Unter dem allgemeinen Strafrecht versteht der Strafverteidiger Straftaten wie beispielsweise Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Hehlerei (§ 259 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte § 113 StGB, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte § 114 StGB, Urkundenfälschung (§ 267 StGB), die Vorbereitung der Herstellung unrichtiger Impfausweise gemäß § 275 StGB, das unbefugte Ausstellen von Gesundheitszeugnissen nach § 277 StGB und der Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse nach § 279 StGB, die Geldwäsche und Finanzagenten (§ 261 StGB) und Sachbeschädigung Graffiti (§ 303 StGB). Aber auch die Körperverletzungsdelikte und Straftaten wie beispielsweise Raub (§ 249 StGB) und Erpressung (§ 253 StGB) sind vom allgemeinen Strafrecht umfasst. Bei den Körperverletzungsdelikten handelt es sich um Körperverletzung (§ 223 StGB), gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB), schwere Körperverletzung (§ 226 StGB) sowie die fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB).

Gleichwohl es sich „nur“ um das allgemeine Strafrecht handelt, kann eine Verurteilung weitreichende und schmerzhafte Folgen (Geldstrafe, Bewährungsstrafe oder gar Haftstrafe) haben. Sie sollten es deshalb nicht auf die leichte Schulter nehmen, wenn Sie eine Ladung zur polizeilichen Beschuldigtenvernehmung erhalten. Ebenso verbietet es sich, den Kopf in den Sand zu stecken.

Durch die Tätigkeit Ihres Strafverteidigers kann möglicherweise Schlimmeres abgewendet werden. Unter Umständen kommt eine Einstellung des Verfahrens oder eine Beendigung des Strafverfahrens im Wege eines Strafbefehls in Betracht. Dies hat ggf. den (unschätzbaren) Vorteil, dass Sie sich nicht als Angeklagter den unangenehmen Wirkungen einer öffentlichen Hauptverhandlung ausgesetzt sehen. Es lohnt sich deshalb, einen Fachanwalt für Strafrecht frühzeitig mit Ihrer Strafverteidigung zu betrauen. Idealerweise nimmt Ihr Strafverteidiger bereits im Ermittlungsverfahren Akteneinsicht in die Ermittlungsakte und kann in der Folge die geeigneten Schritte zu Ihrer Strafverteidigung einleiten.

Gerne unterstütze ich Sie engagiert und kompetent bei Ihrer Strafverteidigung – rufen Sie mich an: 089/228433-55!