In den vergangenen Wochen wurden gegen ehemalige Kunden des CBD-online-Händlers Glow420, geführt von der Glow Cannabis Company, aus Wasserburg am Inn vermehrt Ermittlungsverfahren eingeleitet. Hintergrund ist der Verdacht des vorsätzlichen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln nach § 29 BtMG. Sie haben einen Äußerungsbogen oder eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung aufgrund einer Bestellung auf www.glow420.com erhalten? Rechtsanwalt Kämpf erklärt nachfolgend den richtigen Umgang damit.

Hintergrund der Ermittlungsverfahren gegen die Käufer auf glow420 ist ein gegen die Firma Glow420 GmbH seitens der Kriminalpolizei Rosenheim sowie der Staatsanwaltschaft Traunstein geführtes Ermittlungsverfahren. Aus diesem ergab sich die Erkenntnis, dass der CBD-Händler jedenfalls teilweise CBD-Gras mit einem THC-Gehalt von über 0,2 % verkaufte. Bei verschiedenen in den Geschäftsräumen durchgeführten Durchsuchungen kam es zur Sicherstellung von mehreren Kilogramm CBD-Blüten. Außerdem wurden verschiedene Datenträger sichergestellt, auf den sich umfassende Bestelllisten der Kunden von Glow420 fanden.

Wie ist die rechtliche Situation beim Kauf von CBD-Cannabis?

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 23. Juni 2022 (Aktenzeichen: 5 StR 490/21) die Revisionen zweier CBD-Händler verworfen. Der BGH teilte hierzu mit, dass auch bei CBD-Blüten trotz des lediglich geringen THC-Anteils die Gefahr eines Missbrauchs zu Rauschzwecken besteht.

In einem weiteren Beschluss vom 16. Januar 2023 (Aktenzeichen: 5 StR 269/22) hob der Bundesgerichtshof mit einer ähnlichen Argumentation die Freisprüche des LG Berlin gegen die Betreiber der CBD-Händler „Bunte Blüte“ aus Berlin auf.

glow420 Kunde ÄußerungsbogenWelche strafrechtlichen Konsequenzen drohen für Kunden von glow420 wegen des Kaufs von CBD-Gras?

Kunden, die auf der Homepage www.glow420.com CBD-haltige Produkte erworben haben, haben aufgrund der bereits erwähnten Datenauswertung mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Erwerbs von Betäubungsmitteln zu rechnen. Der Besitz, Erwerb sowie das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln sind nach § 29 BtMG strafbar. Im Falle einer Verurteilung droht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.

Sie haben einen Äußerungsbogen in Zusammenhang mit einem Kauf auf glow420.com erhalten? Wie verhalten Sie sich jetzt richtig?

Schweigen ist Gold: Als Beschuldigter in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren haben Sie ein umfassendes Schweigerecht! Machen Sie hiervon Gebrauch und keine Angaben zur Sache. Stattdessen sollten Sie schnellstmöglich einen Fachanwalt für Strafrecht mit der Wahrnehmung ihrer Verteidigung beauftragen und über diesen zunächst Akteneinsicht in die Ermittlungsakte beantragen. Bitte beachten Sie, dass Sie nicht dazu verpflichtet sind, den Äußerungsbogen zu beantworten. Auch die Angaben zur Person dürften den Ermittlern bereits bekannt sein, ansonsten hätten Sie den Äußerungsbogen schließlich nicht erhalten. Folglich besteht regelmäßig auch keine Gefahr der Verwirklichung einer Ordnungswidrigkeit nach § 111 OWiG bei Nichtbeantwortung.

Beschuldigtenvernehmung glow420 in der PostWie reagieren Sie auf die Ladung zur Beschuldigtenvernehmung wegen eines Kaufs bei der Glow Cannabis Company?

Auch hier gilt das Vorstehende – üben Sie Ihr Schweigerecht aus. Sie sind nicht dazu verpflichtet, der Ladung zur Beschuldigtenvernehmung Folge zu leisten. Ich empfehle Ihnen stattdessen, den Termin nicht wahrzunehmen und einen Strafverteidiger mit der Wahrnehmung ihrer Interessen zu beauftragen.

Diesbezüglich erlaube ich mir den Hinweis darauf, dass sich in der Vergangenheit in einer Vielzahl von Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit ausgewerteten Kundenlisten von Betäubungsmittelhändlern im Clearnet oder Darknet eine Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts gem. § 170 Abs. 2 StPO erreichen konnte. Die Ermittler haben nämlich bei diesen Verfahren regelmäßig deutliche Probleme, einen Tatnachweis gegen die Kunden zu führen.

Welche Tipps gibt´s vom Strafverteidiger zum Schluss?

Strafverteidiger-Tipp 1: Je früher Sie einen Anwalt hinzuziehen und je früher dieser die Möglichkeit hat, lenkend einzugreifen, desto besser sind in der Regel die Ergebnisse, die in Ihrem Ermittlungsverfahren bzw. in Ihrem Strafverfahren erreicht werden können.

Strafverteidiger-Tipp 2: Machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Es ist eines Ihrer wichtigsten Beschuldigtenrechte. Sie müssen sich nicht selbst belasten. Sie sollen keine Aussage zur Sache machen. Folgen Sie daher auch nicht der Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, sondern kontaktieren Sie vorher einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

Sprechen Sie bitte nicht mit der Polizei, reden Sie mit mir!

So geht´s weiter:

  • Sie kontaktieren mich unter 089/228433-55.
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  • Wir besprechen Ihren Fall inklusive Chancenbewertung.
  • Nach Beauftragung durch Sie nehme ich Akteneinsicht.
  • Sobald die Akte vorliegt, planen wir gemeinsam unsere Strategie.