KCanG THC-Grenzwert 24a StVG
Seit August 2024 liegt der THC-Grenzwert im Straßenverkehr gem. § 24a StVG bei 3,5 ng/ml im Blutserum. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 500 €, einem Fahrverbot und Punkten in Flensburg geahndet. Fahranfänger und Fahrer in der Probezeit unterliegen strengeren Regeln, insbesondere beim Mischkonsum von Cannabis und Alkohol. Die neuen Regelungen berücksichtigen wissenschaftliche Erkenntnisse, die [...]