Pygmalion Darknet: Was Kunden des beschlagnahmten Drogenshops jetzt wissen müssen

Der Darknet-Shop Pygmalion wurde von der Polizei beschlagnahmt, mehrere Beschuldigte sitzen in Untersuchungshaft. Wer dort unter den Pseudonymen „Pygmalion“, „Don Morpheus“ oder „Modus Vivendi“ bestellt hat, muss inzwischen mit einer Auswertung seiner Kundendaten rechnen. Viele Betroffene fragen sich: Bekommt die Polizei jetzt meine Adresse, und was passiert als Nächstes? Als Fachanwalt für Strafrecht ordne ich die Lage ein und zeige, wie Sie sich richtig verhalten.

Nach der Beschlagnahme von Pygmalion werten Ermittler die sichergestellten Server systematisch aus.

Was war der Darknet-Shop Pygmalion?

Unter dem Namen Pygmalion soll eine Gruppe rund eineinhalb Jahre lang über Darknet-Plattformen, Messenger-Dienste und zeitweise eigene Online-Shops mit Betäubungsmitteln gehandelt haben – laut Ermittlern über 6.000 Verkäufe mit einem Umsatz von weit über 750.000 Euro. Bezahlt wurde in Bitcoin und der besonders anonymen Kryptowährung Monero. Bei koordinierten Durchsuchungen wurden mehrere Objekte durchsucht, drei Tatverdächtige kamen in Untersuchungshaft.

Warum drohen jetzt auch Kunden von Pygmalion Ermittlungen?

Bei der Beschlagnahme der Server sicherten die Behörden nach eigenen Angaben Aufzeichnungen zu mehreren Tausend Bestellungen – teils mit Name, Anschrift und bestellter Menge. Solche Bestellerlisten sind der typische Ausgangspunkt für Ermittlungsverfahren gegen einzelne Käufer. Erfahrungsgemäß laufen diese Verfahren in Wellen: Zuerst stehen die Betreiber im Fokus, erst danach folgen häufig monatelang später Vorladungen an Kunden.

Welche Strafe droht den mutmaßlichen Betreibern von Pygmalion?

Den Hauptbeschuldigten wird bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach § 30a BtMG vorgeworfen, ein Verbrechenstatbestand mit Freiheitsstrafe ab einem Jahr. Hinzu kommt möglicherweise der Vorwurf des Betreibens einer kriminellen Handelsplattform im Internet nach § 127 StGB. Bestätigt sich der Verdacht, sind Freiheitsstrafen ohne Bewährung realistisch.

Ich habe bei Pygmalion bestellt – was bedeutet das für mich als Kunde?

Als Käufer drohen Ihnen in der Regel keine Vorwürfe in dieser Größenordnung. Relevant ist meist § 29 BtMG wegen Erwerbs oder Besitzes zum Eigenkonsum. Entscheidend ist, ob die Ermittler Ihre Bestellung tatsächlich einer real existierenden Person zuordnen können – ein Name auf einer beschlagnahmten Liste allein beweist noch keine Bestellung.

Welche Strafe droht Kunden nach dem BtMG?

Nicht jedes Verfahren endet mit einer Strafe. Reicht die Beweislage nicht aus, um eine Bestellung zweifelsfrei einer Person zuzuordnen, muss die Staatsanwaltschaft das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts nach § 170 Abs. 2 StPO einstellen. Bei kleineren Mengen zum Eigenbedarf kommt zudem eine Einstellung nach § 153 StPO, § 153a StPO oder § 29 Abs. 5 BtMG in Betracht. Bayern verfolgt dabei allerdings eine strengere Praxis als andere Bundesländer. Bei größeren Mengen oder mehreren Bestellungen sind Geldstrafe oder Bewährungsstrafe möglich.

KonstellationMögliche Folge
Name nur auf Liste, keine weiteren BeweiseEinstellung mangels hinreichenden Tatverdachts (§ 170 Abs. 2 StPO)
Einzelne Bestellung, geringe Menge, EigenkonsumEinstellung nach § 153 StPO / § 29 Abs. 5 BtMG möglich
Mehrere Bestellungen, mittlere MengeEinstellung gegen Auflage (§ 153a StPO) oder Geldstrafe
Große Menge, Weiterverkauf im VerdachtStrafbefehl oder Anklage, ggf. Bewährungsstrafe

Wie erfährt man von einem Ermittlungsverfahren wegen Pygmalion?

Üblich sind ein schriftlicher Anhörungsbogen oder eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung. Auch eine Hausdurchsuchung ist möglich, wenn die Ermittler von einem hinreichenden Tatverdacht ausgehen. Viele Betroffene unterschätzen, wie stark bereits die erste Reaktion auf ein solches Schreiben den weiteren Verlauf des Verfahrens prägt.

Ein Anhörungsbogen wegen Pygmalion sollte nie unbeantwortet ignoriert, aber auch nie vorschnell ausgefüllt werden.

Was sollte ich bei einer Vorladung wegen Pygmalion tun?

Machen Sie keine Angaben zur Sache – weder gegenüber der Polizei noch schriftlich im Anhörungsbogen. Das Schweigerecht nach § 136 StPO gilt uneingeschränkt und darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Erfahrene Strafverteidiger prüfen zunächst per Akteneinsicht, welche Beweise tatsächlich vorliegen, bevor überhaupt eine Stellungnahme sinnvoll ist.

Kann das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt werden?

Ja, das ist in vielen Fällen realistisch – und für Betroffene das beste erreichbare Ergebnis: Eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft keine Anklage erhebt, weil der Tatverdacht nicht ausreicht. Beruht der Vorwurf nur auf einem Namenseintrag ohne weitere Beweise wie Zahlungsnachweise, sichergestellte Sendungen oder eindeutige Chatprotokolle, fehlt es häufig genau an dieser Voraussetzung. Erfahrene Strafverteidiger beantragen deshalb frühzeitig Akteneinsicht und prüfen gezielt, ob die vorliegenden Indizien für eine Anklage überhaupt genügen. Wer zu diesem Zeitpunkt einen Strafverteidiger einschaltet, wahrt entscheidende Handlungsspielräume, um genau diese Einstellung zu erreichen.

Welche Tipps gibt´s vom Strafverteidiger zum Schluss?

Strafverteidiger-Tipp 1: Je früher Sie einen Anwalt hinzuziehen und je früher dieser die Möglichkeit hat, lenkend einzugreifen, desto besser sind in der Regel die Ergebnisse, die in Ihrem Ermittlungsverfahren bzw. in Ihrem Strafverfahren erreicht werden können.
Strafverteidiger-Tipp 2: Machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Es ist eines Ihrer wichtigsten Beschuldigtenrechte. Sie müssen sich nicht selbst belasten. Sie sollen keine Aussage zur Sache machen. Folgen Sie daher auch nicht der Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, sondern kontaktieren Sie vorher einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

Sprechen Sie bitte nicht mit der Polizei, reden Sie mit mir!

So geht´s weiter:

  • Sie kontaktieren mich unter 089/228433-55.
  • Sie erhalten einen Termin binnen 48 Stunden.
  • Wir besprechen Ihren Fall inklusive Chancenbewertung.
  • Nach Beauftragung durch Sie nehme ich Akteneinsicht.
  • Sobald die Akte vorliegt, planen wir gemeinsam unsere Strategie.