§ 24a StVG Drogen im Straßenverkehr – aktuelle Grenzwerte

Ein Drogenschnelltest war positiv, die anschließende Blutprobe hat Wirkstoffe nachgewiesen – und jetzt droht ein Bußgeldbescheid wegen § 24a StVG. Viele Betroffene fürchten in dieser Lage vor allem eines: den Verlust des Führerscheins. Ob es dazu kommt, hängt maßgeblich davon ab, welcher Wirkstoff in welcher Menge gemessen wurde. Bei Drogen im Straßenverkehr gelten für jede Substanz eigene Grenzwerte – und für THC gilt seit der Cannabis-Reform 2024 eine völlig neue Regelung. Dieser Beitrag erklärt Ihnen die maßgeblichen Werte, die drohenden Folgen und die Abgrenzung zur Straftat.

Nach einer Verkehrskontrolle entscheidet der gemessene Wirkstoffwert darüber, ob eine Drogenfahrt nach § 24a StVG vorliegt.

Ab welchem Wert liegt eine Drogenfahrt nach § 24a StVG vor?

Für jede Substanz gilt ein eigener analytischer Grenzwert. Erst ab diesem Wert wird die Ordnungswidrigkeit angenommen. Für THC gilt seit dem 22. August 2024 ein gesetzlicher Wert von 3,5 ng/ml. Die übrigen Wirkstoffe bleiben in der Anlage zu § 24a StVG mit den Werten der Grenzwertkommission:

SubstanzGrenzwert (Blutserum)Rechtsgrundlage
THC (Cannabis)3,5 ng/ml§ 24a Abs. 1a StVG (seit 22.08.2024)
Morphin / Heroin10 ng/mlAnlage zu § 24a Abs. 2 StVG
Benzoylecgonin (Kokain-Abbauprodukt)75 ng/mlAnlage zu § 24a Abs. 2 StVG
Amphetamin25 ng/mlAnlage zu § 24a Abs. 2 StVG
MDMA / MDE / MDA (Ecstasy)25 ng/mlAnlage zu § 24a Abs. 2 StVG
Methamphetamin25 ng/mlAnlage zu § 24a Abs. 2 StVG

Benzoylecgonin ist ein Abbauprodukt von Kokain. MDMA, MDE und MDA sind Amphetaminderivate und typische Bestandteile von Ecstasy. Ab Erreichen dieser Werte ist der Verstoß gegeben – auf einen Fahrfehler kommt es dann nicht mehr an.

Welcher THC-Grenzwert gilt seit der Cannabis-Reform 2024?

Mit der Teillegalisierung von Cannabis hat der Gesetzgeber THC aus der Anlage gestrichen und in § 24a Abs. 1a StVG einen eigenen Bußgeldtatbestand geschaffen. Seit dem 22. August 2024 gilt ein THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum. Der frühere Wert von 1,0 ng/ml ist überholt. Die Einzelheiten der neuen Rechtslage erläutere ich in meinem Beitrag zum THC-Grenzwert nach dem KCanG.

Was droht bei einer Drogenfahrt – Bußgeld, Fahrverbot, Punkte?

Beim Ersttäter sieht der Bußgeldkatalog eine spürbare Sanktion vor. Bei Wiederholung steigen Bußgeld und Fahrverbot deutlich an:

VerstoßGeldbußeFahrverbotPunkte
Drogenfahrt § 24a StVG (Ersttäter)500 EUR1 Monat2
Mischkonsum Cannabis + Alkohol1.000 EUR1 Monat2
Zweiter Verstoß1.000 EUR3 Monate2

Viele Betroffene unterschätzen, wie sehr schon das einmonatige Fahrverbot den Alltag trifft. Als Fachanwalt für Strafrecht prüfe ich für Sie deshalb, ob die Blutprobe verwertbar ist und ob der gemessene Wert den Grenzwert tatsächlich erreicht.

Wann wird aus der Ordnungswidrigkeit eine Straftat nach § 316 StGB?

Die Grenze zur Straftat ist schnell überschritten. Kommt zum Wirkstoffnachweis ein Fahrfehler oder eine drogentypische Ausfallerscheinung hinzu, steht der Vorwurf der Trunkenheit im Straßenverkehr nach § 316 StGB im Raum. Dann drohen keine 500 EUR, sondern eine Geld- oder Freiheitsstrafe, die Entziehung der Fahrerlaubnis und eine Sperrfrist.

Allein die Blutprobe entscheidet über die Grenzwerte der Betäubungsmittel – der Urin-Schnelltest hat vor Gericht keine Beweiskraft.

Welche Sonderregeln gelten für Mischkonsum, Probezeit und unter 21?

Beim Mischkonsum von Cannabis und Alkohol greift § 24a Abs. 2a StVG mit erhöhtem Bußgeld. Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt nach § 24c StVG ein absolutes Cannabisverbot am Steuer – der erhöhte 3,5-ng-Wert kommt ihnen nicht zugute. Für diese Gruppe bleibt es faktisch bei einer Null-Toleranz-Linie.

Warum sollte ich Schnelltest und Koordinationstests verweigern?

Als Beschuldigter müssen Sie sich nicht selbst belasten und haben ein Schweigerecht. Machen Sie keine Angaben zu Fahrtstrecke, Konsum oder Konsumgewohnheiten. Den freiwilligen Urintest und die „freiwilligen“ Koordinationstests sollten Sie nicht mitmachen. Der Hinweis, Sie könnten sich damit entlasten, ist falsch – die Tests dienen allein dazu, Ihnen Ausfallerscheinungen und damit eine Straftat nachzuweisen.

Wie kann ich mich gegen den Bußgeldbescheid wehren?

Ein Bußgeldbescheid ist kein Urteil. Gegen ihn können Sie binnen zwei Wochen Einspruch einlegen. Als erfahrener Strafverteidiger prüfe ich für Sie die Rechtmäßigkeit der Blutentnahme, die Einhaltung des Grenzwerts und Messfehler. Im besten Fall wird das Verfahren eingestellt oder der Bescheid aufgehoben. Selbst bei bereits gezahlten THC-Altfällen unter 3,5 ng/ml kann sich eine Rückforderung lohnen. Wer den Bescheid nicht ungeprüft hinnimmt, wahrt seine Handlungsspielräume.

Welche Tipps gibt´s vom Strafverteidiger zum Schluss?

Strafverteidiger-Tipp 1: Je früher Sie einen Anwalt hinzuziehen und je früher dieser die Möglichkeit hat, lenkend einzugreifen, desto besser sind in der Regel die Ergebnisse, die in Ihrem Ermittlungsverfahren bzw. in Ihrem Strafverfahren erreicht werden können.
Strafverteidiger-Tipp 2: Machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Es ist eines Ihrer wichtigsten Beschuldigtenrechte. Sie müssen sich nicht selbst belasten. Sie sollen keine Aussage zur Sache machen. Folgen Sie daher auch nicht der Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, sondern kontaktieren Sie vorher einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

Sprechen Sie bitte nicht mit der Polizei, reden Sie mit mir!

So geht´s weiter:

  • Sie kontaktieren mich unter 089/228433-55.
  • Sie erhalten einen Termin binnen 48 Stunden.
  • Wir besprechen Ihren Fall inklusive Chancenbewertung.
  • Nach Beauftragung durch Sie nehme ich Akteneinsicht.
  • Sobald die Akte vorliegt, planen wir gemeinsam unsere Strategie.

 

Quellennachweis Lichtbild: Wonnsche – www.pixelio.de