Anklageschrift wegen fahrlässiger Tötung – was jetzt zu tun ist

Eine Anklageschrift wegen fahrlässiger Tötung zu öffnen, gehört zum Schlimmsten, was der Briefkasten bereithalten kann. Aus einem tragischen Unfall – auf der Straße, am Bau oder in der Pflege – ist plötzlich ein Strafverfahren geworden, in dem Ihnen der Tod eines Menschen zur Last gelegt wird. Viele Beschuldigte empfinden ein Gefühl der Ohnmacht: Sie wollten niemandem schaden. Dennoch steht nun der Vorwurf nach § 222 StGB im Raum. Dieser Beitrag erkläre ich Ihnen Schritt für Schritt, was die Anklage bedeutet, wie das Verfahren weitergeht und welche Handlungsmöglichkeiten Ihnen jetzt bleiben.

Was bedeutet eine Anklageschrift wegen fahrlässiger Tötung?

Mit der Anklageschrift schließt die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen ab. Sie hält eine Verurteilung für wahrscheinlicher als einen Freispruch – bejaht also den sogenannten hinreichenden Tatverdacht. Aus dem „Beschuldigten“ wird der „Angeschuldigte“. Das heißt aber nicht, dass Ihre Schuld feststeht: Über eine Verurteilung entscheidet erst das Gericht am Ende der mündlichen Hauptverhandlung.

Was muss in der Anklageschrift stehen?

§ 200 StPO schreibt den Inhalt vor: die Tat mit Zeit und Ort, die verletzte Vorschrift (§ 222 StGB), die Beweismittel und das zuständige Gericht. Die Anklage soll Sie informieren und die Tat genau abgrenzen. Formale Fehler – etwa ein unklarer Tatzeitpunkt – können später ein wichtiger Ansatzpunkt der Verteidigung sein.

Auf dem Umschlag der Anklageschrift ist das Zustellungsdatum vermerkt – es bestimmt den Beginn Ihrer Frist im Verfahren nach § 222 StGB.

Was passiert nach Zustellung der Anklageschrift?

Es beginnt das Zwischenverfahren (§ 199 StPO). Das Gericht prüft eigenständig, ob es die Anklage zur Hauptverhandlung zulässt. Zugleich erhalten Sie eine meist kurze Frist – oft eine Woche –, um Stellung zu nehmen oder Beweiserhebungen zu beantragen (§ 201 StPO). Diese Frist lässt sich in der Regel verlängern. Heben Sie den Umschlag mit dem Zustellungsdatum auf.

VerfahrensschrittWas dabei geschieht
Zustellung der AnklageSie werden zum „Angeschuldigten“; die Frist zur Stellungnahme läuft.
Zwischenverfahren (§§ 199–204 StPO)Das Gericht prüft, ob hinreichender Tatverdacht besteht.
Eröffnungsbeschluss (§ 203 StPO)Das Gericht lässt die Anklage zu; Sie werden „Angeklagter“.
Nichteröffnung (§ 204 StPO)Das Gericht lehnt ab – das Verfahren endet ohne Prozess.
HauptverhandlungÖffentliche Verhandlung mit Beweisaufnahme und Urteil.

Kann die Hauptverhandlung nach der Anklage noch verhindert werden?

Ja – wenn auch selten. Als Ihr Verteidiger nehme ich für Sie zuerst Akteneinsicht (§ 147 StPO) und prüfe dann Einwände gegen die Eröffnung oder eine Einstellung, etwa gegen Auflage nach § 153a StPO. Bei fahrlässiger Tötung setze ich häufig an der Sorgfaltspflichtverletzung und am Kausalzusammenhang an. Weitere Ansätze zeige ich in meinem Beitrag zu Strafverteidigungsansätzen bei der Anklageschrift.

Ob es überhaupt zur Hauptverhandlung kommt, entscheidet das Gericht erst nach dem Zwischenverfahren.

Welche Strafe droht bei fahrlässiger Tötung nach § 222 StGB?

Der Strafrahmen reicht von Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Bei nicht vorbestraften Menschen bleibt es oft bei einer Geld- oder Bewährungsstrafe; unter Alkohol- oder Drogeneinfluss im Straßenverkehr droht dagegen eher eine Vollzugsstrafe. Was der Tatbestand genau verlangt und welche Faktoren das Strafmaß bestimmen, habe ich in meinem Ratgeber zur fahrlässigen Tötung dargestellt.

Was sollten Sie nach einer Anklageschrift wegen fahrlässiger Tötung nicht tun?

Reden Sie nicht ohne Akteneinsicht zur Sache – weder mit der Polizei noch mit Zeugen oder Angehörigen des Verstorbenen. Versäumen Sie keine Fristen und werfen Sie kein Schreiben weg. Wer früh einen Strafverteidiger einschaltet, wahrt seine Handlungsspielräume. Im besten Fall lässt sich so eine Einstellung erreichen oder das Strafmaß spürbar mildern.

Welche Tipps gibt´s vom Strafverteidiger zum Schluss?

Strafverteidiger-Tipp 1: Je früher Sie einen Anwalt hinzuziehen und je früher dieser die Möglichkeit hat, lenkend einzugreifen, desto besser sind in der Regel die Ergebnisse, die in Ihrem Ermittlungsverfahren bzw. in Ihrem Strafverfahren erreicht werden können.
Strafverteidiger-Tipp 2: Machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Es ist eines Ihrer wichtigsten Beschuldigtenrechte. Sie müssen sich nicht selbst belasten. Sie sollen keine Aussage zur Sache machen. Folgen Sie daher auch nicht der Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, sondern kontaktieren Sie vorher einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

Sprechen Sie bitte nicht mit der Polizei, reden Sie mit mir!

So geht´s weiter:

  • Sie kontaktieren mich unter 089/228433-55.
  • Sie erhalten einen Termin binnen 48 Stunden.
  • Wir besprechen Ihren Fall inklusive Chancenbewertung.
  • Nach Beauftragung durch Sie nehme ich Akteneinsicht.
  • Sobald die Akte vorliegt, planen wir gemeinsam unsere Strategie.