Wann haben Sie einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger – Rechtsanwalt Kämpf informiert.

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie als Beschuldigter in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren oder späterer Angeklagter im Strafverfahren einen Anspruch auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers. Dann muss ein Fall einer notwendigen Verteidigung gegeben sein.

Es handelt sich im Wesentlichen um vier „Fallgruppen“ der Pflichtverteidigung:

• Sie haben wegen der Schwere des Delikts mit einer Straferwartung von etwa einem Jahr Freiheitsstrafe (auch bei Aussicht auf Bewährungsstrafe) zu rechnen.
• Sie können Ihre Strafverteidigung aufgrund eines körperlichen oder geistigen Defizits nicht selbst wahrnehmen.
• Sie befinden sich in Untersuchungshaft. Bitte beachten Sie, dass nach nunmehr überwiegender Rechtsprechung ein Anspruch auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers auch dann besteht, wenn Sie sich in anderer Sache in Strafhaft oder in anderer Sache in Untersuchungshaft befinden.
Schwierigkeiten der Sach- und Rechtslage erfordern die Hinzuziehung eines Strafverteidigers.

Sollte eine der genannten Voraussetzungen auf Sie und Ihr Strafverfahren zutreffen, bin ich gerne bereit Ihre Strafverteidigung als Ihr Pflichtverteidiger wahrzunehmen.

Vor der Beiordnung des Pflichtverteidigers müssen Sie als Beschuldigter bzw. Angeklagter bezüglich der Auswahl Ihres Rechtsanwalts angehört werden.

Sie dürfen einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl als Pflichtverteidiger benennen! Ich empfehle Ihnen ausdrücklich, von diesem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Schließlich würden Sie bei einem sportlichen Wettkampf auch nicht Ihrem Gegner die Auswahl des von Ihnen zu benutzenden Sportgeräts überlassen. Ansonsten bestellt Ihnen das zuständige Gericht einen Pflichtverteidiger seiner Wahl. Dies muss nicht, kann aber für Sie nachteilig sein.

Abschließend erlaube ich mir den ausdrücklichen Hinweis darauf, dass fehlende finanzielle Mittel (anders als im Zivilrecht) keinen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger begründen.

Sie suchen für sich, Ihren Angehörigen oder Freund einen Pflichtverteidiger? Rufen Sie mich an:  089/228433-55!