Fahrverbot nach § 44 StGB: Führerschein weg – was jetzt?

Ein Fahrverbot nach § 44 StGB trifft Sie oft überraschend – als Nebenstrafe neben einer Geldstrafe, manchmal sogar wegen einer Tat, die mit dem Auto gar nichts zu tun hatte. Plötzlich steht die Frage im Raum: Wo muss ich meinen Führerschein abgeben, ab wann darf ich nicht mehr fahren, und ist meine Fahrerlaubnis endgültig verloren? Gerade wenn Sie beruflich auf das Fahrzeug angewiesen sind, geht es schnell um Ihre Existenz. In diesem Artikel erkläre ich Ihnen konkret, was ein Fahrverbot bedeutet, wo Sie den Führerschein abgeben und wie Sie sich wehren können.

Beim Fahrverbot müssen Sie den Führerschein abgeben – die Fahrerlaubnis selbst bleibt jedoch bestehen.

Was ist ein Fahrverbot nach § 44 StGB?

Das Fahrverbot ist eine Nebenstrafe: Das Gericht verbietet Ihnen für einen bis sechs Monate, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge zu führen. Ihre Fahrerlaubnis bleibt dabei bestehen – den Führerschein erhalten Sie nach Ablauf automatisch zurück. Das Fahrverbot kommt immer zusätzlich zu einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, niemals allein (§ 44 StGB).

Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis – wo liegt der Unterschied?

Beim Fahrverbot behalten Sie Ihre Fahrerlaubnis und bekommen den Führerschein nach kurzer Zeit zurück. Bei der Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB erlischt sie vollständig; Sie müssen sie mit einer Sperrfrist neu beantragen. Was dabei auf Sie zukommt, erläutere ich für Sie im Überblick zum Führerscheinentzug.

MerkmalFahrverbot (§ 44 StGB)Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB)
RechtsnaturNebenstrafeMaßregel der Besserung und Sicherung
Dauer1 bis 6 MonateSperrfrist ab 6 Monaten bis 5 Jahre
Fahrerlaubnisbleibt bestehenerlischt vollständig
Nach AblaufFührerschein automatisch zurückNeuerteilung nötig, teils mit MPU
Typischer Anlassjede Straftat, oft als DenkzettelUngeeignetheit, meist Verkehrsstraftaten

Wo und bis wann muss ich meinen Führerschein abgeben?

Sobald das Urteil oder der Strafbefehl rechtskräftig ist, fordert die Vollstreckungsbehörde – meist die Staatsanwaltschaft – Sie schriftlich auf, den Führerschein zur amtlichen Verwahrung zu geben. Die genaue Stelle und Anschrift stehen in diesem Schreiben. Sie senden das Dokument dorthin oder geben es persönlich ab. Spätestens einen Monat nach Rechtskraft wird das Fahrverbot ohnehin wirksam. Für den Fall, dass Sie dann Ihren Führerschein nicht in amtliche Verwahrung geben, läuft Ihr Fahrverbot nicht ab, Sie dürfen aber gleichwohl nicht fahren!

Wann beginnt das Fahrverbot – und wann endet es?

Die Verbotsfrist läuft erst ab dem Tag, an dem Ihr Führerschein amtlich verwahrt wird – nicht schon mit dem Urteil. Wer den Zeitpunkt der Abgabe innerhalb der Monatsfrist geschickt wählt, kann das Verbot in eine ruhige Phase legen. Als Fachanwalt für Strafrecht rate ich Ihnen zum Versand per Einschreiben, damit das Abgabedatum feststeht.

Für welche Straftaten droht ein Fahrverbot nach § 44 StGB?

Seit August 2017 kann ein Fahrverbot bei jeder Straftat verhängt werden – auch wenn sie nichts mit dem Straßenverkehr zu tun hat. Häufig dient es als spürbarer Denkzettel oder ermöglicht dem Gericht, auf eine Freiheitsstrafe zu verzichten. Der klassische Anwendungsfall bleiben aber Verkehrsdelikte, beispielsweise Nötigung im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort u.a..

Wer während des Fahrverbots fährt, riskiert weit mehr als die drohende Entziehung der Fahrerlaubnis.

Was passiert, wenn ich trotz Fahrverbot fahre?

Fahren Sie während des Fahrverbots, machen Sie sich strafbar – nach § 21 StVG wegen Fahrens trotz Fahrverbots. Es drohen eine weitere Geldstrafe oder bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe und im schlimmsten Fall die vollständige Entziehung der Fahrerlaubnis. Dieses Risiko steht in keinem Verhältnis zum kurzen Zeitgewinn.

Wie kann ich mich gegen ein Fahrverbot wehren?

Kommt das Fahrverbot per Strafbefehl, können Sie binnen zwei Wochen Einspruch einlegen. Nach Akteneinsicht in die Ermittlungsakte bespreche ich gemeinsam mit Ihnen, ob eine Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolge(-n) in Betracht kommt. Als Strafverteidiger prüfe ich für Sie, ob berufliche Angewiesenheit oder ein Härtefall gegen das Verbot spricht. Wie der Einspruch abläuft, lesen Sie in meinem Beitrag zum Strafbefehl und Einspruch. Im besten Fall bleibt Ihnen der Führerschein ganz erhalten.

Welche Tipps gibt´s vom Strafverteidiger zum Schluss?

Strafverteidiger-Tipp 1: Je früher Sie einen Anwalt hinzuziehen und je früher dieser die Möglichkeit hat, lenkend einzugreifen, desto besser sind in der Regel die Ergebnisse, die in Ihrem Ermittlungsverfahren bzw. in Ihrem Strafverfahren erreicht werden können.
Strafverteidiger-Tipp 2: Machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Es ist eines Ihrer wichtigsten Beschuldigtenrechte. Sie müssen sich nicht selbst belasten. Sie sollen keine Aussage zur Sache machen. Folgen Sie daher auch nicht der Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, sondern kontaktieren Sie vorher einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

Sprechen Sie bitte nicht mit der Polizei, reden Sie mit mir!

So geht´s weiter:

  • Sie kontaktieren mich unter 089/228433-55.
  • Sie erhalten einen Termin binnen 48 Stunden.
  • Wir besprechen Ihren Fall inklusive Chancenbewertung.
  • Nach Beauftragung durch Sie nehme ich Akteneinsicht.
  • Sobald die Akte vorliegt, planen wir gemeinsam unsere Strategie.