Hausdurchsuchung wegen Amphetamin – was jetzt zu tun ist
Die Polizei steht unangekündigt vor der Tür, zeigt einen Durchsuchungsbeschluss und behauptet, Sie stünden im Verdacht des Besitzes oder Handels mit Amphetamin – auch bekannt als Speed oder Pep. Eine Hausdurchsuchung wegen Amphetamin gehört zu den einschneidendsten Erlebnissen, die ein Ermittlungsverfahren mit sich bringen kann. Viele Betroffene sind in diesem Moment wie gelähmt und wissen nicht, was sie sagen oder tun dürfen. Dieser Artikel erklärt Schritt für Schritt, wie eine solche Durchsuchung rechtlich abläuft, welche Rechte Sie haben und warum Ihre ersten Reaktionen über den weiteren Verlauf des Verfahrens entscheiden können.
Wie kommt es zu einer Hausdurchsuchung wegen Amphetamin?
In den meisten Fällen geht der Durchsuchung ein konkreter Anfangsverdacht voraus. Das kann die Aussage eines Informanten sein, eine Telefonüberwachung, eine Kontrolle im Straßenverkehr mit einem Drogenfund oder – häufig – die Enttarnung eines Darknet-Händlers, auf dessen Kundenliste Ihre Adresse stand. Gerade in Bayern ordnen die Behörden auch noch Monate nach einer Bestellung aus dem Internet Hausdurchsuchungen an. In anderen Konstellationen geht der Durchsuchung eine Festnahme mit anschließendem Drogenfund voraus, woraufhin die Staatsanwaltschaft die Wohnung des Betroffenen durchsuchen lässt.

Ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss ist Grundvoraussetzung – ohne ihn kann der Beweisverwertung widersprochen werden.
Braucht die Polizei einen richterlichen Beschluss?
Ja – der Regelfall ist der richterliche Durchsuchungsbeschluss nach § 105 StPO. Nur bei sogenannter Gefahr im Verzug darf die Polizei auch ohne vorherigen Beschluss eine Wohnung betreten. Dieses Ausnahmerecht wird in der Praxis jedoch häufig überdehnt. Erfahrene Strafverteidiger prüfen daher regelmäßig, ob die behauptete Eilbedürftigkeit tatsächlich vorlag – denn liegt keine echte Gefahr im Verzug vor, können die Beweise einem Verwertungsverbot unterliegen.
Was darf die Polizei während der Durchsuchung tun?
Die Beamten dürfen alle Räume durchsuchen, die im Beschluss genannt sind – und gezielt nach Beweismitteln suchen: Amphetamin (meist in Plastikbeuteln oder Glasschalen), Bargeld, Feinwaagen, Verpackungsmaterial sowie Kommunikationsgeräte. Häufig interessieren sich die Ermittler auch für das Gefrierfach, weil die kühle Lagerung die Haltbarkeit von Amphetamin verlängert. Alles, was sichergestellt wird, muss in einem Beschlagnahmeverzeichnis nach § 107 StPO aufgeführt werden – verlangen Sie dieses Dokument aktiv.
Was passiert nach der Hausdurchsuchung wegen Amphetamin?
Wird Amphetamin sichergestellt, wird es zunächst auf der Wache mit einem Drogenvortest geprüft, danach gewogen und – sobald die Menge größer ist – an das Landeskriminalamt oder ein rechtsmedizinisches Institut geschickt. Rund drei Monate später liegt der Staatsanwaltschaft das Wirkstoffgutachten vor. Dieses Gutachten ist entscheidend: Bestraft wird nicht das Gesamtgewicht, sondern ausschließlich der reine Wirkstoff also die Amphetaminbase. Da Amphetamin auf dem Schwarzmarkt häufig stark gestreckt ist und oft nur einen Wirkstoffgehalt von drei bis zehn Prozent aufweist, liegt der tatsächlich strafmaßrelevante Anteil regelmäßig deutlich unter dem Bruttogewicht. Wie sich die Klassifizierung als „keine harte Droge“ auf die Strafzumessung auswirkt, erläutert der Artikel Amphetamin ist nach BGH keine harte Droge.
Welche Strafe droht bei Amphetamin – abhängig von der Menge?
| Vorwurf / Menge | Rechtsgrundlage | Strafrahmen |
|---|---|---|
| Besitz / Erwerb (geringe Menge, Eigenkonsum) | § 29 Abs. 5 BtMG | Einstellung möglich, in Bayern selten |
| Besitz / Erwerb (normale Menge) | § 29 BtMG | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre |
| Nicht geringe Menge (ab 10 g Amphetaminbase) | § 29a BtMG | Freiheitsstrafe 1–15 Jahre (keine Geldstrafe) |
| Bandenmäßiger Handel, gewerbsmäßiger Handel oder Einfuhr in nicht geringer Menge | § 30 BtMG | Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren |
| Bewaffnetes Handeltreiben mit nicht geringer Menge | § 30a BtMG | Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren |
Was ist die „nicht geringe Menge“ bei Amphetamin?
Die entscheidende Grenze liegt bei 10 Gramm reiner Amphetaminbase – nicht beim Gesamtgewicht der sichergestellten Substanz. Werden beispielsweise 200 Gramm Speed mit einem Wirkstoffgehalt von nur vier Prozent gefunden, enthält das Material lediglich 8 Gramm Amphetaminbase – und liegt damit noch unterhalb der kritischen Schwelle des § 29a BtMG. Das Wirkstoffgutachten ist deshalb für die Verteidigung von zentraler Bedeutung: Viele Verfahren mit auf den ersten Blick erschreckend hohen Rohmengen lassen sich dadurch erheblich günstiger einordnen.

Das Wirkstoffgutachten bestimmt die reine Amphetaminbase – oft mit überraschend niedrigen Werten, die den Strafrahmen verschieben können.
Droht nach der Hausdurchsuchung Untersuchungshaft?
Untersuchungshaft setzt nach § 112 StPO einen dringenden Tatverdacht und einen Haftgrund voraus – in der Praxis meistens Fluchtgefahr, seltener Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr. Bei größeren Mengen Amphetamin oder dem Vorwurf des Handeltreibens prüfen die Staatsanwaltschaften bzw. der Ermittlungsrichter die Anordnung von Untersuchungshaft durchaus ernsthaft. Wer in diesem Moment einen Strafverteidiger einschaltet, der unmittelbar Akteneinsicht beantragen und das Haftprüfungsverfahren nach § 117 StPO betreiben kann, wahrt deutlich bessere Chancen auf eine Außervollzugsetzung des Haftbefehls.
Wie verhalte ich mich richtig bei der Hausdurchsuchung wegen Amphetamin?
Viele Beschuldigte unterschätzen, wie stark das erste Gespräch mit der Polizei den gesamten weiteren Verfahrensablauf prägt. Die Beamten sind erfahren darin, in der aufgewühlten Situation der Durchsuchung Informationen zu gewinnen. Daher gilt: Bleiben Sie ruhig, leisten Sie keinen Widerstand – und machen Sie keine Aussage zur Sache. Das Schweigerecht nach § 136 StPO schützt Sie vollständig. Auch während einer laufenden Hausdurchsuchung darf Ihnen der Kontakt zu einem Anwalt nicht verweigert werden. Eine genaue Übersicht Ihrer weiteren Rechte finden Sie in den Verhaltenstipps bei der Hausdurchsuchung.
Verlangen Sie außerdem das Beschlagnahmeverzeichnis, notieren Sie die Namen der eingesetzten Beamten und geben Sie den PIN Ihres Mobiltelefons unter keinen Umständen heraus – dazu sind Sie rechtlich nicht verpflichtet.
Kann das Verfahren nach der Hausdurchsuchung eingestellt werden?
Ja – und das ist nicht selten. Bei geringen Mengen zum Eigenkonsum kommt eine Einstellung nach § 29 Abs. 5 BtMG oder nach § 31a BtMG in Betracht. Bayern wendet dabei allerdings strenge Maßstäbe an: Eine geringe Menge, die eine Einstellung rechtfertigt, liegt bei Amphetamin in den meisten Bundesländern ungefähr bei 150 mg Amphetaminbase. Selbst bei größeren Mengen gibt es Verteidigungsansätze – etwa die Anfechtung des Durchsuchungsbeschlusses, die Überprüfung des Wirkstoffgutachtens oder die Geltendmachung von Beweisverwertungsverboten bei rechtswidrigem Vorgehen der Ermittler.
Welche Tipps gibt´s vom Strafverteidiger zum Schluss?
Strafverteidiger-Tipp 1: Je früher Sie einen Anwalt hinzuziehen und je früher dieser die Möglichkeit hat, lenkend einzugreifen, desto besser sind in der Regel die Ergebnisse, die in Ihrem Ermittlungsverfahren bzw. in Ihrem Strafverfahren erreicht werden können.
Strafverteidiger-Tipp 2: Machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Es ist eines Ihrer wichtigsten Beschuldigtenrechte. Sie müssen sich nicht selbst belasten. Sie sollen keine Aussage zur Sache machen. Folgen Sie daher auch nicht der Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, sondern kontaktieren Sie vorher einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt.
Sprechen Sie bitte nicht mit der Polizei, reden Sie mit mir!
So geht´s weiter:
- Sie kontaktieren mich unter 089/228433-55.
- Sie erhalten einen Termin binnen 48 Stunden.
- Wir besprechen Ihren Fall inklusive Chancenbewertung.
- Nach Beauftragung durch Sie nehme ich Akteneinsicht.
- Sobald die Akte vorliegt, planen wir gemeinsam unsere Strategie.