Körperverletzung: Welche Strafe droht Ihnen?
Kopfnuss, Faustschlag oder Watschn – eine Körperverletzung passiert schnell, oft unter Alkohol, im Wirtshaus, auf der Wiesn oder am Ende einer Beziehung. Vielleicht haben Sie die Sache längst verdrängt, bis Ladung, Strafbefehl oder Anklageschrift im Briefkasten lagen. Jetzt beschäftigt Sie vor allem eine Frage: Welche Strafe haben Sie zu erwarten? Es geht um Ihr Geld, Ihren Ruf und im schlimmsten Fall um Ihre Freiheit – das ist nicht fair, wenn eine einzige Situation Ihr Leben durcheinanderbringt. Dieser Beitrag zeigt, wovon das Strafmaß abhängt und wie Sie es beeinflussen können.

Das Strafmaß bei einer Körperverletzung hängt vom Einzelfall ab – vom Kratzer bis zur schweren Gewalt.
Welche Strafe droht bei einer Körperverletzung?
Das hängt vom Tatbestand ab. Die einfache Körperverletzung nach § 223 StGB reicht von der Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Qualifikationen wie die gefährliche Körperverletzung werden deutlich härter geahndet. Eine seriöse Prognose ist erst nach Akteneinsicht möglich.
Welche Strafe droht bei Körperverletzung beim ersten Mal?
Als sogenannter Ersttäter ohne Vorstrafen stehen Ihre Chancen gut. Einfache Körperverletzungen enden bei überschaubaren Verletzungen häufig mit einer Geldstrafe oder sogar einer Einstellung. Einschlägige Vorstrafen und eine hohe Rückfallgeschwindigkeit wirken dagegen strafschärfend. Als Fachanwalt für Strafrecht arbeite ich für Sie genau diese entlastenden Umstände heraus.
Wann Geldstrafe, wann Freiheitsstrafe – und was heißt Bewährung?
Eine Geldstrafe ist nur bei einfacher und fahrlässiger Körperverletzung vorgesehen. Sie setzt sich aus Tagessatzanzahl (nach Schwere der Tat) und Tagessatzhöhe (Ihr Nettoeinkommen geteilt durch 30) zusammen. Eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren kann nach § 56 StGB zur Bewährung ausgesetzt werden – bei Ersttätern der Regelfall.
Welche Strafen sehen die einzelnen Körperverletzungsdelikte vor?
Das Strafgesetzbuch unterscheidet mehrere Tatbestände. Grundsatz: Je schwerer Handlung und Verletzungsfolge, desto höher die Strafe.
| Delikt | Paragraf | Strafrahmen |
|---|---|---|
| Einfache Körperverletzung | § 223 StGB | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre |
| Gefährliche Körperverletzung | § 224 StGB | 6 Monate bis 10 Jahre (minder schwer: 3 Monate bis 5 Jahre) |
| Schwere Körperverletzung | § 226 StGB | 1 bis 10 Jahre (bei Absicht/Wissen: nicht unter 3 Jahren) |
| Körperverletzung mit Todesfolge | § 227 StGB | nicht unter 3 Jahren (minder schwer: 1 bis 10 Jahre) |
| Fahrlässige Körperverletzung | § 229 StGB | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre |
Bei der gefährlichen Körperverletzung nach § 224 StGB genügt bereits ein Schlag mit einer Flasche oder das gemeinsame Zuschlagen zu zweit – gerade auf dem Oktoberfest ein häufiger Vorwurf. Welche Voraussetzungen der besonders schwere Fall der schweren Körperverletzung nach § 226 StGB hat, prüfe ich für Sie im Detail – oft lässt sich der Vorwurf herabstufen.
Wirkt sich Alkohol mildernd auf die Strafe aus?
Manchmal. Aus § 21 StGB kann sich eine verminderte Schuldfähigkeit ergeben, meist ab etwa 2,0 bis 2,2 Promille. Das Gericht kann die Strafe dann mildern, muss aber nicht. Ab rund 3,0 Promille kommt Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) in Betracht – dann droht eine Verurteilung wegen Vollrauschs. Es bleibt stets eine Einzelfallfrage.

Ob Geldstrafe oder Bewährung: Das Strafmaß bei Körperverletzung entscheidet sich in der Strafzumessung.
Wie können Sie die Strafe bei Körperverletzung positiv beeinflussen?
Gerade bei Gewaltdelikten wirkt der Täter-Opfer-Ausgleich nach § 46a StGB stark. Wer den Schaden ausgleicht – etwa durch Schmerzensgeld – kann eine Strafmilderung oder sogar ein Absehen von Strafe erreichen. Auch ein Geständnis wirkt mildernd. Ob, wann und wie Sie es abgeben, entscheiden wir gemeinsam nach der Akteneinsicht.
Kann ein Strafverfahren wegen Körperverletzung eingestellt werden?
Ja. Die Staatsanwaltschaft kann mangels Tatverdachts (§ 170 II StPO), wegen geringer Schuld (§ 153 StPO) oder gegen Auflage (§ 153a StPO) einstellen. Viele Betroffene unterschätzen, wie früh sich hier die Weichen stellen. In Bayern kommen diese Einstellungen meist nur beim Ersttäter in Betracht.
Gelten Sie nach einer Verurteilung wegen Körperverletzung als vorbestraft?
Entscheidend ist das Führungszeugnis. Eine Geldstrafe wird erst ab mehr als 90 Tagessätzen dort eingetragen – vorausgesetzt, es besteht kein weiterer Eintrag. Bleibt Ihr Führungszeugnis frei, gelten Sie als nicht vorbestraft. Wer rechtzeitig einen Strafverteidiger einschaltet, wahrt gerade an dieser Schwelle entscheidende Spielräume.
Welche Tipps gibt´s vom Strafverteidiger zum Schluss?
Strafverteidiger-Tipp 1: Je früher Sie einen Anwalt hinzuziehen und je früher dieser die Möglichkeit hat, lenkend einzugreifen, desto besser sind in der Regel die Ergebnisse, die in Ihrem Ermittlungsverfahren bzw. in Ihrem Strafverfahren erreicht werden können.
Strafverteidiger-Tipp 2: Machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Es ist eines Ihrer wichtigsten Beschuldigtenrechte. Sie müssen sich nicht selbst belasten. Sie sollen keine Aussage zur Sache machen. Folgen Sie daher auch nicht der Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, sondern kontaktieren Sie vorher einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt.
Sprechen Sie bitte nicht mit der Polizei, reden Sie mit mir!
So geht´s weiter:
- Sie kontaktieren mich unter 089/228433-55.
- Sie erhalten einen Termin binnen 48 Stunden.
- Wir besprechen Ihren Fall inklusive Chancenbewertung.
- Nach Beauftragung durch Sie nehme ich Akteneinsicht.
- Sobald die Akte vorliegt, planen wir gemeinsam unsere Strategie.