Bewaffnetes Handeltreiben § 30a BtMG | Strafverteidiger
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (§ 30a BtMG) Bei einer Hausdurchsuchung finden die Beamten Betäubungsmittel – und daneben ein Messer, ein Elektroschocker, eine Gaspistole oder einen Schlagstock. Plötzlich steht der Vorwurf des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln im Raum. Für viele Betroffene ist der Schock groß: § 30a BtMG droht mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren Freiheitsstrafe. [...]