Bußgeldverfahren – Rechtsanwalt Kämpf informiert über Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
Das Bußgeldverfahren bezeichnet man häufig als den kleinen Bruder des Strafrechts. Denn das Bußgeldverfahren ähnelt in vielen Punkten dem Strafrecht bzw. ist dem Strafprozess entlehnt. Als Fachanwalt für Strafrecht steht Ihnen Rechtsanwalt Kämpf gerne mit Engagement und Fachkompetenz in Ihrem Bußgeldverfahren zur Seite. Der moderne Straßenverkehr stellt erhöhte Anforderungen an die Verkehrsteilnehmer.
Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsverstoß, Rotlichtverstoß oder § 24a StVG wegen Fahrten unter Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln – Bußgeldverfahren wegen unterschiedlicher Verkehrsordnungswidrigkeiten möglich.
Sie waren zu schnell unterwegs oder sind über eine rote Ampel gefahren und wurden geblitzt? Sie haben auf der Autobahn den notwendigen Abstand zum Vordermann nicht eingehalten und wurden dabei gefilmt?
Die Geschwindigkeitsüberschreitung, der Rotlichtverstoß oder das Abstandsvergehen sind die „Klassiker“ des verkehrsrechtlichen Bußgeldverfahrens. Daneben umfasst das Bußgeldverfahren aber viele weitere Verkehrsordnungswidrigkeiten (Lenkzeitenverstöße, Drogenfahrten nach § 24a StVG oder Fahrten unter Einfluss von Alkohol ab 0,5 Promille etc.).
Welche Folgen sind bei einer Verurteilung im Bußgeldverfahren vorgesehen?
Das Bußgeldverfahren sieht teils einschneidende Sanktionen für den Betroffenen vor. Je nach Schwere der begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit sind dem Bußgeldkatalog Bußgeld, Fahrverbot und Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg zu entnehmen.
Wie verhalte ich mich bei Zugang eines Anhörungsbogens, Bußgeldbescheids oder einer Vorladung?
Falls Sie einen Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren, eine Ladung zur Vernehmung durch die Polizei oder einen Bußgeldbescheid erhalten haben, empfehle ich Ihnen, zunächst keine Angaben zur Sache zu machen.
Insbesondere verbietet es sich die Fahreridentität einzuräumen. Ihnen steht ein umfassendes Schweigerecht zu. Es besteht keine Verpflichtung, sich selbst zu belasten bzw. zu seiner Überführung im Bußgeldverfahren beizutragen. Sie müssen also nicht einräumen, dass Sie der Fahrer bei der Geschwindigkeitsüberschreitung, dem Abstandsverstoß, dem Rotlichtverstoß waren.
Rufen Sie mich an, ich übernehme Ihre Verteidigung im Bußgeldverfahren wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit! Meine Nummer lautet: 089/228433-55.