetzung für die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB ist, dass die Trunkenheitsfahrt mit einem Kraftfahrzeug begangen wurde. Folglich stellt sich die Frage, ob E-Scooter ein Kraftfahrzeug in diesem Sinne ist?
Dies ist aufgrund der ersten obergerichtlichen Entscheidung zur Trunkenheit im Straßenverkehr mit einem Elektroroller für Bayern derzeit geklärt: nach einem Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts handelt es sich bei E-Scootern um ein Kraftfahrzeug im Sinne des § 1 Abs. 2 StVG (BayObLG, Beschl. v. 24.07.2020 – 205 StRR 216/20). Das bedeutet in der Konsequenz, dass Sie als Rechtsfolge der Trunkenheitsfahrt mit der Entziehung der Fahrerlaubnis zu rechnen haben. Die beachten Sie auch, dass aufgrund dieser Rechtsprechung auch die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO in Betracht kommt.
Sämtliche Gegenargumente – geringe Geschwindigkeit, geringes Gewicht, keine Helmpflicht, keine Fahrerlaubnis notwendig –, die aber in anderen Bundesländern durchaus Gehör finden, blieben unbeachtet. Eine Abkehr von dieser strengen bayerischen Einstufung des E-Rollers als Kraftfahrzeug wäre allenfalls zu erwarten, wenn ein Obergericht eines anderen Bundeslandes zu einer abweichenden Entscheidung kommt und diese Fragestellung zur endgültigen Abklärung dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt würde.
Wie gehe ich mit einer Ladung zur Beschuldigtenvernehmung um?
Sie sollen als Beschuldigter vernommen werden oder haben eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten?
Hier ist mein ausdrücklicher anwaltlicher Rat, keine Angaben zur Sache zu tätigen. Als Beschuldigter im Ermittlungsverfahren haben Sie ein umfassendes Schweigerecht. Machen Sie von diesem Gebrauch! Sind lediglich dazu verpflichtet Angaben zu Ihrer Person (Name, Anschrift, Geburtsdatum und -ort) zu machen.
Wann ist der richtige Zeitpunkt, um einen Anwalt einzuschalten?
Je früher, desto besser. Denn je früher Sie einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Strafverteidigung beauftragen, desto früher kann dieser steuernd eingreifen. Spätestens wenn Sie als Beschuldigter vernommen wurden bzw. eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten haben, sollten Sie sich professionell unterstützen lassen und sich an einen im Strafrecht tätigen Rechtsanwalt wenden.
Exkurs: Warum ist es ratsam einen Fachanwalt für Strafrecht zu beauftragen? Ich meine, dass Sie bei einem auf das Strafrecht spezialisierten Anwalt für alle Fragestellungen und Belange im Zusammenhang mit dem gegen Sie geführten Ermittlungsverfahren und/oder Strafprozess sicherlich am besten aufgehoben sind. Und schließlich würden Sie Ihren Kreuzbandriss sicherlich nicht von Ihrem Zahnarzt behandeln lassen.
Wie verhalte ich im Falle eines Strafbefehls oder einer Anklageschrift wegen der Trunkenheitsfahrt?
Aller spätestens, wenn Sie einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift im Briefkasten gefunden haben, sollten Sie sich angesichts der umfassenden Folgen einer rechtskräftigen Verurteilung (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis, unter Umständen Anordnung der MPU u.a.) anwaltlich unterstützen lassen. Falls Sie einen Strafbefehl erhalten haben, sollten Sie die 14-tägige Einspruchsfrist beachten.
So geht´s weiter:
- Sie kontaktieren mich unter 089/228433-55.
- Sie erhalten einen Termin binnen 48 Stunden.
- Wir besprechen Ihren Fall inklusive Chancenbewertung.
- Nach Beauftragung durch Sie nehme ich Akteneinsicht.
- Sobald die Akte vorliegt, planen wir gemeinsam unsere Strategie.