Wie lange sind die Abbauprodukte bzw. Wirkstoffe von Cannabis (THC und die THC-Carbonsäure) in Blut, Urin oder den Haaren nachweisbar? Gibt es Unterschiede zu den Nachweiszeiten anderer Drogen? Ich bin als Strafverteidiger in München ansässig und Fachanwalt für Strafrecht.

Insbesondere dann, wenn Sie im Straßenverkehr im Rahmen einer Verkehrskontrolle nach vorausgegangenem Betäubungsmittelkonsum eine Urin- oder Blutprobe abgegeben haben, stellt sich die Frage, wie lange die jeweiligen Wirkstoffe bzw. Abbauprodukte nachweisbar sind.

Wie verhalte ich mich im Rahmen einer Verkehrskontrolle, wenn ich zuvor Betäubungsmittel konsumiert habe?

Bitte beachten Sie, dass Sie gegenüber der Polizei nicht dazu verpflichtet sind, Urin abzugeben. Lassen Sie sich diesbezüglich nicht beirren – durch die Verweigerung der Mitwirkung an einem Urintest belasten Sie sich selbstverständlich nicht! Das Gegenteil ist der Fall. Dies gilt insbesondere bei vorausgegangenem Konsum eines Cannabis-Produkts. Das Langzeitabbauprodukt THC-Carbonsäure (THC-COOH) ist mehrere Wochen – je nach Häufigkeit und Intensität des Cannabis-Konsums zwischen drei Wochen bis zu mehreren Monaten – im Urin nachweisbar. Der Urintest kann also selbst dann positiv auf ein Cannabis-Abbauprodukt reagieren, wenn der letzte Konsum mehrere Tage/Wochen zurückliegt. Im Falle eines positiven Urintests hat der zuständige Polizeibeamte keine andere Wahl, als die Blutentnahme anzuordnen. Sein Ermessen ist auf Null reduziert.

Wer darf die Blutentnahme anordnen?

Muss die Blutentnahme von einem Richter angeordnet werden, gibt es einen Richtervorbehalt? Aufgrund einer Gesetzesänderung hat sich die Rechtsprechung zur Anordnungskompetenz zur Blutentnahme durch den Richter überholt. Beim Vorliegen entsprechender Verdachtsmomente kann die Blutentnahme gemäß § 81a StPO immer seitens der Polizei angeordnet und auch zwangsweise durchgesetzt werden.

Vor der Gesetzesänderung lag die Anordnungskompetenz beim zuständigen Richter. Lediglich in Fällen von Gefahr von Verzug – in Bayern beispielsweise immer zur Nachtzeit – durfte die Staatsanwaltschaft bzw. der die Verkehrskontrolle durchführende Polizeibeamte die Blutentnahme anordnen.

Kann ich den Drogen-Schnelltest verweigern?

Egal ob Schweißtest, Wischtest oder Urintest – es besteht keine Mitwirkungspflicht. Ich empfehle Ihnen, diese Tests immer zu verweigern. Der Urintest misst ausschließlich die THC-Carbonsäure. Der Urintest kann also auch noch Wochen nach dem letzten Konsum positiv sein. Und in diesem Fall muss der Polizeibeamte die Blutentnahm anordnen.

Sind die Schnelltests gerichtlich verwertbar?

Selbstverständlich können sämtliche Schnelltest (Schweiß-, Wisch-und Urintest) vor Gericht verwertet werden. Allerdings ist deren Aussagekraft wegen ihrer hohen Fehleranfälligkeit gering.

Nachfolgend finden Sie die unterschiedlichen Nachweiszeiten von THC, Ecstasy, LSD, Amphetamin, Kokain, Methamphetamin, Codein, Methadon, Heroin, Benzodiazepine:

Wie lange ist der aktive Wirkstoff von Cannabis THC nachweisbar?

Nach einer Blutentnahme wird Ihr Blut hinsichtlich etwaiger Cannabis-Wirkstoffe einerseits auf den aktiven Wirkstoff von Haschisch oder Marihuana THC (Delta-9 THC) sowie andererseits das passive Abbauprodukt THC-COOH – die THC-Carbonsäure – untersucht. Die Nachweiszeiten sind abhängig von Dauer und Häufigkeit sowie Qualität des aufgenommenen Cannabisprodukts. Der relevante THC-Wert (den es zu unterschreiten gilt) liegt bei 1,0 ng/ml. Erst ab diesem Wert steht die Verwirklichung der Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 24a StVG ebenso wie die Straftat der Trunkenheit im Straßenverkehr gemäß § 316 StGB im Raum. Bei der Trunkenheitsfahrt muss noch ein Fahrfehler (Unfall, Schlangenlinien etc.) oder eine drogentypische Auffälligkeit hinzutreten.

Beim einmaligen „Probierkonsum“ eines Joints oder ähnlichem ist zwischen zwölf und 24 Stunden nach dem Konsum THC nicht mehr nachweisbar bzw. sollte unter 1,0 ng/ml liegen. Dementsprechend sollten Sie nach dem lediglich einmaligen Konsum mindestens 24 Stunden kein Fahrzeug (Achtung: auch ein Fahrrad ist ein Fahrzeug in diesem Sinne) führen. Sicherheitshalber empfehle ich eine Pause von 48 Stunden einzuhalten. Bei häufigem Dauerkonsum kann dieser Wert auch noch nach 72 Stunden oder darüber hinaus im Blut nachgewiesen werden.

Wie lange ist THC-COOH nach dem Kiffen nachweisbar?

Die THC-Carbonsäure ist im Blut bei einmaligem Konsum 2-3 Tage, bei regelmäßigem Konsum vier Wochen und länger nachweisbar. Etwas anderes gilt für die Nachweisbarkeit im Urin. Im Urin ist THC-COOH ist bei einmaligem Konsum 2-4 Tage, bei regelmäßigen Konsum 8-12 Wochen nachweisbar.

Exkurs: Was bedeutet das im Blut festgestellte THC-COOH für die Anordnung der MPU? Die medizinisch-psychologische-Untersuchung wird bei nachgewiesenem gelegentlichen (mehr als einmal) oder regelmäßigem Konsum von Marihuana oder Haschisch seitens der Fahrerlaubnsibehörde angeordnet. Nach neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen sind Rückschlüsse von der Höhe des THC-Carbonsäure-Werts auf die Häufigkeit des Konsums lediglich bei sehr hohen Werten zulässig. Ein regelmäßiger Konsum kann bei einer konsumsnahen Blutentnahme von lediglich wenigen Stunden nach dem Cannabiskonsum erst ab einem Wert von 150 ng/ml THC-Carbonsäure mit Sicherheit angenommen werden. Bei einer Blutentnahme nach Aufforderung durch die Fahrerlaubnisbehörde nach beispielsweise acht Tagen nach dem letzten Konsum wird ab einem Wert von 75 ng/ml von einem regelmäßigen Konsum ausgegangen. Dabei wird insbesondere die Halbwertszeit des Metaboliten zugrunde gelegt.

Im Umkehrschluss bedeutet dies für Sie, dass Sie im Rahmen einer Verkehrskontrolle und/oder anderen Gesprächen mit der Polizei Ihr Schweigerecht auch bei Fragen zu Ihrem Konsum bzw. zur Häufigkeit des Konsums ausüben sollen! Ihre Angaben zum Konsum sind im fahrerlaubnisrechtlichen Verwaltungsverfahren (bei Anordnung von fachärztlichen Gutachten oder MPU) jedenfalls und zwar unabhängig vom Ausgang des Bußgeld- oder Strafverfahrens – also auch bzw. sogar bei Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts gemäß § 170 Abs. 2 StPO oder Freispruchverwertbar. Eine Verpflichtung zur Mitteilung gegenüber der Polizei, welche Betäubungsmittel und wie oft Sie diese konsumiert haben, besteht nicht. Der diesbezüglich von den kontrollierenden Polizeibeamten immer wieder ins Feld geführte Vorteil der Strafmilderung eines frühen Geständnisses bzw. eines kooperativen Verhaltens sind im Hinblick auf die Nachteile im fahrerlaubnisrechtlichen Verfahren zu vernachlässigen.

Wie lange kann Amphetamin in Blut und Urin nachgewiesen werden?

Die Nachweiszeit von Amphetamin, auch bekannt als Speed, im Blut beträgt zwischen 8-24 Stunden. Im Urin kann Amphetamin regelmäßig ein bis vier Tage, in Ausnahmefällen bis zu einer Woche, nachgewiesen werden.

Amphetamin wirkt etwa für die Dauer von 2-4 Stunden, abhängig von Menge und Qualität des konsumierten Betäubungsmittels.

Wie lang ist die Nachweiszeit vom Ecstasy-Wirkstoff MDMA?

Im Blut ist MDMA bis zu 24 Stunden nach dem Konsum nachzuweisen. Die Nachweisdauer im Urin beträgt zwischen ein bis vier Tagen. Dies ist vom PH-Wert abhängig. Die Wirkdauer liegt bei Ecstasy zwischen 3-5 Stunden.

Wie lange ist LSD in Urin und/oder Blut nachweisbar?

LSD wirkt psychoaktiv etwa 6-12 Stunden. Die Nachweiszeit von LSD  im Blut beträgt bis zu 12 Stunden sowie im Urin bis zu drei Tagen (Radioimunoassay = RIA-Test).

Wie hoch ist die Abbauzeit bei Kokain-Konsum?

Im Blut kann Kokain lediglich 6-24 Stunden nachgewiesen werden, dessen Abbauprodukt Benzoylekgonin (entsteht beim gemeinsamen Konsum von Kokain mit Alkohol) einige Tage. Die Nachweiszeit von Kokain im Urin beträgt wenige Stunden. Benzoylecgonin ist regelmäßig 3-4 Tage im Urin nachweisbar. Bei häufigem Konsum verlängert sich die Nachweisdauer auf zwischen 15-22 Tage.

Die Wirkung von Kokain dauert zwischen ein bis 2 Stunden.

Welche Nachweiszeit gibt es bei Heroin?

Die Wirkung von Heroin erhält zwischen 3-6 Stunden nach dem Konsum an. Im Blut ist Heroin bis zu 8 Stunden nachweisbar. Die Nachweiszeit im Urin liegt bei etwa 2-3 Tagen.

Wie lange können Barbiturate in Blut und Urin nachgewiesen werden?

Bis zum vollständigen Abbau der Barbiturate im Blut vergehen einige Stunden bis zu mehreren Tagen. Die Nachweiszeit der Barbiturate im Urin richtet sich nach deren Wirkdauer. Kurzwirksame Barbiturate sind ca. 24 Stunden, langwirksame bis zu drei Wochen nachweisbar.

Die Wirkung Barbiturate ist wie bereits erwähnt unterschiedlich und liegt zwischen drei bis zu 24 Stunden.

Welche Nachweisdauer gibt es bei Benzodiazepinen?

Benzodiazepine wirken ungefähr 4-12 Stunden psychoaktiv. Die Nachweiszeit im Blut beträgt einige Stunden bis Tage. Im Urin können Einnahmen von kleinen Mengen von Benzodiazepinen bis zu drei Tage lang nachgewiesen werden. Bei einer Langzeiteinnahme liegt die Nachweiszeit zwischen 4-6 Wochen.

Wie lange ist Methamphetamin (Crystal) nachzuweisen?

Nach der Einnahme von Crystal ist das Methamphetamin einige Stunden im Blut und ein bis zwei Tage im Urin nachweisbar. Bei Dauerkonsumenten liegt die Nachweisdauer im Urin bei bis zu einer Woche.

Die Wirkungsdauer von Methamphetamin beträgt 4-12 Stunden.

Wie lange kann mir die Einnahme von Methadon nachgewiesen werden?

Methadon wirkt etwa 12-44 Stunden nach dem Konsum. Die Nachweiszeit des Methadon beträgt bis zu 48 Stunden im Blut bzw. PH-abhängig bis drei Tage im Urin.

Welche Nachweiszeit ist bei Codein gegeben?

Codein wirkt mehrere Stunden und ist je nach Dosierung mehrere Stunden im Blut und bis zu sieben Tage im Urin nachweisbar.

Beachten Sie, dass sämtliche der angegebenen Werte zu den Abbauzeiten bzw. Nachweiszeiten der Betäubungsmittel ebenso wie zu deren Wirkungsdauer lediglich Schätzwerte sind. Die Nachweiszeiten der unterschiedlichen Betäubungsmittel sind von Person zu Person abhängig von deren Stoffwechsel unterschiedlich. Abgesehen davon können die Nachweiszeiten abhängig von Konsumshäufigkeit und Konsumsintensität ebenso wie der Qualität der angenommenen Drogen stark schwanken.

Jedenfalls sollte zwischen Konsumszeitpunkt und Fahrtantritt mindestens 48 Stunden liegen!

Tipp vom Fachanwalt Strafrecht: Wie bereits oben ausführlich erwähnt, sollten Sie keinesfalls gegenüber der Polizei Angaben zur Art und zur Häufigkeit der von Ihnen konsumierten Betäubungsmittel gemacht werden. Eine Verpflichtung hierzu besteht wie gesagt bzw. geschrieben nicht.

Quellennachweis: A. Dreher, Petra Bork, Henrik-Gerold-Vogel – pixelio.de