Sie haben eine Vorladung wegen „chemical love“ erhalten? Bei Ihnen wurde eine Hausdurchsuchung aufgrund einer oder mehrerer Bestellungen über chemical-love.to durchgeführt?

Im nachfolgenden Beitrag gibt Ihnen der Münchner Rechtsanwalt Kämpf Informationen zum „chemical love“- Verfahren und erklärt Ihnen Ihre Rechte bei einer Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung oder Hausdurchsuchung.

Im April 2016 fanden umfassende polizeiliche Maßnahmen gegen die Betreiber der Plattform „chemical love“ statt. Diese handelten unter anderem über die Seite chemical-love.to, die sowohl über das Internet als auch das darknet erreichbar war, mit Betäubungsmitteln. Die Bezahlung erfolgte per bitcoins. Werbung für ihren Betäubungsmittelversand machte die Gruppierung unter anderem auf der zwischenzeitlich ebenfalls stillgelegten Plattform crimenetwork.biz. Im Rahmen der gegen die Gruppe in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg durchgeführten Hausdurchsuchungen konnten unterschiedliche Betäubungsmittel sowie verschiedene Datenträger sichergestellt werden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Verden – Zentralstelle für Internetkriminalität – handelte es sich um 54 kg Amphetamin, 4 kg Heroin, etwa 1,3 kg Kokain sowie ungefähr 25.000 Ecstasy-Tabletten. Gegen die fünf Betreiber erging Haftbefehl wegen Verdunkelung-und Fluchtgefahr.

Zwischen Mai 2015 und April 2016 soll die Gruppierung chemical love in über 2200 Fällen Betäubungsmittel im Wert von etwa 3,5 Millionen € verkauft haben. Die Drogen führte die Gruppe zuvor aus den Niederlanden und Tschechien (crystal meth) ein und lagerte diese in Rülzheim (Landkreis Germersheim in Rheinland-Pfalz). Anfang März 2017 begann der Prozess gegen die Betäubungsmittelhändler vor dem Landgericht Landau.

Was haben Sie als Kunde von chemical love zu befürchten?

Mittlerweile liegen die ersten Ermittlungsverfahren gegen Kunden von chemical love vor. Je nach Art und Umfang der Bestellungen kann es alternativ zur Vorladung als Beschuldigter, zur Hausdurchsuchung und auch zur Verhaftung kommen. Den Ermittlungsbehörden liegen folglich aufgrund der Auswertung der sichergestellten Datenträger die Kundendaten zu den einzelnen Bestellvorgängen vor.

Als Kunde bzw. Abnehmer könnten Sie sich verschiedener Verstöße nach dem Betäubungsmittelgesetz schuldig gemacht haben. Je nach Menge der bestellten Betäubungsmittel kann es sich um den Erwerb, das Handeltreiben oder das Handeltreiben in nicht geringer Menge handeln.

Wie verhalten Sie sich in einem „chemical love“-Ermittlungsverfahren bei Beschuldigtenvernehmung oder Hausdurchsuchung richtig?

Als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren haben Sie ein umfassendes Schweigerecht. Das bedeutet, dass Sie keine Angaben zur Sache machen und sich vor allen Dingen nicht selbst belasten müssen. Sie sind lediglich dazu verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person (Name, Anschrift, Geburtstag und- ort) zu tätigen. Erfahrungsgemäß ist die Beweislage in Ermittlungsverfahren wegen Betäubungsmittel-Bestellungen per Internet schwierig. In der Regel liegt der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft lediglich der einzelne Bestellvorgang samt Anschrift vor. Dies beweist aber weder die Bestellung selbst, noch die Bezahlung und auch nicht die Lieferung bzw. den Eingang der bestellten Betäubungsmittel. Bitte beachten Sie auch, dass auch bei lange zurückliegenden Bestellungen  Hausdurchsuchungen (beispielsweise ließ die Staatsanwaltschaft München I in Ermittlungsverfahren wegen Bestellungen über die Plattform shinyflakes in Einzelfällen Hausdurchsuchungen 18 Monate nach der Bestellung durchführen) bei den Beschuldigten vorgenommen werden.

Strafverteidiger-Tipp: Tun Sie sich selbst einen Gefallen und schweigen Sie! Ihr Schweigerecht ist Ihr wichtigstes „Verteidigungs-Recht“ im Ermittlungsverfahren, nehmen Sie es wahr. Hierdurch erhöhen Sie Ihre Chancen auf das bestmögliche Ergebnis Ihrer Strafverteidigung, nämlich die Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts bzw. einen Freispruch. Im Übrigen empfehle ich Ihnen zeitnah einen Rechtsanwalt mit Ihrer Strafverteidigung zu betrauen und über diesen zunächst Akteneinsicht in die Ermittlungsakte zu nehmen. Im Anschluss kann die Verteidigungsstrategie festgelegt werden.