Strafe Körperverletzung § 223 StGB – Telefon: 089/228433-55

Welche Strafe erwartet Sie bei Verurteilung wegen Körperverletzung? Strafanzeige, Anklageschrift oder Strafbefehl? Ladung zur Beschuldigtenvernehmung wegen Körperverletzung erhalten? Reden Sie nicht mit der Polizei – sprechen Sie mit mir:  089/228433-55 oder info@muenchenstrafrecht.de!

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Strafe Körperverletzung gem. § 223 StGB

Der Straftatbestand der (einfachen) Körperverletzung ist in § 223 StGB geregelt. Dieser sieht als Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor.
Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren können zur Bewährung ausgesetzt werden. Geldstrafen setzen sich zusammen aus der Tagessatzanzahl und der Tagessatzhöhe. Die Höhe eines Tagessatzes einer Geldstrafe errechnet sich wie folgt: zunächst sind von Ihrem Netto-Einkommen sämtliche Unterhaltsverpflichtungen abzuziehen und sodann das Ergebnis durch 30 zu teilen.

Faustschlag = Körperverletzung?

Höhe der Strafe bei Verurteilung wegen Körperverletzung

Die Höhe der für eine Körperverletzung zu verhängenden Strafe richtet sich nach einer Vielzahl von Faktoren. Hier kommt es zunächst darauf an, welche Verletzung (-en) der Geschädigte davongetragen hat. Weiterhin wirken sich insbesondere einschlägige Vorstrafen strafschärfend aus. Strafmildernd können sich beispielsweise ein Geständnis, die Entschuldigung oder der so genannte Täter-Opfer-Ausgleich bemerkbar machen.

Rechtsanwalt bei Körperverletzung München

Als Fachanwalt für Strafrecht habe ich eine Vielzahl von Mandanten durch Ermittlungs-und Strafverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung und anderer Körperverletzungsdelikte wie beispielsweise gefährliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung sowie Körperverletzung mit Todesfolge begleitet und erfolgreich verteidigt. Ich empfehle Ihnen zunächst dringend, gegenüber der Polizei von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen. Nach Akteneinsicht in die Ermittlungsakten können wir gemeinsam eine Verteidigungsstrategie abstimmen.

SO GEHT ES WEITER:

  • Rufen Sie mich unter 089/228433-55 an.
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  • Wir besprechen Ihren Fall inklusive Chancenbewertung.
  • Nach Beauftragung durch Sie nehme ich Akteneinsicht.
  • Sobald die Akte vorliegt, planen wir gemeinsam unsere Strategie.

Die Anwaltskanzlei befindet sich zentral in der Münchener Innenstadt in der Pettenkoferstraße 10a, 80336 München und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln ausgezeichnet zu erreichen (Haltestellen: Sendlinger Tor, Goethestraße oder Hauptbahnhof).

Quelle Lichtbild: Rainer Sturm – pixelio.de