Cannabispatient & MPU – was Sie jetzt wissen müssen
Sie nehmen Cannabis auf ärztliche Verordnung ein und haben plötzlich Post von der Fahrerlaubnisbehörde? Die Aufforderung zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) trifft viele Cannabispatienten völlig unvorbereitet – obwohl sie nichts Illegales getan haben. Das Missverständnis ist verbreitet: Ein Cannabis-Rezept schützt zwar vor einer Strafverfolgung, schließt eine MPU-Anordnung aber nicht automatisch aus. Was genau droht, wann die Behörde handeln darf und wann eine Anordnung rechtswidrig ist – das erläutert dieser Beitrag.

Medizinisches Cannabis auf Rezept schützt nicht automatisch vor einer MPU – die Fahrerlaubnisbehörde prüft die Fahreignung im Einzelfall.
Warum erhalten Cannabispatienten überhaupt eine MPU-Aufforderung?
Die Polizei ist gesetzlich verpflichtet, der Fahrerlaubnisbehörde jeden Vorfall mit möglichen Eignungszweifeln zu melden – also auch Verkehrskontrollen, bei denen THC im Blut festgestellt wird. Die Behörde leitet daraufhin ein Fahrerlaubnisüberprüfungsverfahren ein. Viele Sachbearbeiter behandeln Cannabispatienten dabei fälschlicherweise wie Freizeitkonsumenten. Das führt zu falschen MPU-Fragestellungen und in der Folge zu unrechtmäßigen Entscheidungen.
Gilt der THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml auch für Cannabispatienten?
Seit dem 1. Juli 2024 gilt im Straßenverkehr ein THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum nach § 24a StVG. Für Cannabispatienten greift jedoch die sogenannte Medikamentenklausel: Wer THC nachweislich aus einer bestimmungsgemäßen ärztlichen Verordnung aufnimmt, begeht keine Ordnungswidrigkeit – vorausgesetzt, er ist tatsächlich fahrtüchtig und zeigt keine Ausfallerscheinungen. Das Rezept allein genügt als Nachweis in der Praxis aber häufig nicht. Wer keine weiteren Unterlagen mitführt, wird von der Polizei meist wie ein Freizeitkonsument behandelt.
Wann darf die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU anordnen?
Seit der Cannabis-Teillegalisierung im April 2024 hat sich die Rechtslage für Cannabispatienten verbessert. Gemäß Nr. 9.6.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist ein Cannabispatient nur dann als fahruntauglich anzusehen, wenn die Dauerbehandlung die Leistungsfähigkeit unter das zum sicheren Führen eines Fahrzeugs erforderliche Maß senkt. Eine MPU oder ein ärztliches Gutachten darf nur noch angeordnet werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für Missbrauch oder eine relevante Leistungsbeeinträchtigung vorliegen – nicht allein aufgrund des Rezepts.
| Grund für MPU-Anordnung | Zulässig nach aktueller Rechtslage? |
|---|---|
| Allein das Vorliegen eines Cannabis-Rezepts | Nein – nicht ausreichend |
| THC-Nachweis bei Polizeikontrolle ohne Auffälligkeit | Streitig – Einzelfallprüfung erforderlich |
| Anhaltspunkte für Konsum über die Verordnung hinaus (Missbrauch) | Ja – MPU oder ärztliches Gutachten möglich |
| Festgestellte Ausfallerscheinungen im Straßenverkehr | Ja – MPU zulässig, ggf. sofortiger Entzug |
| Strafrechtliche Vorgeschichte wegen Cannabis | Ja – kann Eignungszweifel begründen |
Welche Art von MPU gilt für Cannabispatienten?
Dieser Punkt ist entscheidend: Cannabispatienten unterfallen nicht der MPU für illegale Konsumenten (Nr. 9.2 der Anlage 4 zur FeV), sondern dem Arzneimittelregime nach Nr. 9.4 und 9.6.2. Das hat unmittelbare Konsequenzen: Eine „normale“ MPU mit Abstinenznachweis können Cannabispatienten naturgemäß nicht bestehen. Wer sich auf die falsche MPU einlässt, ist in einer aussichtslosen Lage. Erfahrene Rechtsanwälte prüfen daher regelmäßig, ob die Behörde die richtige Fragestellung gewählt hat – und ob die Anordnung überhaupt rechtmäßig ist.
Was bringt ein ärztliches Gutachten statt einer MPU?
Die MPU ist nicht das einzige Instrument der Fahrerlaubnisbehörde. Ein ärztliches Gutachten stellt den milderen Eingriff dar und ist der MPU grundsätzlich vorzuziehen, wenn die Zweifel damit ausgeräumt werden können. Im Gutachten wird geprüft, ob das Cannabis tatsächlich bestimmungsgemäß eingenommen wird, ob die Grunderkrankung die Fahreignung beeinflusst und ob die ärztliche Dosierung eingehalten wird. Kann das Gutachten die Zweifel der Behörde beseitigen, erübrigt sich die MPU.
Was bedeutet „bestimmungsgemäße Einnahme“ – und warum ist das bei der MPU entscheidend?
Die bestimmungsgemäße Einnahme ist das zentrale Kriterium, das Cannabispatienten von Freizeitkonsumenten unterscheidet. Sie liegt vor, wenn das Cannabis genau so eingenommen wird, wie es der Arzt verordnet hat – also in der vorgeschriebenen Menge, zur vorgeschriebenen Zeit und mit der vorgeschriebenen Applikationsform. In Deutschland ist als Applikationsform für medizinisches Cannabis häufig der Vaporizer (Medizinalvaporisator) verordnet, etwa das Gerät Mighty Medic oder vergleichbare zertifizierte Geräte. Das ist rechtlich relevant: Wer das verordnete Cannabis raucht statt zu vaporizieren, weicht von der Verordnung ab – und riskiert, dass die Behörde dies als Missbrauch wertet.
Im Rahmen einer MPU oder eines ärztlichen Gutachtens wird die Behörde konkret nachfragen, wie, wann und wie viel eingenommen wird. Wer hier Angaben macht, die von der Verordnung abweichen – etwa eine höhere Dosis, eine andere Uhrzeit oder ein anderes Einnahmegerät –, liefert der Behörde Anhaltspunkte für Missbrauch. Gleiches gilt für Angaben gegenüber der Polizei bei einer Verkehrskontrolle: Keine Aussage zum Konsumverhalten und Art der Einnahme – auch nicht auf freundliche Nachfrage.

Die Fahrerlaubnis-Verordnung unterscheidet klar zwischen illegalen Konsumenten und Cannabispatienten – entscheidend ist die richtige Fragestellung bei der Begutachtung.
Was droht Cannabispatienten strafrechtlich beim Fahren unter THC?
Wer trotz Cannabis-Verordnung erkennbar fahruntüchtig ist und dennoch fährt, riskiert nicht nur den Führerschein, sondern auch ein Strafverfahren. § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) gilt auch bei THC, wenn eine cannabistypische Fahruntüchtigkeit festgestellt wird. Wer dabei andere gefährdet, dem droht zusätzlich § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) – mit einem Strafrahmen bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Viele Betroffene unterschätzen, wie stark die ersten Angaben gegenüber der Polizei den weiteren Verfahrensverlauf prägen.
Eng damit verbunden sind die Konsequenzen im Fahrerlaubnisrecht: Bereits der bloße Vorwurf eines Trunkenheitsfahrt o.a. kann über die Mitteilungspflicht der Strafverfolgungsbehörden die Fahrerlaubnisbehörde auf den Plan rufen. Ein Strafverteidiger, der frühzeitig eingeschaltet wird, kann – wie im bestehenden Artikel zu MPU und gelegentlichem Cannabiskonsum dargestellt – die Weichen richtig stellen, bevor die Behörde handelt.
Was sollten Cannabispatienten bei Verkehrskontrollen beachten?
Führen Sie bei jeder Fahrt eine Kopie des aktuellen Rezepts, einen Patientenausweis oder einen ärztlichen Medikationsplan mit. Zeigen Sie diese Unterlagen bei der Kontrolle vor. Ohne Nachweis behandelt die Polizei Sie wie einen Freizeitkonsumenten – mit der Folge einer Meldung an die Fahrerlaubnisbehörde. Machen Sie darüber hinaus keine Angaben zu Ihren Konsumgewohnheiten: Jede Aussage kann im fahrerlaubnisrechtlichen Verfahren gegen Sie verwendet werden.
Gilt ein Onlinerezept oder Telemedizin-Rezept bei der MPU genauso wie ein klassisches Rezept?
Seit der Cannabis-Teillegalisierung haben zahlreiche Telemedizin-Plattformen den Markt für Cannabis-Verschreibungen erschlossen. Das Rezept, das per App oder Videokonsultation ausgestellt wird, ist rechtlich grundsätzlich einem klassischen Rezept gleichgestellt – vorausgesetzt, es erfüllt alle formalen Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verschreibung nach dem Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG). In der Praxis der Begutachtungsstellen zeigt sich jedoch ein Problem: Online-Rezepte werden von den Behörden und Gutachtern teils skeptischer bewertet als Verordnungen eines behandelnden Facharztes mit laufender Patientenakte.
Konkret kann die Behörde Zweifel anmelden, wenn kein nachvollziehbarer Krankheitsverlauf dokumentiert ist, die Verordnung ohne vorherige Befunderhebung ausgestellt wurde oder wenn die Plattform bekannt dafür ist, Rezepte ohne gründliche medizinische Prüfung auszustellen. In diesen Fällen wertet der Gutachter das Onlinerezept möglicherweise als Indiz für einen verdeckten Freizeitkonsum – was die MPU-Situation erheblich verschlechtert. Wer ein Telemedizin-Rezept hat und eine MPU-Aufforderung erhält, sollte vor jeder Reaktion gegenüber der Behörde anwaltlichen Rat einholen.
Kann eine MPU-Anordnung angefochten werden?
Ja – und das lohnt sich häufig. Wenn die Behörde die falsche MPU-Fragestellung wählt, keine ausreichenden Anhaltspunkte für Missbrauch hat oder das mildere Mittel des ärztlichen Gutachtens nicht geprüft hat, ist die Anordnung rechtlich angreifbar. Wer zu diesem Zeitpunkt einen auf das Strafrecht und Fahrerlaubnisrecht spezialisierten Anwalt einschaltet, wahrt entscheidende Handlungsspielräume. Ein Überblick über Cannabis im Straßenverkehr und die Wechselwirkung mit der Fahrerlaubnis findet sich im Artikel Cannabis auf Rezept und Autofahren.
Welche Tipps gibt´s vom Strafverteidiger zum Schluss?
Strafverteidiger-Tipp 1: Je früher Sie einen Anwalt hinzuziehen und je früher dieser die Möglichkeit hat, lenkend einzugreifen, desto besser sind in der Regel die Ergebnisse, die in Ihrem Ermittlungsverfahren bzw. in Ihrem Strafverfahren erreicht werden können.
Strafverteidiger-Tipp 2: Machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Es ist eines Ihrer wichtigsten Beschuldigtenrechte. Sie müssen sich nicht selbst belasten. Sie sollen keine Aussage zur Sache machen. Folgen Sie daher auch nicht der Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, sondern kontaktieren Sie vorher einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt.
Sprechen Sie bitte nicht mit der Polizei, reden Sie mit mir!
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