Sie waren als Händler oder Kunde auf den Darknet-Handelsplattformen Hansa und/oder Alphabay tätig? Was haben Sie bei einem Ermittlungsverfahren (Beschuldigtenvernehmung, Durchsuchung, Haftbefehl) zu befürchten?

Der Autor ist als Rechtsanwalt in München ansässig und Fachanwalt für Strafrecht.

Nach der Schließung der vorgenannten Marktplätze fürchten Sie eine Hausdurchsuchung, die Vernehmung als Beschuldigter durch Polizei oder Zoll bzw. sogar Ihre Festnahme wegen eines Verstoßes gegen das BtMG, das Waffengesetz oder einer anderen Straftat? Nachfolgend berichte ich Ihnen über Hintergründe der Schließungen der Marktplätze und gebe Ihnen Tipps zum Ermittlungsverfahren.

Mal wieder gelang es Ermittlungsbehörden in Europa und den USA zwei große Darknet-Handelsplätze auszuheben. Es handelt sich um die Handelsplätze Hansa und Alphabay. Gerüchteweise wurden alleine auf dem Marktplatz Alphabay seit 2014 illegale Waren – insbesondere Betäubungsmittel und Waffen – im Wert von mehr als 1 Milliarde Dollar gehandelt. Die Betreiber der Plattform konnten festgenommen werden. Auf Alphabay waren etwa 200.000 Nutzer sowie 40.000 Händler (zum Beispiel unter den Händlerpseudonymen BigActionMan50, BigKushHunter und BigActionMan11) unterwegs.

Während Alpha Bay geschlossen wurde und im Darknet nicht mehr erreichbar war, betrieben niederländische Ermittler die Darknet-Handelsplattformen Hansa als sogenannten „honeypot“ weiter. Sämtliche Vorgänge auf der Plattform fanden also unter ständiger Beobachtung der holländischen Polizei statt. So konnten die Daten aus mehreren tausend Bestellvorgängen gesammelt werden.

Hier finden Sie weitere (allgemeine) Infos zum Thema Ermittlungsverfahren und darknet.

Was droht mir als Händler oder Kunde auf Hansa oder Alphabay?

Die sogenannten busts von Alphabay und Hansa liegen nun schon einige Monate zurück. Zwischenzeitlich sind die ersten Ermittlungsverfahren gegen Händler und Kunden der Marktplätze angelaufen. Abhängig von Art und Umfang der dortigen Betäubungsmittelgeschäfte, Waffengeschäfte oder ähnlichem, haben Sie mit einer Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung, eine Hausdurchsuchung oder sogar mit Verhaftung zu rechnen. Es ist davon auszugehen, dass den Ermittlungsbehörden aufgrund der Überwachungsmaßnahmen und der Auswertung von Datenträgern umfangreiche Daten hinsichtlich einzelner Bestellvorgänge vorliegen.

Bei Geschäften im Zusammenhang mit dem BtMG können Sie sich verschiedener Straftaten schuldig gemacht haben. Es kommen neben weiteren der vorsätzliche unerlaubte Erwerb von Betäubungsmitteln, ebenso wie das Handeltreiben bzw. das Handeltreiben in nicht geringer Menge in Betracht.

Wie verhalte ich mich bei einer Beschuldigtenvernehmung oder Hausdurchsuchung wegen einem Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit

Als Beschuldigter eines Ermittlungsverfahrens sollten Sie Ihre strafprozessualen Rechte kennen. Die wichtigsten sind Ihr Schweigerecht und das Anwaltskonsultationsrecht. Als Beschuldigter eines Ermittlungsverfahrens sollten Sie schweigen – Schweigen ist Gold. Sowohl bei einer Beschuldigtenvernehmung als auch einer Hausdurchsuchung befinden Sie sich in einer für Sie sicherlich außergewöhnlichen und auch bedrohlichen Drucksituation. Ich empfehle Ihnen deshalb, Ihr Schweigerecht auszuüben und keine Angaben zur Sache zu machen. Sie müssen lediglich Angaben zu Ihrer Person – nämlich Name, Anschrift, Geburtstag und -ort – machen.

Die Polizei hat einen Informationsvorsprung, denn die ermittelnden Polizeibeamten haben umfassende Kenntnis der gegen Sie bestehenden Beweise aus der Ermittlungsakte. Nach meiner Erfahrung ist die Beweislage für die Ermittlungsbehörden bei Darknet-Ermittlungsverfahren regelmäßig als problematisch einzustufen. Häufig liegen Polizei und Staatsanwaltschaft lediglich Daten zu den einzelnen Bestellungen vor. Ein für eine Verurteilung notwendiger Tatnachweis darüber, wer die Bestellung abgab, wer die Zahlung leistete und insbesondere wer die Lieferung der Drogen, Waffen etc. entgegen nahm ist häufig nicht, allenfalls schwer zu führen.  Ein frühes Geständnis hilft deshalb ausschließlich den Ermittlungsbeamten. Nach meiner Erfahrung ist der Vorteil eines solchen frühen Geständnisses gegenüber einer später nach Kenntnis der Ermittlungsakte getätigten Einlassung allenfalls als gering einzuschätzen.

Ich möchte Sie auch darauf hinweisen, dass Ermittlungen im Zusammenhang mit Geschäften im Darknet häufig sehr langwierig sind. Dies liegt unter anderem an der schieren Masse der zu ermittelnden Bestellvorgängen. In der Vergangenheit, zum Beispiel bei Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit silkroad oder shinyflakes, fanden  Hausdurchsuchungen und auch Beschuldigtenvernehmungen noch viele Monate nach der Schließung der jeweiligen Plattformen statt.

Aufgrund Ihres Anwaltskonsultationsrechts dürfen Sie zu jedem Zeitpunkt, also auch bereits im Ermittlungsverfahren, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens hinzuziehen und über diesen Akteneinsicht zu nehmen, bevor (!) Sie Angaben zur Sache machen. Denken Sie daran, denn es geht um Ihre Existenz, Ihren Ruf, Ihr Geld.

Kann ich verhaftet werden?

In schwerwiegenden Fällen, also vor allen Dingen bei umfangreicheren Handelstätigkeiten im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln, haben Sie auch mit Ihrer Festnahme samt anschließender Untersuchungshaft zu rechnen.

Die Untersuchungshaft wird angeordnet, wenn ein Haftgrund gegeben ist. Haftgründe für die Anordnung der U-Haft sind Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr und Wiederholungsgefahr. Bitte beachten Sie, dass insbesondere die als besonders hart geltende bayerische Strafjustiz den Haftgrund der Fluchtgefahr „großzügig“ auslegt und diesen im Zusammenhang mit der „hohen Straferwartung“ (sogenannter apokrypher Haftgrund) in Einzelfällen annimmt, wenn augenscheinlich lediglich eine Bewährungsstrafe in Betracht kommt.

Was bedeutet Vermögensabschöpfung im Zusammenhang mit BtM- Geschäften?

Sollten Ihnen einzelne Betäubungsmittelgeschäfte tatsächlich nachgewiesen werden können und Sie wegen dieser verurteilt werden, droht Ihnen die Vermögensabschöpfung gemäß §§ 73ff. StGB. Sie sollen aus den illegalen Geschäften keinen Vorteil haben. Deshalb ist bei entsprechendem Tatnachweis im Urteil obligatorisch (!) die Einziehung nach dem Bruttoprinzip festzustellen. Bruttoprinzip bedeutet die Einziehung des gesamten Umsatzes – nicht etwa lediglich des Gewinns. Das heißt bei einer Verurteilung wegen des Handeltreibens mit 100 g Kokain, das Sie für 5000 € eingekauften und für 8000 € weiterverkauften, unterlägen 8000 € der Einziehung.

Rat vom Fachanwalt für Strafrecht: Wie bereits oben ausführlich dargetan, sollten Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und zeitnah einen Strafverteidiger mit Ihrer Verteidigung betrauen. Gerne stehe ich Ihnen diesbezüglich mit Rat und Tat zur Seite. Nach Akteneinsicht werden wir eine Verteidigungsstrategie entwickeln und darüber entscheiden, ob Ihnen ein Geständnis tatsächlich die entscheidenden Vorteile in Ihrem Strafprozess bringen.

Quellennachweis: manfred-schimmel und knipseline – pixelio.de