Strafe Diebstahl § 242 StGB – Telefon: 089/228433-55

Welche Strafe erwartet Sie bei Verurteilung wegen Diebstahl? Strafanzeige, Anklageschrift oder Strafbefehl? Ladung zur Beschuldigtenvernehmung wegen Diebstahl erhalten? Reden Sie nicht mit der Polizei – sprechen Sie mit mir:  089/228433-55 oder info@muenchenstrafrecht.de!

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Strafe Diebstahl gem. § 242 StGB

Der Straftatbestand des Diebstahls ist in § 242 StGB geregelt. Dieser sieht als Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor.
Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren können zur Bewährung ausgesetzt werden. Geldstrafen setzen sich zusammen aus der Tagessatzanzahl und der Tagessatzhöhe. Die Höhe eines Tagessatzes einer Geldstrafe errechnet sich wie folgt: zunächst sind von Ihrem Netto-Einkommen sämtliche Unterhaltsverpflichtungen abzuziehen und sodann das Ergebnis durch 30 zu teilen.

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Haftstrafe wegen Diebstahl?

Höhe der Strafe bei Verurteilung wegen Diebstahl

Die Höhe der für eine Diebstahl zu verhängenden Strafe richtet sich nach einer Vielzahl von Faktoren. Hier kommt es zunächst auf den Wert der Beute sowie auf die Anzahl der Taten an. Weiterhin wirken sich insbesondere einschlägige Vorstrafen strafschärfend aus. Strafmildernd können sich beispielsweise ein Geständnis, die Entschuldigung oder die Schadenswiedergutmachung im Wege eines so genannten Täter-Opfer-Ausgleichs (TOA) bemerkbar machen.

Rechtsanwalt bei Diebstahl München

Als Fachanwalt für Strafrecht habe ich eine Vielzahl von Mandanten durch Ermittlungs-und Strafverfahren wegen des Verdachts des Diebstahls und anderer Diebstahlsdelikte wie beispielsweise Wohnungseinbruchsdiebstahl, räuberischer Diebstahl u.a. begleitet und erfolgreich verteidigt. Ich empfehle Ihnen zunächst dringend, gegenüber der Polizei von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen. Nach Akteneinsicht in die Ermittlungsakten können wir gemeinsam eine Verteidigungsstrategie abstimmen.

SO GEHT ES WEITER:

  • Rufen Sie mich unter 089/228433-55 an.
  • Sie erhalten einen Termin binnen 48 Stunden.
  • Wir besprechen Ihren Fall inklusive Chancenbewertung.
  • Nach Beauftragung durch Sie nehme ich Akteneinsicht.
  • Sobald die Akte vorliegt, planen wir gemeinsam unsere Strategie.

Die Anwaltskanzlei befindet sich zentral in der Münchener Innenstadt in der Pettenkoferstraße 10a, 80336 München und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln ausgezeichnet zu erreichen (Haltestellen: Sendlinger Tor, Goethestraße oder Hauptbahnhof).

Quelle Lichtbild: Rainer Sturm – pixelio.de