Im jugendstrafrechtlichen Strafververfahren stellen sich Eltern und Jugendlichen oft viele Fragen: Muss mein Kind zur Polizei? Droht eine Eintragung im Führungszeugnis? Wie gefährlich ist eine Gerichtsverhandlung wirklich? Als Fachanwalt für Strafrecht in München verteidige ich regelmäßig Jugendliche und Heranwachsende in Ermittlungs- und Strafverfahren. In diesem FAQ erhalten Sie einen ersten Überblick über die wichtigsten Themen – verständlich, praxisnah und auf die Situation von Familien zugeschnitten. Bitte beachten Sie: Eine individuelle Beratung kann Ratgeberartikel nicht ersetzen, sie ist aber ein guter Ausgangspunkt, um die nächsten Schritte überlegt zu planen.

Was ist Jugendstrafrecht und wann gilt´s?

Das Jugendstrafrecht ist ein spezieller Teil des Strafrechts für Jugendliche und Heranwachsende. Rechtsgrundlage ist insbesondere das Jugendgerichtsgesetz (JGG). Es gilt für Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren. Bei Heranwachsenden von 18 bis unter 21 Jahren wird Jugendstrafrecht unter bestimmten Voraussetzungen angewandt. Anders als im Erwachsenenstrafrecht steht nicht die Strafe, sondern die Erziehung und Vermeidung weiterer Taten im Vordergrund. Maßnahmen sollen also vor allem pädagogisch wirken und die Entwicklung des jungen Menschen positiv beeinflussen.

Ab welchem Alter ist man überhaupt strafmündig?

Kinder unter 14 Jahren sind nach § 19 StGB strafrechtlich nicht strafmündig. Sie können nicht im strafrechtlichen Sinne verurteilt werden, auch wenn sie eine rechtswidrige Tat begehen. Ab dem 14. Geburtstag kommt das Jugendstrafrecht zur Anwendung, wenn der oder die Jugendliche ausreichend einsichtsfähig ist (§ 3 JGG). In dieser Altersgruppe werden vor allem erzieherische Maßnahmen angeordnet. Für Eltern ist wichtig: Auch wenn kein klassisches Strafverfahren möglich ist, können Jugendamt oder Familiengericht eingebunden werden.

Welche Unterschiede gibt es zwischen Jugendstrafrecht und Erwachsenenstrafrecht?

Das Jugendstrafrecht steht unter dem Leitgedanken Erziehung statt bloßer Bestrafung. Die Bandbreite der vorgesehenen Ahndungen reicht von Weisungen über Arbeitsauflagen bis hin zu Jugendstrafe und ist aber auf das Entwicklungsstadium des jungen Menschen zugeschnitten. Die Gerichte sind an die Regelungen des JGG gebunden, das zahlreiche Sondervorschriften enthält, etwa zu Verfahrensgestaltung und Strafrahmen. Verhandlungen gegen Jugendliche sind nicht öffentlich. Eine weitere Besonderheit ist die Beteiligung der Jugendgerichtshilfe im Jugendgerichtsverfahren. Strafen fallen häufig niedriger aus als bei Erwachsenen – auch bei gleichen Taten.

Gilt Jugendstrafrecht auch für Heranwachsende (18–20 Jahre)?

Für Heranwachsende zwischen 18 und unter 21 Jahren kann entweder Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht gelten. Entscheidend ist, ob der Angeklagte in seiner Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichsteht oder die Tat typisch jugendliches Verhalten widerspiegelt (§ 105 JGG). Wird Jugendstrafrecht angewandt, profitieren Heranwachsende von i.d.R. milderen, erzieherisch geprägten Maßnahmen. In der Verteidigung spielt daher die Darstellung der persönlichen Reife und Lebensumstände eine besonders große Rolle, um Jugendstrafrecht zur Anwendung zu bringen.

Welche typischen Delikte kommen im Jugendstrafrecht vor?

Häufige Vorwürfe im Jugendstrafrecht sind Diebstahl, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und beispielsweise Verkehrsdelikte wie Fahren ohne Fahrerlaubnis. Im digitalen Bereich treten vermehrt Beleidigungen, Bedrohungen und Verbreitung strafbarer Inhalte über soziale Medien auf. Nicht jede Tat bedeutet, dass ein Jugendlicher „kriminell“ ist. Oft handelt es sich um einmalige Fehltritte in einer belastenden Lebensphase. Gerade deshalb ist eine sachliche Einordnung und frühzeitige Verteidigung wichtig, um überzogene Reaktionen der Strafjustiz zu vermeiden.

Was passiert nach einer Anzeige gegen einen Jugendlichen?

Nach einer Strafanzeige leitet die Polizei zunächst ein Ermittlungsverfahren ein. Der beschuldigte Jugendliche oder Heranwachsende kann eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten, es können Zeugen vernommen und beispielsweise im Rahmen einer Hausdurchsuchung beschlagnahmte Datenträger ausgewertet werden. Am Ende entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob das Verfahren gegen Auflage oder mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt werden kann oder Anklage erhoben wird. Schon in diesem Stadium kann ein Verteidiger entscheidend Einfluss nehmen – etwa durch Schriftsätze, Gespräche mit der Staatsanwaltschaft und das Aufzeigen sinnvoller pädagogischer Lösungen.

Muss mein Kind zur Polizei – Aussagepflicht und Rechte im Ermittlungsverfahren

Wichtig: Jugendliche und Heranwachsende sind gegenüber der Polizei nicht zur Aussage verpflichtet. Es besteht ein Schweigerecht. Von diesem sollten Sie bzw. Ihr Kind unbedingt Gebrauch machen. Einer polizeilichen Ladung müssen Sie keine Folge leisten. Stattdessen sollten Sie über Ihren Anwalt die Akteneinsicht in die Ermittlungsakte nehmen. Erst wenn Ihr Strafverteidiger den Inhalt der Ermittlungsakte kennt, kann die Verteidigungsstrategie abgestimmt und entschieden werden, ob eine Einlassung sinnvoll ist oder besser geschwiegen wird.

Welche Rolle spielen die Eltern im Jugendstrafverfahren?

Eltern sind nicht nur emotionale, sondern auch wichtige rechtliche Begleiter im Jugendstrafverfahren. Sie werden in der Regel zu Terminen geladen, können Informationen geben und helfen, Weisungen oder Auflagen umzusetzen. Die Beschuldigtenvernehmung von Jugendlichen seitens der Polizei ist zwingend in Anwesenheit zumindest eines Elternteils durchzuführen (sog. Elternkonsultationsrecht). Gleichzeitig müssen sie die Selbstständigkeit des Jugendlichen respektieren: Das Verfahren richtet sich immer gegen das Kind, nicht gegen die Eltern. Eine enge Zusammenarbeit mit dem Verteidiger hilft, familiäre Belastungen zu reduzieren und dem Gericht zu zeigen, dass das soziale Umfeld stabil ist.

Welche Strafen gibt es im Jugendstrafrecht (Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel, Jugendstrafe)?

Das JGG kennt unterschiedliche Reaktionsformen: Erziehungsmaßregeln (§§ 9 ff. JGG), Zuchtmittel (§§ 13 ff. JGG) und die Jugendstrafe (§ 17 JGG). Zur besseren Übersicht:

Art der MaßnahmeBeispieleTypisches Ziel
ErziehungsmaßregelnSozialtraining, Anti-Gewalt-Training, Hilfe zur AusbildungUnterstützung und positive Förderung
ZuchtmittelVerwarnung, Arbeitsauflage, JugendarrestDeutliche Grenzen setzen
JugendstrafeFreiheitsentzug im JugendvollzugReaktion auf schwere oder wiederholte Taten

Was ist eine Verwarnung, Arbeitsauflage oder ein Jugendarrest?

Diese Maßnahmen gehören zu den Zuchtmitteln des Jugendstrafrechts. Eine Verwarnung ist eine ernste richterliche Rüge. Arbeitsauflagen bedeuten gemeinnützige Arbeit, oft in sozialen Einrichtungen oder Vereinen. Der sogenannte Freizeit- oder Dauerarrest ist ein kurzer Freiheitsentzug in einer Jugendarrestanstalt (§ 13 JGG). Ziel ist, dem Jugendlichen die Ernsthaftigkeit seines Handelns vor Augen zu führen, ohne gleich eine Jugendstrafe zu verhängen. Ziel der Strafverteidigung Ihres Kindes ist es eine Einstellung des Ermittlunsverfahrens, einen Freispruch oder zumindest eine möglichst milde Ahndung zu erreichen.

Wann droht eine echte Jugendstrafe (Freiheitsstrafe) und wie hoch kann sie ausfallen?

Eine Jugendstrafe – also Freiheitsentzug im Jugendvollzug – kommt nur in Betracht, wenn Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel wegen der Schwere der Schuld nicht ausreichen oder sog. schädliche Neigungen (§ 17 JGG) vorliegen. Die Dauer beträgt in der Regel zwischen sechs Monaten und fünf Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren (§ 18 JGG). Die Gerichte müssen stets prüfen, ob eine solche Strafe wirklich zur erzieherischen Einwirkung erforderlich ist. Hier kann ein erfahrener Verteidiger entscheidend gegensteuern.

Kann mein Kind wegen einer einmaligen Tat vorbestraft werden?

Ob ein Jugendlicher „vorbestraft“ ist, hängt nicht nur von der Verurteilung, sondern auch von Art und Höhe der Strafe ab. Viele Entscheidungen im Jugendstrafrecht werden nicht in das Führungszeugnis aufgenommen. Kleinere Delikte können zudem im Wege der Diversion eingestellt werden, etwa gegen Auflagen. Selbst bei einer Verurteilung lässt sich häufig erreichen, dass keine negative Langzeitwirkung entsteht. Wichtig ist, frühzeitig auf eine möglichst milde Reaktion des Jugendgerichts hinzuwirken.

Steht die Tat im Führungszeugnis – und wie lange?

Eintragungen richten sich nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Viele Verurteilungen im Jugendstrafrecht werden gar nicht oder nur für einen begrenzten Zeitraum im Führungszeugnis sichtbar. Entscheidend sind u.a. Höhe der Jugendstrafe und das Vorliegen weiterer Einträge. Häufig können Jugendliche nach einigen Jahren wieder ein „leeres“ Führungszeugnis vorlegen, sofern sie sich nichts Neues zuschulden kommen lassen. Für Ausbildung und Beruf ist es daher besonders wichtig, Eintragungen möglichst zu vermeiden oder zeitlich zu begrenzen.

Was ist Diversion / Einstellung gegen Auflagen im Jugendstrafrecht?

Unter Diversion versteht man die Einstellung des Verfahrens gegen bestimmte Auflagen oder Weisungen. Die Staatsanwaltschaft oder das Gericht können das Verfahren etwa bei erstmaligen oder geringeren Taten einstellen, wenn der Jugendliche bestimmte Leistungen erbringt – zum Beispiel Arbeitsstunden, Schadenswiedergutmachung oder die Teilnahme an einem Kurs (§ 45 JGG oder § 47 JGG). Der Vorteil: Es kommt nicht zu einer formellen Verurteilung. In der Verteidigung ist die Diversion oft ein zentrales Ziel.

Wie läuft eine Hauptverhandlung vor dem Jugendgericht ab?

Anders als beim Erwachsenen und auch beim Heranwachsenden ist die Hauptverhandlung in einem gegen einen Jugendlichen vor dem Jugendrichter oder der Jugendkammer geführten Strafverfahren nicht öffentlich. Sinn und Zweck der nichtöffentlichen Verhandlung ist der Schutz des Jugendlichen. Anwesend sind in der Regel Richter, Staatsanwalt, Verteidiger, Jugendgerichtshilfe, der Jugendliche und seine Eltern. Zunächst wird die Anklage verlesen. Dann erhält der Angeklagte Gelegenheit sich zu äußern. Im Anschluss werden ggf. Zeugen und Sachverständige einvernommen. Etwaige Beweismittel (Lichtbilder, Videos etc.) können in Augenschein genommen werden. Am Ende entscheidet das Gericht über Einstellung, Maßnahmen oder Jugendstrafe.

Als erfahrener Fachanwalt für Strafrecht bereite ich Sie und Ihr Kind auf diesen Ablauf vor, besproche mögliche Fragen und sorge dafür, dass seine Rechte gewahrt werden.

Muss mein Kind zur Gerichtsverhandlung persönlich erscheinen?

Ja, in Jugendstrafsachen besteht grundsätzlich Erscheinenspflicht des Jugendlichen. Das Gericht möchte sich einen persönlichen Eindruck verschaffen, um über Erziehungsbedarf und geeignete Maßnahmen zu entscheiden. Nur in Ausnahmefällen kann von der Anwesenheit abgesehen werden. Ein unentschuldigtes Fernbleiben kann zu Vorführung oder gar Haftbefehl führen. Der Verteidiger stimmt im Vorfeld mit dem Gericht ab, wie die Teilnahme organisiert wird und bereitet den Jugendlichen auf seine Rolle in der Verhandlung vor.

Welche Rolle hat die Jugendgerichtshilfe (Jugendamt) im Verfahren?

Die Jugendgerichtshilfe stammt in der Regel vom örtlich zuständigen Jugendamt und hat eine Doppelrolle: Sie soll das Gericht über Persönlichkeit, Entwicklung und Umfeld des Jugendlichen informieren und zugleich unterstützend für die Familie tätig sein. Die Einschätzung der Jugendgerichtshilfe hat für die Strafzumessung oft großes Gewicht. Es ist daher wichtig, mit ihr sachlich und kooperativ umzugehen, ohne jedoch auf Verteidigungsrechte zu verzichten.

Vorsicht: Die Jugendsgerichtshilfe hat gegenüber dem Jugendgericht kein Schweigerecht! Deshalb sollten Sie vor einem Gespräch mit der Jugendgerichtshilfe mit Ihrem Strafverteidiger abstimmen, ob und ggf. welchen Umfang Ihr Kind dort Angaben tätigt. Häufig empfehle ich meinen Mandanten hier keine Angaben zur Tat zu machen.

Wann besteht Anspruch auf einen Pflichtverteidiger im Jugendstrafrecht?

Ein Pflichtverteidiger ist immer dann beizuordnen, wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt, z.B. bei schwereren Taten, Untersuchungshaft oder falls Jugendstrafe ab etwa einem Jahr droht. Maßgeblich sind vor allem die Vorschriften der Strafprozessordnung, insbesondere § 140 StPO. Auch in Jugendstrafsachen ist in vielen Konstellationen ein Verteidiger verpflichtend. Eltern sollten sich frühzeitig informieren, ob eine Pflichtverteidigerbestellung in Betracht kommt – und möglichst einen spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens benennen.

Warum ist ein spezialisierter Fachanwalt für Strafrecht im Jugendstrafrecht so wichtig?

Jugendstrafrecht folgt eigenen Regeln, die man kennen und praktisch beherrschen muss. Ein Fachanwalt für Strafrecht mit Erfahrung im Jugendstrafrecht weiß, welche Maßnahmen pädagogisch sinnvoll sind und wie Gerichte typischerweise entscheiden. Er kann frühzeitig auf Diversion hinwirken, belastende Eintragungen vermeiden und Familien durch ein oft emotional schwieriges Verfahren begleiten. Für die Zukunft eines Jugendlichen ist die richtige Verteidigungsstrategie häufig entscheidend – gerade bei erstmaligen oder schwerwiegenden Vorwürfen.

Was können Eltern konkret tun, wenn ihr Kind eine Vorladung oder Anklage erhält?

Eltern sollten zunächst Ruhe bewahren und keine vorschnellen Erklärungen gegenüber Polizei oder Schule abgeben. Wichtig ist, die Unterlagen vollständig zu sammeln und zeitnah einen spezialisierten Strafverteidiger zu kontaktieren. Dieser kann Akteneinsicht beantragen, Chancen auf eine Einstellung prüfen und das weitere Vorgehen planen. Gerne stehe ich Ihnen diesbezüglich als Fachanwalt für Strafrecht zur Verfügung.

Gleichzeitig sollten Eltern ihr Kind emotional stützen, klare Grenzen setzen und Bereitschaft zur Mitarbeit gegenüber Gericht und Jugendgerichtshilfe zeigen – ohne dabei eigene Rechte aufzugeben.

Wie wirken sich Schulprobleme, Drogenkonsum oder psychische Belastungen auf das Verfahren aus?

Schwierige Lebensumstände wie Schulabbrüche, Suchtprobleme oder psychische Erkrankungen spielen im Jugendstrafrecht eine besonders große Rolle. Sie können sowohl Belastung als auch Chance sein: Einerseits erklären sie bestimmtes Verhalten, andererseits zeigen sie, wo gezielt Hilfe ansetzen muss. Gerichte berücksichtigen Konzepte wie Therapien, ambulante Hilfen oder Schulprojekte positiv. Ein Verteidiger kann gemeinsam mit Eltern und Fachstellen ein tragfähiges Unterstützungskonzept entwickeln und dieses in das Verfahren einbringen.

Kann eine einmalige „Dummheit“ die berufliche Zukunft dauerhaft zerstören?

Eine einmalige Fehlentscheidung muss nicht die gesamte Zukunft verbauen. Das Jugendstrafrecht bietet zahlreiche Möglichkeiten, milde zu reagieren und Eintragungen zu begrenzen. Gerade bei Ersttätern kann oft eine Einstellung gegen Auflagen oder eine geringe Sanktion erreicht werden, die sich später nicht im Führungszeugnis niederschlägt. Entscheidend ist, frühzeitig gegenzusteuern, Verantwortung zu übernehmen und positive Entwicklungsschritte aufzuzeigen. Ziel der Verteidigung ist es, die berufliche Perspektive des Jugendlichen bestmöglich zu schützen.

Gibt es Möglichkeiten der nachträglichen Tilgung oder Löschung von Einträgen?

Eintragungen im Bundeszentralregister bzw. Erziehungsregister werden nach bestimmten Fristen automatisch getilgt, die sich nach Art und Höhe der verhängten Strafe richten. Nach Tilgung dürfen die Verurteilungen in der Regel nicht mehr zu Lasten des Betroffenen verwendet werden. Welche Fristen im Einzelfall gelten, lässt sich nur anhand der konkreten Entscheidung beurteilen. Ein Anwalt kann prüfen, ob und wann eine Tilgung eingetreten ist oder bevorsteht.

Welche Kosten entstehen im Jugendstrafverfahren und wer trägt sie?

Die Kosten hängen vom konkreten Verfahren ab: Anwaltskosten, Gerichtskosten und ggf. Sachverständigengebühren. Auch bei einer Verurteilung des Jugendlichen oder Heranwachsenden wird das Gericht ihm die Kosten des Verfahrens (Gerichtskosten, Kosten für Sachverstänge u.a.) häufig nicht oder lediglich teilweise auferlegen. Lediglich die Anwaltsgebühren sind dann selbst zu begleichen. Bei einem Freispruch trägt die Staatskasse die notwendigen Auslagen in Höhe der gesetzlichen Gebühren. In einem ersten Beratungsgespräch erkläre ich transparent, welche Kosten voraussichtlich entstehen und welche Möglichkeiten der Kostentragung bestehen.

Wann ist es sinnvoll, frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen?

Je früher ein spezialisierter Verteidiger eingebunden wird, desto größer sind die Handlungsspielräume. Bereits bei der ersten Vorladung oder polizeilichen Kontaktaufnahme kann entscheidend beeinflusst werden, ob es überhaupt zu einer Anklage kommt. Frühzeitige Akteneinsicht, Gespräche mit Staatsanwaltschaft und Jugendgerichtshilfe sowie das Aufzeigen pädagogischer Alternativen erhöhen die Chancen auf eine Einstellung oder milde Maßnahmen. Wer zu lange wartet, verschenkt oft wertvolle Möglichkeiten – gerade im Jugendstrafrecht.

 

Strafverteidiger-Tipp 1: Je früher Sie einen Anwalt hinzuziehen und je früher dieser die Möglichkeit hat, lenkend einzugreifen, desto besser sind in der Regel die Ergebnisse, die in Ihrem Ermittlungsverfahren bzw. in Ihrem Strafverfahren erreicht werden können.

Strafverteidiger-Tipp 2: Machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Es ist eines Ihrer wichtigsten Beschuldigtenrechte. Sie müssen sich nicht selbst belasten. Sie sollen keine Aussage zur Sache machen. Folgen Sie daher auch nicht der Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, sondern kontaktieren Sie vorher einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

Sprechen Sie bitte nicht mit der Polizei, reden Sie mit mir!

So geht´s weiter:

  • Sie kontaktieren mich unter 089/228433-55.
  • Sie erhalten einen Termin binnen 48 Stunden.
  • Wir besprechen Ihren Fall inklusive Chancenbewertung.
  • Nach Beauftragung durch Sie nehme ich Akteneinsicht.
  • Sobald die Akte vorliegt, planen wir gemeinsam unsere Strategie.