Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB): Das kommt jetzt auf Sie zu

Gegen Sie wird wegen gefährlicher Körperverletzung nach § 224 StGB ermittelt – vielleicht nach einer Auseinandersetzung auf dem Oktoberfest, in einer Bar oder im Biergarten. Ein Maßkrug, eine Flasche, ein Schlag: Der Vorwurf wiegt strafrechtlich schwer, ganz gleich, wie die Situation für Sie ausgesehen hat. Doch ein einzelner eskalierter Moment sollte nicht über Ihre berufliche und private Zukunft entscheiden, ohne dass Ihre Sicht der Dinge zählt. Jetzt fragen Sie sich, was auf Sie zukommt, welche Strafe droht und wie Sie sich richtig verhalten. In diesem Beitrag beantworte ich Ihnen die wichtigsten Fragen aus Ihrer Sicht – damit Sie das Verfahren mit einem klaren Plan und realistischen Chancen hinter sich bringen.

Was bedeutet der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung für Sie?

Die gefährliche Körperverletzung liegt vor, wenn eine Körperverletzung unter erschwerenden Umständen begangen wird – etwa mit einer Waffe, einem gefährlichen Werkzeug, mit Gift oder durch mehrere Beteiligte. Für Sie bedeutet das: deutlich höhere Strafen als bei der einfachen Körperverletzung. Immerhin handelt es sich um ein Vergehen, nicht um ein Verbrechen.

Worin unterscheidet sich Ihr Fall von einer einfachen Körperverletzung?

Bei der einfachen Körperverletzung (§ 223 StGB) genügt es, dass jemand körperlich misshandelt oder an der Gesundheit geschädigt wird. Kommt ein gefährlicher Umstand hinzu – ein Messer, eine Flasche, ein gemeinsamer Angriff –, wird daraus die gefährliche Körperverletzung. Diese juristische Einordnung entscheidet über Ihr Strafmaß – und genau hier setze ich mit Ihrer Verteidigung an.
Bitte beachten Sie: Bleiben dauerhafte Schäden zurück, kann aus der Tat eine schwere Körperverletzung nach § 226 StGB werden.

Maßkrug als gefährliches Werkzeug bei gefährlicher Körperverletzung nach § 224 StGB
Ein Schlag mit dem Maßkrug gilt fast immer als gefährliche Körperverletzung – der Krug ist ein gefährliches Werkzeug.

Warum ist der Maßkrug-Schlag auf dem Oktoberfest für Sie besonders brisant?

In München landen Maßkrug-Fälle regelmäßig vor Gericht. Ein Schlag mit dem Krug gilt fast immer als Einsatz eines gefährlichen Werkzeugs – und damit als gefährliche Körperverletzung mit hoher Strafandrohung. Für Ihre Verteidigung prüfe ich, ob wirklich ein gezielter Schlag vorlag oder ob entlastende Umstände bestehen – etwa eine Notwehrlage oder ein bloßes Gerangel.

Welche Strafe droht Ihnen bei einer Verurteilung nach § 224 StGB?

Der Strafrahmen reicht von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. In minder schweren Fällen sind es drei Monate bis fünf Jahre. Eine reine Geldstrafe ist ausgeschlossen. Hinzu kommen mögliche Nebenfolgen: ein Eintrag ins Führungszeugnis, berufliche Nachteile oder der Verlust waffenrechtlicher Erlaubnisse.

TatbestandParagrafStrafrahmen
Einfache Körperverletzung§ 223 StGBGeldstrafe bis 5 Jahre
Gefährliche Körperverletzung§ 224 StGB6 Monate bis 10 Jahre (minder schwer: 3 Monate bis 5 Jahre)
Schwere Körperverletzung§ 226 StGB1 bis 10 Jahre

Welche Rolle spielen Waffe, Werkzeug oder mehrere Beteiligte in Ihrem Fall?

Ein gefährliches Werkzeug ist jeder Gegenstand, der schwere Verletzungen verursachen kann – auch Alltagsdinge wie Flaschen, Gürtelschnallen oder eben Maßkrüge. Handeln mehrere Personen zusammen, genügt schon stillschweigendes Zusammenwirken. Als erfahrener Strafverteidiger prüfe ich deshalb zuerst, ob diese Merkmale in Ihrem Fall überhaupt erfüllt sind.

Ein häufiger Streitpunkt ist Pfefferspray: Wann dessen Einsatz strafbar ist und wann Notwehr greift, erklärt der Beitrag zur strafrechtlichen Relevanz von Tierabwehrspray.

Was sollten Sie tun, wenn Sie eine Vorladung zur Vernehmung erhalten?

Das Verfahren beginnt meist mit einer Anzeige; danach ermittelt die Staatsanwaltschaft und lädt Sie oft zur Vernehmung. Vielleicht möchten Sie sich sofort erklären – doch eine frühe, unüberlegte Aussage kann Ihnen schaden. Als Fachanwalt für Strafrecht rate ich Ihnen: Sagen Sie zunächst nichts zur Sache – Schweigen ist Ihr Recht. Über eine Aussage entscheiden Sie erst, nachdem ich Akteneinsicht genommen habe.

Wie Sie konkret auf eine solche Ladung reagieren, lesen Sie im Beitrag zur Beschuldigtenvernehmung wegen Körperverletzung.

Welche Verteidigungsmöglichkeiten haben Sie?

Ob der Vorwurf trägt, hängt vom Einzelfall ab. Für Ihre Verteidigung prüfe ich insbesondere:

  • War der eingesetzte Gegenstand wirklich ein gefährliches Werkzeug?
  • Lag ein gemeinschaftliches Handeln vor – oder haben Sie allein gehandelt?
  • Kommt ein minder schwerer Fall in Betracht?
  • Haben Sie in Notwehr gehandelt?

Ob Ihre Gegenwehr durch Notwehr (§ 32 StGB) gedeckt war, lesen Sie in unserem Grundlagenbeitrag zur Notwehr.

Verteidigung bei gefährlicher Körperverletzung durch Fachanwalt für Strafrecht in München
Ob ein minder schwerer Fall oder Notwehr vorliegt, entscheidet über Ihr Strafmaß – hier zählt jede Weichenstellung.

Was bedeutet eine Verurteilung für Ihr Berufs- und Privatleben?

Eine Verurteilung wirkt weit über das Verfahren hinaus. Möglich sind ein Eintrag ins Führungszeugnis, der Verlust des Arbeitsplatzes, Nachteile im Sorge- oder Umgangsrecht und – wenn Sie keinen deutschen Pass haben – sogar ausländerrechtliche Folgen bis zur Ausweisung. Gerade deshalb rate ich Ihnen, früh zu handeln.

Haben Sie bereits eine Anklageschrift erhalten, hilft Ihnen der Beitrag Anklageschrift wegen Körperverletzung weiter.

Warum ist es für Sie entscheidend, mich früh einzuschalten?

Je früher Sie mich als Fachanwalt für Strafrecht einschalten, desto größer sind Ihre Handlungsspielräume. Ich beantrage Akteneinsicht, prüfe die Beweise kritisch und sorge dafür, dass Sie sich nicht selbst belasten. Bei einem Vorwurf, der mit Freiheitsstrafe bedroht ist, entscheiden oft Details über Einstellung, Freispruch oder Verurteilung – und um diese Details kümmere ich mich von Anfang an.

Das Ziel ist klar: im besten Fall eine Einstellung des Verfahrens oder ein Freispruch – und in jedem Fall, dass Sie diese Belastung hinter sich lassen und wieder nach vorn blicken können.

Welche Tipps gibt´s vom Strafverteidiger zum Schluss?

Strafverteidiger-Tipp 1: Je früher Sie einen Anwalt hinzuziehen und je früher dieser die Möglichkeit hat, lenkend einzugreifen, desto besser sind in der Regel die Ergebnisse, die in Ihrem Ermittlungsverfahren bzw. in Ihrem Strafverfahren erreicht werden können.
Strafverteidiger-Tipp 2: Machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Es ist eines Ihrer wichtigsten Beschuldigtenrechte. Sie müssen sich nicht selbst belasten. Sie sollen keine Aussage zur Sache machen. Folgen Sie daher auch nicht der Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, sondern kontaktieren Sie vorher einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

Sprechen Sie bitte nicht mit der Polizei, reden Sie mit mir!

So geht´s weiter:

  • Sie kontaktieren mich unter 089/228433-55.
  • Sie erhalten einen Termin binnen 48 Stunden.
  • Wir besprechen Ihren Fall inklusive Chancenbewertung.
  • Nach Beauftragung durch Sie nehme ich Akteneinsicht.
  • Sobald die Akte vorliegt, planen wir gemeinsam unsere Strategie.