Romance-Scams, auch bekannt als Love-Scams, zählen zu den häufigsten Betrugsmaschen im Internet. Täter täuschen eine Liebesbeziehung vor, um ihre Opfer zur Herausgabe von Geld zu bewegen. Was viele nicht wissen: Wer auf solche Betrüger hereinfällt und anschließend Geldtransfers vornimmt, kann selbst strafrechtlich belangt werden – insbesondere wegen des Verdachts auf Geldwäsche nach § 261 StGB.

In meiner Praxis als Fachanwalt für Strafrecht in München verteidige ich regelmäßig Betroffene, die emotional getäuscht wurden, nun aber plötzlich als Beschuldigte in einem Ermittlungsverfahren stehen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie sich in einer solchen Situation rechtlich schützen können.

Was ist ein Romance-Scam bzw. Love-Scam?

Ein Romance-Scam ist ein gezielter Internetbetrug, bei dem Täter auf Dating-Plattformen oder in sozialen Netzwerken eine emotionale Beziehung vortäuschen, um an das Geld ihrer Opfer zu gelangen. Es handelt sich um eine besonders perfide Form des Betrugs, da das Vertrauen der Betroffenen ausgenutzt und missbraucht wird.

Wie läuft ein typischer Romance-Scam ab?

Typischerweise entwickeln die Täter über Wochen oder Monate eine scheinbar enge emotionale Bindung. Dann bitten sie plötzlich um Geld – oft unter dramatischen Vorwänden wie:

  • Medizinische Notfälle

  • Geschäftliche Schwierigkeiten

  • Reiseprobleme

  • Festgesetzte Gelder im Ausland

Die Opfer überweisen häufig mehrfach hohe Beträge, oft in der Hoffnung auf eine gemeinsame Zukunft mit der vermeintlichen Partnerperson.

Welche Rolle spielt Geldwäsche im Zusammenhang mit Love-Scams?

Romance-Scam-Opfer werden nicht selten gebeten, Geldbeträge auf dem eigenen Konto zu empfangen und weiterzuleiten – angeblich als „Gefallen“ oder wegen „gesperrter Auslandskonten“. Tatsächlich wird das Opfer damit zum Finanzagenten und möglicherweise zum Geldwäscher nach § 261 StGB – auch ohne kriminelle Absicht.

Was droht, wenn ich unwissentlich Geld für einen Betrüger transferiert habe?

Nach § 261 StGB ist bereits das Weiterleiten von Geld aus einer rechtswidrigen Vortat (z. B. Betrug nach § 263 StGB) strafbar. Eine Verurteilung ist möglich, wenn Sie wussten oder leichtfertig nicht erkannt haben, dass das Geld aus einer Straftat stammt. Die Strafe reicht von Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, in schweren Fällen bis zu zehn Jahren.

Kann ich mich strafbar machen, obwohl ich selbst Opfer war?

Ja. Auch wenn Sie betrogen wurden, können Sie sich strafbar machen, wenn Sie das betrügerische Vorgehen des Täters hätten erkennen können – insbesondere, wenn Sie leichtfertig gehandelt haben (§ 261 Abs. 5 StGB). Eine fehlende Absicht allein reicht nicht aus, um straflos zu bleiben.

Finanzagent Love-Scam Romance-Scam GeldwäscheWas bedeutet „leichtfertig“ im Zusammenhang mit Geldwäsche?

„Leichtfertigkeit“ ist ein zentraler Begriff im Geldwäschestrafrecht. Gemeint ist ein Verhalten, das grob fahrlässig ist. Nach § 261 StGB genügt bereits, dass Sie wichtige Warnsignale ignoriert haben – etwa:

  • Große Geldbeträge für Unbekannte empfangen oder weitergeleitet

  • Zweifel an der Geschichte des Gegenübers nicht hinterfragt

  • Zahlungsanweisungen aus dem Ausland kritiklos befolgt

Gerichte prüfen, ob ein verständiger Mensch in der gleichen Situation Zweifel gehabt hätte – und ob Sie diese Zweifel ignoriert haben. Das kann ausreichen, um Ihnen leichtfertiges Verhalten strafrechtlich vorzuwerfen.

Was ist ein „Finanzagent“ und warum ist diese Rolle so gefährlich?

Ein Finanzagent ist eine Person, die Gelder für Dritte entgegennimmt und weiterleitet – häufig unter einem harmlosen Vorwand. In der Praxis werden Romance-Scam-Opfer oft gezielt in diese Rolle gedrängt. Die Gefahr: Sie machen sich damit unter Umständen strafbar als Mittäter (§ 25 StGB) oder Gehilfe (§ 27 StGB) bei Geldwäsche oder Betrug.

Welche strafrechtlichen Konsequenzen drohen bei Geldwäsche nach einem Love-Scam?

Die Geldwäsche nach § 261 StGB ist mit harten Strafen belegt:

  • Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe

  • In schweren Fällen (z. B. bandenmäßiges Vorgehen, hohe Summen): Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren

  • Bei leichtfertiger Geldwäsche gem. § 261 Abs. 6 StGB Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren

Dazu kommen oft berufliche und persönliche Folgen: Eintrag im Führungszeugnis, Verlust des Rufs, Einschränkungen bei Visa oder im Beruf.

Wie kann ich mich als Betroffener verteidigen oder entlasten?

Wichtig ist: Sprechen Sie nicht mit Polizei oder Staatsanwaltschaft, bevor Sie anwaltliche Beratung eingeholt haben. Sie haben das Recht zu schweigen (§ 136 StPO).

Weitere wichtige Schritte:

  • Sichern Sie alle Chatverläufe, E-Mails, Zahlungsbelege

  • Keine weiteren Geldtransfers

  • Keine Erklärungen oder Unterschriften ohne anwaltliche Rücksprache

Ein Fachanwalt kann aufzeigen, dass Sie keine Schuld oder zumindest keine Leichtfertigkeit trifft – und so auf eine Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts (§ 170 Abs. 2 StPO) oder gegen Geldauflage (§ 153a StPO) hinwirken.

Welche Rechte habe ich als Beschuldigter in einem Strafverfahren?

Auch wenn Sie als Beschuldigter geführt werden, haben Sie Verfahrensrechte:

  • Aussageverweigerungsrecht (§ 136 StPO)

  • Recht auf Akteneinsicht über Ihren Anwalt (§ 147 StPO)

  • Recht auf rechtliches Gehör (§ 33 StPO)

Sie können unter bestimmten Umständen zugleich Opfer und Beschuldigter sein. Das kann bei der Bewertung Ihrer Strafbarkeit eine Rolle spielen.

Wann sollte ich einen Fachanwalt für Strafrecht einschalten?

Sofort. Schon ein einfacher Anhörungsbogen oder eine Hausdurchsuchung kann ernste Folgen haben, wenn Sie sich falsch verhalten. Ein erfahrener Strafverteidiger kann oft frühzeitig eingreifen, Kontakt zur Staatsanwaltschaft aufnehmen und das Verfahren in eine günstige Richtung lenken.

Wie läuft die anwaltliche Verteidigung bei Geldwäschevorwürfen ab?

In meiner Kanzlei in München läuft die Verteidigung typischerweise in folgenden Schritten ab:

  1. Sichtung der Ermittlungsakte

  2. Analyse der Beweise und Indizien

  3. Darstellung der Opferrolle

  4. Antrag auf Einstellung des Verfahrens

  5. Falls nötig: Verteidigung im Hauptverfahren

Ziel ist es in jedem Fall, Ihre Reputation zu schützen und eine Verurteilung zu vermeiden.

Was können Betroffene tun, um rechtlich möglichst unbeschadet herauszukommen?

  • Niemals ohne Anwalt mit Behörden sprechen

  • Alle Unterlagen sichern

  • Transaktionen sofort stoppen

  • Schnell anwaltlichen Beistand suchen

Je früher Sie reagieren, desto besser sind Ihre Chancen. Viele Verfahren lassen sich im Frühstadium ohne Gerichtsverhandlung beenden.

Gibt es aktuelle Gerichtsurteile oder Trends?

Die Strafgerichte erkennen zunehmend an, dass Opfer solcher Betrugsmaschen massiv manipuliert werden. Allerdings bleibt der Maßstab für „leichtfertiges Handeln“ hoch. Jede Entscheidung hängt vom Einzelfall ab – insbesondere davon, ob Sie ernsthafte Zweifel hätten haben müssen.

Wie kann ich mich künftig vor solchen Betrugsmaschen schützen?

  • Misstrauen bei Online-Bekanntschaften, die Geld wollen

  • Keine Kontodaten oder Zahlungen für Fremde

  • Warnsignale ernst nehmen

  • Im Zweifel immer rechtliche Hilfe suchen

Fazit: Warum frühzeitige anwaltliche Hilfe entscheidend ist

Ein Romance-Scam kann nicht nur emotional und finanziell, sondern auch strafrechtlich katastrophale Folgen haben. Wer in Geldwäschehandlungen verwickelt wird – ob absichtlich oder ungewollt –, muss schnell, strategisch und rechtlich fundiert reagieren. Als Fachanwalt für Strafrecht in München helfe ich Ihnen, Ihre Situation zu klären, Ihre Rechte zu wahren und die bestmögliche Lösung zu erzielen.

Welche Tipps gibt´s vom Strafverteidiger zum Schluss?

Strafverteidiger-Tipp 1: Je früher Sie einen Anwalt hinzuziehen und je früher dieser die Möglichkeit hat, lenkend einzugreifen, desto besser sind in der Regel die Ergebnisse, die in Ihrem Ermittlungsverfahren bzw. in Ihrem Strafverfahren erreicht werden können.

Strafverteidiger-Tipp 2: Machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Es ist eines Ihrer wichtigsten Beschuldigtenrechte. Sie müssen sich nicht selbst belasten. Sie sollen keine Aussage zur Sache machen. Folgen Sie daher auch nicht der Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, sondern kontaktieren Sie vorher einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

Sprechen Sie bitte nicht mit der Polizei, reden Sie mit mir!

So geht´s weiter:

  • Sie kontaktieren mich unter 089/228433-55.
  • Sie erhalten einen Termin binnen 48 Stunden.
  • Wir besprechen Ihren Fall inklusive Chancenbewertung.
  • Nach Beauftragung durch Sie nehme ich Akteneinsicht.
  • Sobald die Akte vorliegt, planen wir gemeinsam unsere Strategie.