Oxandrolon & AntiDopG: Was droht Ihnen – und was Sie jetzt tun sollten
Oxandrolon – bekannt unter dem Handelsnamen Anavar – ist ein anaboles Steroid, das im Bodybuilding und Kraftsport weit verbreitet ist. Was viele nicht wissen: Bereits der Besitz einer handelsüblichen Tablettenpackung kann in Deutschland einen Verstoß gegen das Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG) darstellen und ein Ermittlungsverfahren nach sich ziehen. Besonders häufig werden Sendungen vom Zoll abgefangen – und dann geht es schnell: Anhörungsbogen, Strafbefehl, Anklage. Wer jetzt schweigt und frühzeitig anwaltliche Unterstützung holt, schützt sich am wirksamsten.

Das Anti-Doping-Gesetz erfasst auch den Besitz von Oxandrolon in nicht geringer Menge – mit erheblichem Strafrahmen.
Was ist Oxandrolon – und warum ist es in Deutschland verboten?
Oxandrolon ist ein synthetisches anaboles Steroidhormon, das erstmals 1962 entwickelt wurde. In der Medizin wird es in manchen Ländern bei Gewichtsverlust, Verbrennungen oder dem Turner-Syndrom eingesetzt. In Deutschland ist Oxandrolon nicht als Arzneimittel zugelassen. Der Bezug aus dem Ausland – insbesondere aus Nicht-EU-Staaten – verstößt daher bereits nach § 73 AMG gegen das arzneimittelrechtliche Verbringungsverbot. Zusätzlich ist Oxandrolon als anaboler Stoff in der Anlage I des Internationalen Übereinkommens gegen Doping aufgeführt und damit ausdrücklich vom AntiDopG erfasst.
Was verbietet das AntiDopG konkret beim Umgang mit Oxandrolon?
§ 2 AntiDopG i.V.m. der Anlage zum AntiDopG listet alle verbotenen Dopingmittel, darunter anabole Steroide wie Oxandrolon. Strafbar nach § 4 Abs. 1 AntiDopG sind der Erwerb, Besitz, das Verbringen, die Herstellung, das Abgeben und das Inverkehrbringen. Auf die Frage, ob die vorliegende Menge Oxandrolon als „nicht gering“ eingestuft wird, kommt es diesbezüglich nicht an. Auch die Einfuhr aus dem Ausland ist ausdrücklich verboten. Entscheidend: Das Gesetz fragt nicht danach, ob jemand Sport treibt oder an Wettkämpfen teilnimmt. Der bloße Besitz reicht in der Regel für die Strafbarkeit aus.
Ab wann gilt Oxandrolon als „nicht geringe Menge“?
Die Schwelle zur strafrechtlich relevanten „nicht geringen Menge“ ergibt sich aus der Dopingmittel-Mengen-Verordnung (DmMV). Bei Oxandrolon liegt dieser Grenzwert bei 100 mg Wirkstoff. Eine handelsübliche Tablettenpackung überschreitet diesen Wert in der Regel bereits – selbst wenn sie für den persönlichen Gebrauch bestellt wurde. Wer also eine typische Packung Anavar aus dem Internet bestellt, bewegt sich damit automatisch im Bereich der nicht geringen Menge und riskiert ein Ermittlungsverfahren.
Welche Strafe droht bei einem Verstoß gegen das AntiDopG wegen Oxandrolon?
Der Strafrahmen richtet sich nach der konkreten Menge und der Art des Tatvorwurfs:
| Tatvorwurf | Rechtsgrundlage | Strafrahmen |
|---|---|---|
| Besitz / Erwerb in nicht geringer Menge | § 4 Abs. 1 Nr. 3 AntiDopG | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren |
| Handel, Abgabe, Inverkehrbringen | § 4 Abs. 1 Nr. 1 AntiDopG | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren |
| Gewerbsmäßiges Handeltreiben | § 4 Abs. 4 AntiDopG | Freiheitsstrafe von 1 bis 10 Jahren |
| Selbstdoping | § 4 Abs. 2 AntiDopG | Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahr oder Geldstrafe |
Für Ersttäter, die ausschließlich für den Eigenverbrauch bestellt haben, kann das Verfahren in vielen Fällen eingestellt oder mit einem Strafbefehl beendet werden. Erfahrene Strafverteidiger prüfen in diesen Fällen regelmäßig, ob eine Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO möglich ist.
Was passiert, wenn der Zoll eine Oxandrolon-Sendung abfängt?
Der typische Ablauf sieht so aus: Eine Bestellung aus dem Ausland – häufig aus China oder Indien – wird bei einer Zollkontrolle sichergestellt. Der Zoll leitet die Sache an die Staatsanwaltschaft weiter. Kurz darauf landet ein Anhörungsbogen im Briefkasten. Darin werden Sie als Beschuldigter aufgefordert, sich zum Tatvorwurf zu äußern. Viele Betroffene machen in dieser Situation einen entscheidenden Fehler: Sie antworten auf den Anhörungsbogen – und belasten sich damit selbst. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Von diesem Recht sollten Sie unbedingt Gebrauch machen, bis ein Strafverteidiger die Akte einsehen konnte.
Übrigens: Auch einer Ladung zur Beschuldigtenvernehmung sollten Sie keine Folge leisten! Auch hier gilt, Schweigen ist Gold, machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch.
Was tun nach Erhalt eines Strafbefehls wegen Oxandrolon?
Nach dem Anhörungsbogen kann es zu einem Strafbefehl kommen. Gegen diesen haben Sie zwei Wochen ab Zustellung Zeit, Einspruch einzulegen – danach wird er rechtskräftig wie ein Urteil. Ein Einspruch lohnt sich häufig, da bei abgefangenen Paketsendungen die Beweislage oft schwieriger ist als es auf den ersten Blick erscheint. Ähnliche AntiDopG-Verfahren – etwa wegen Boldenon oder Nandrolon – zeigen, dass eine sachkundige Verteidigung selbst bei größeren Mengen noch zu einer Einstellung führen kann.

Ein Anhörungsbogen wegen eines Dopingverdachts sollte nie ohne anwaltliche Beratung beantwortet werden.
Welche Verteidigungsansätze gibt es im Oxandrolon-Verfahren?
Jedes Verfahren ist anders – aber bestimmte Prüfpunkte sind in AntiDopG-Fällen regelmäßig relevant. Dazu gehören: Wurde die tatsächliche Wirkstoffmenge korrekt bestimmt und liegt sie wirklich über dem Grenzwert der DmMV? War die Durchsuchung oder Sicherstellung rechtmäßig – oder greift ein Beweisverwertungsverbot? Handelte der Beschuldigte vorsätzlich, oder liegen Umstände vor, die auf Fahrlässigkeit hindeuten? Wer zu diesem Zeitpunkt einen Strafverteidiger einschaltet, wahrt entscheidende Handlungsspielräume – gerade weil Fehler im frühen Ermittlungsverfahren später kaum korrigierbar sind.
Gilt das AntiDopG auch für Privatpersonen ohne Wettkampfbezug?
Ja. Anders als das Selbstdoping-Verbot des § 3 AntiDopG, das nur Wettkämpfer erfasst, gilt das Besitz- und Handelsverbot des § 4 Abs. 1 AntiDopG für jeden – unabhängig davon, ob jemand Sport treibt oder an Wettkämpfen teilnimmt. Viele Betroffene gehen irrtümlich davon aus, dass sie sich als Hobbyathleten oder Freizeitsportler außerhalb des Anwendungsbereichs bewegen. Das ist nicht der Fall. Auch für sie ist der Besitz von Oxandrolon strafbar.
Welche Tipps gibt´s vom Strafverteidiger zum Schluss?
Strafverteidiger-Tipp 1: Je früher Sie einen Anwalt hinzuziehen und je früher dieser die Möglichkeit hat, lenkend einzugreifen, desto besser sind in der Regel die Ergebnisse, die in Ihrem Ermittlungsverfahren bzw. in Ihrem Strafverfahren erreicht werden können.
Strafverteidiger-Tipp 2: Machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Es ist eines Ihrer wichtigsten Beschuldigtenrechte. Sie müssen sich nicht selbst belasten. Sie sollen keine Aussage zur Sache machen. Folgen Sie daher auch nicht der Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, sondern kontaktieren Sie vorher einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt.
Sprechen Sie bitte nicht mit der Polizei, reden Sie mit mir!
So geht´s weiter:
- Sie kontaktieren mich unter 089/228433-55.
- Sie erhalten einen Termin binnen 48 Stunden.
- Wir besprechen Ihren Fall inklusive Chancenbewertung.
- Nach Beauftragung durch Sie nehme ich Akteneinsicht.
- Sobald die Akte vorliegt, planen wir gemeinsam unsere Strategie.