Fahrverbot, Bußgeld, Punkte im Verkehrszentralregister –die Folgen einer Geschwindigkeitsüberschreitung im Bußgeldbescheid. Dabei fing alles mit einem roten Blitz an… – danach folgen Anhörungsbogen und/oder der Bußgeldbescheid. Zunächst aber stellt sich die Frage, welche Folge die begangene Verkehrsordnungswidrigkeit – Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder Abstandsvergehen – hat. Wann habe ich mit Fahrverbot, Bußgeld und Punkt(en-) in Flensburg zu rechnen? Über diese Fragen gibt Rechtsanwalt und Strafverteidiger Martin Kämpf aus München den nachfolgenden Überblick.

1. Sanktionen des Bußgeldkatalogs

Nach §§ 24ff. StVG und dem Bußgeldkatalog sind für verschiedene Verkehrsverstöße unterschiedliche Sanktionen wie Fahrverbot, Bußgeld und Punkte im Verkehrszentralregister vorgesehen.
Es handelt sich jeweils um Regelsätze, die von einer fahrlässigen Begehung unter „gewöhnlichen“ Tatumständen ausgehen. Bitte beachten sie, dass der Richter im Einzelfall von diesen Regelsätzen abweichen kann.

2. Fahrverbot, Geldbuße u.a. bei Geschwindigkeitsüberschreitung

Die Geschwindigkeitsüberschreitung über 30 Stundenkilometer zieht ausweislich des Bußgeldkatalogs ein Fahrverbot nach sich.

Exkurs: Kann ein Fahrverbot gegen Erhöhung des Bußgeldes abgewendet werden? Insbesondere die bayerische

Rechtsprechung behandelt diese Frage streng. Von einem Fahrverbot kann nur dann abgesehen werden, wenn der Betroffene nachweisen kann, dass er in seiner Existenz gefährdet ist. Es ist ihm regelmäßig zumutbar, für die Dauer des Fahrverbots einen Fahrer einzustellen.

a) Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften

Geschwindigkeits-BußgeldPunkteFahrverbot
überschreitung
in km/h
bis 10 km/h10
11 bis 15 km/h20
16 bis 20 km/h30
21 bis 25 km/h701
26 bis 30 km/h803
31 bis 40 km/h1203
41 bis 50 km/h16031 Monat
51 bis 60 km/h24041 Monat
61 bis 70 km/h44042 Monate
über 70 km/h60043 Monate

b) Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften

Geschwindigkeits-
Bußgeld
Punkte
Fahrverbot
überschreitung
 
 
 
in km/h
 
 
 
bis 10 km/h
10
11 bis 15 km/h
20
16 bis 20 km/h
30
21 bis 25 km/h
70
1
26 bis 30 km/h
80
3
31 bis 40 km/h
120
3
41 bis 50 km/h
160
3
1 Monat
51 bis 60 km/h
240
4
1 Monat
61 bis 70 km/h
440
4
2 Monate
über 70 km/h
600
4
3 Monate

3. Abstandsvergehen– Fahrverbot, Bußgeld

Bei Abstandsvergehen hat derjenige mit einem Fahrverbot zu rechnen, der ab einer Geschwindigkeit von 100

Stundenkilometern weniger Abstand als 3/10 des halben Tachos zum Vordermann einhält.

a) Nichteinhalten des Abstandes bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h

Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug
Bußgeld
Punkte
Fahrverbot
weniger als
 
 
ab 100 km/h
5/10 des halben Tachos
75
1
4/10 des halben Tachos
100
2
3/10 des halben Tachos
160
3
1 Monat
2/10 des halben Tachos
240
4
2 Monate
1/10 des halben Tachos
320
4
3 Monate

b) Nichteinhalten des Abstandes bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h

Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug
Bußgeld
Punkte
Fahrverbot
weniger als
 
 
 
5/10 des halben Tachos
100
2
4/10 des halben Tachos
180
3
3/10 des halben Tachos
240
4
1 Monat
2/10 des halben Tachos
320
4
2 Monate
1/10 des halben Tachos
400
4
3 Monate

4. Fahrverbot/Bußgeld bei Rotlichtverstoß

Einen qualifizierten Rotlichtverstoß sanktioniert der Bußgeldkatalog mit einem Fahrverbot. Demnach hat derjenige mit einem Fahrverbot zu rechnen, der die länger als eine Sekunde auf rot umgeschaltete Ampel überfährt.

Tatbestand
Bußgeld
Punkte
Fahrverbot
Ampel bei Rot überfahren
90
3
Ampel bei Rot überfahren
● mit Gefährdung
200
4
1 Monat
● mit Sachbeschädigung
240
4
1 Monat
Rotphase dauert bei Überfahren
bereits länger als 1 sec.
200
4
1 Monat
Rotphase dauert bei Überfahren
bereits länger als 1 sec.
● mit Gefährdung
320
4
1 Monat
● mit Sachbeschädigung
360
4
1 Monat

Tipp vom Rechtsanwalt: Bei drohenden Bußgeldern und Fahrverbote wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsvergehen oder Rotlichtverstoß gibt es verschiedene Verteidigungsansätze.
Um Ihre optimale Verteidigung gegen einen drohenden Bußgeldbescheid zu gewährleisten, empfehle ich Ihnen frühzeitig – also bei Erhalt des Anhörungsbogens über die Verkehrsordnungswidrigkeit – einen im Verkehrsrecht tätigen Rechtsanwalt einzuschalten. Im Übrigen haben Sie ein umfassendes Schweigerecht. Von diesem sollten Sie Gebrauch machen und vor allem die Identität des Fahrers nicht (!) einräumen.