Immer mehr Menschen in München und Umgebung geraten ins Visier der Strafverfolgungsbehörden – und wissen zunächst gar nicht, warum. Der Grund: Ein scheinbar harmloser Nebenjob als Paketagent oder Warenagent entpuppt sich als Teil eines betrügerischen Netzwerks. Plötzlich steht die Polizei vor der Tür, und es läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Warenkreditbetrug oder Geldwäsche.
Ich bin Fachanwalt für Strafrecht in München und vertrete regelmäßig Mandanten, die ungewollt in solche Verfahren geraten sind. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie es zu solchen Ermittlungen kommt, was Ihnen konkret droht – und wie Sie sich in München und Umgebung am besten verteidigen.
Was genau machen Paketagenten oder Warenagenten eigentlich?
Viele dieser Fälle beginnen mit einem vermeintlich seriösen Jobangebot – oft online, manchmal sogar in Jobbörsen für München oder regionalen Facebook-Gruppen. Paket- oder Warenagenten sollen angeblich Waren im Auftrag internationaler Firmen annehmen und weiterleiten. Die Pakete werden an die Privatadresse geschickt und dann – laut „Anweisung“ – ins Ausland oder an Dritte verschickt. Die Vergütung klingt fair, die Arbeit einfach – und doch droht strafrechtlicher Ärger.
Bitte beachten Sie auch die ähnlichen Fallgestaltungen im Zusammenhang mit Geldwäsche bei Finanzagenten.
Warum geraten Betroffene in München ins Visier der Ermittlungsbehörden?
Weil genau dieses Geschäftsmodell oft zur Tarnung krimineller Machenschaften dient. Die Pakete stammen häufig aus betrügerischen Online-Käufen mit gestohlenen Daten oder gefälschten Identitäten. Die Agenten sollen die Spuren der Täter verwischen. In München registrieren Polizei und Staatsanwaltschaft seit einiger Zeit vermehrt solche Fälle – meist ausgelöst durch Anzeigen von Versandhäusern oder Zahlungsausfällen bei Online-Shops.
Was ist ein sogenannter Warenkreditbetrug – und wie hängt er mit Fake-Shops zusammen?
Beim Warenkreditbetrug (§ 263 StGB) bestellen Täter hochwertige Produkte auf Rechnung oder Ratenzahlung, ohne jemals zu zahlen. Meist werden dabei falsche Identitäten oder gestohlene Daten verwendet. Paketagenten aus München und Umgebung fungieren dabei ungewollt als „Zwischenstation“ und werden dadurch Teil der betrügerischen Struktur.
Wann kommt der Verdacht der Geldwäsche ins Spiel?
Sobald klar wird, dass die Weiterleitung der Waren dazu dient, die Spur der eigentlichen Täter zu verschleiern, steht schnell auch der Verdacht der Geldwäsche (§ 261 StGB) im Raum. Gerade in Großstädten wie München agieren Tätergruppen zunehmend international – und nutzen regionale Helfer, oft ohne deren Wissen.
Was droht mir strafrechtlich, wenn gegen mich in München wegen Warenkreditbetrugs oder Geldwäsche ermittelt wird?
Sobald die Staatsanwaltschaft München gegen Sie ermittelt, werden Sie als Beschuldigter geführt – mit allen Konsequenzen: Bei Warenkreditbetrug (§ 263 StGB) oder Geldwäsche (§ 261 StGB) drohen Geldstrafen bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. In vielen Fällen wird bereits zu Beginn eine Hausdurchsuchung durchgeführt – was Betroffene völlig unvorbereitet trifft.
Ist es ein Problem, wenn ich dachte, es sei ein seriöser Job?
Nein – aber das müssen Sie nachweisen. Es kommt entscheidend darauf an, ob Sie mit Vorsatz oder fahrlässig gehandelt haben. Viele meiner Mandanten wussten nicht, dass sie in ein illegales System geraten sind. Das kann strafmildernd wirken – oder zur Einstellung des Verfahrens führen. Wichtig ist, keine vorschnellen Aussagen zu machen.
Wie laufen solche Ermittlungsverfahren typischerweise ab?
Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche oder Warenkreditbetrugs werden meist durch eine Strafanzeige von Online-Shops oder betroffenen Dritten ausgelöst. Dann übernimmt die Kriminalpolizei, durchsucht Wohnungen, beschlagnahmt Geräte und lädt zur Vernehmung. Spätestens jetzt ist es entscheidend, einen erfahrenen Strafverteidiger hinzuzuziehen. Gerne stehe ich Ihnen diesbezüglich zur Seite.
Sollte ich einer Vorladung zur Polizei Folge leisten oder besser schweigen?
Ganz klar: Schweigen Sie! Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, zur Vernehmung zu erscheinen. Erst nach Akteneinsicht in die Ermittlungsakte kann sinnvoll entschieden werden, ob und wie eine Aussage erfolgen soll. Ich begleite Sie als Strafverteidiger aus München durch jede Verfahrensphase.
Welche Rolle spielt die Beweislage – und kann ich mich erfolgreich verteidigen?
In vielen Fällen lässt sich nachweisen, dass meine Mandanten selbst getäuscht wurden – etwa durch Fake-Arbeitsverträge, angebliche Prüfungen oder fingierte Kommunikation. Wenn der Vorsatz fehlt oder nur geringe Schuld vorliegt, kann eine Einstellung des Verfahren erreicht werden.
Wann sollte ich einen Strafverteidiger einschalten – und was kann dieser konkret für mich tun?
Idealerweise sofort. Als Fachanwalt für Strafrecht in München biete ich Ihnen:
- Einsicht in die Ermittlungsakte
- Analyse der Beweislage
- Schutz vor belastenden Aussagen
- Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft
- Strategie zur Vermeidung von Anklage oder Strafe
Wie stehen die Chancen, das Verfahren ohne Anklage oder Strafe zu beenden?
Die Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens stehen gut, wenn frühzeitig die richtigen Schritte unternommen werden. Bei entsprechenden Voraussetzungen (s.o.) und einer geeigneten Verteidigungsstrategie ist in vielen Fällen eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts, § 153 StPO wegen geringer Schuld oder § 153a StPO gegen Geldauflage möglich.
Was sollten Betroffene aus München jetzt tun – und was besser lassen?
Tun Sie das:
- Schweigen Sie gegenüber Polizei oder anderen Beteiligten.
- Sichern Sie relevante E-Mails, Verträge, Chats und Unterlagen.
- Kontaktieren Sie sofort einen Strafverteidiger.
Vermeiden Sie das:
- Unüberlegte Aussagen bei der Polizei.
- Kontaktaufnahme zu vermeintlichen Auftraggebern oder angeblichen Firmen.
- Vernichtung von Daten – das kann als Verdunkelung ausgelegt werden.
Fazit
Wenn gegen Sie in München oder Umgebung wegen Warenkreditbetrugs oder Geldwäsche ermittelt wird, weil Sie als Paketagent tätig waren, sollten Sie schnell und überlegt reagieren. Schweigen, Beweise sichern und anwaltliche Hilfe suchen – das sind Ihre wichtigsten Schritte.
Als Fachanwalt für Strafrecht in München berate und verteidige ich Sie diskret, engagiert und mit dem Ziel, das Verfahren möglichst früh und ohne negative Folgen zu beenden.
Sprechen Sie bitte nicht mit der Polizei, reden Sie mit mir!
So geht´s weiter:
- Sie kontaktieren mich unter 089/228433-55.
- Sie erhalten einen Termin binnen 48 Stunden.
- Wir besprechen Ihren Fall inklusive Chancenbewertung.
- Nach Beauftragung durch Sie nehme ich Akteneinsicht.
- Sobald die Akte vorliegt, planen wir gemeinsam unsere Strategie.