Sie haben eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung nach dem AntiDoping-Gesetz (AntiDopG) erhalten und wissen nicht, wie Sie reagieren sollen? Dann befinden Sie sich in einer sensiblen Phase des Ermittlungsverfahrens. Das AntiDopG stellt schon den Besitz oder die Anwendung von Dopingmitteln, aber auch das Handeltreiben unter Strafe – die rechtlichen Folgen können gravierend sein. In diesem Beitrag erläutere ich als Fachanwalt für Strafrecht in München, was eine solche Ladung bedeutet, welche Rechte Sie haben und warum Sie keinesfalls ohne anwaltliche Beratung zur Vernehmung erscheinen sollten.

Ladung zur Beschuldigtenvernehmung nach dem AntiDopG – was tun?

Was bedeutet eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung nach dem AntiDopG überhaupt?

Wer eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung erhält, steht im Verdacht, gegen das AntiDoping-Gesetz (AntiDopG) verstoßen zu haben. Das Gesetz stellt nicht nur den Handel mit Dopingmitteln, sondern auch deren Besitz und Anwendung unter Strafe. Eine solche Ladung bedeutet, dass bereits ein Ermittlungsverfahren läuft – meist aufgrund von abgefangenen Lieferungen, Auswertungen von Darknet-Bestellungen oder Zeugenaussagen. Für den Betroffenen ist dies der Moment, in dem juristische Vorsicht und professionelle Unterstützung entscheidend sind.

Warum werde ich wegen eines möglichen Verstoßes gegen das AntiDoping-Gesetz (AntiDopG) vorgeladen?

Eine Vorladung erfolgt, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft konkrete Anhaltspunkte für einen Dopingverstoß sehen. Wichtig ist: Eine Vorladung bedeutet keine erwiesene Schuld. Im Rahmen der Beschuldigtenvernehmung können Sie zur Sache Stellung nehmen. Dies sollten Sie aber niemals unvorbereitet tun.

Muss ich der Ladung zur Beschuldigtenvernehmung folgen?

Nein. Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen oder eine Aussage zu machen. In aller Regel sollten Sie der Ladung keine (!) Folge leisten. Als Beschuldigter bzw. späterer Angeklagter besteht ausschließlich die zwingende Plicht einer richterlichen Ladung Folge zu leisten. Dennoch sollten Sie jede Ladung ernst nehmen. Wer unüberlegt handelt, kann die eigene Verteidigung gefährden. Daher sollte immer zuerst ein Fachanwalt für Strafrecht konsultiert werden, um das Vorgehen richtig zu planen.

Sollte ich ohne Anwalt zur Beschuldigtenvernehmung erscheinen?

Auf keinen Fall. Ohne anwaltliche Begleitung riskieren Sie, sich durch unbedachte Aussagen selbst zu belasten. Ermittler sind geschult, gezielt Fragen zu stellen, um Informationen zu gewinnen. Ein Fachanwalt für Strafrecht beantragt vor jeglicher Äußerung zur Sache Akteneinsicht, prüft die Beweislage und entwickelt eine Strategie. Erst danach wird entschieden, ob eine Aussage sinnvoll ist. Ein vorschneller Gang zur Polizei ist fast immer ein Fehler.

Was darf ich sagen – und wann sollte ich lieber schweigen?

Das wichtigste Recht eines Beschuldigten ist das Recht zu schweigen. Sie müssen sich nicht äußern – und ihr Schweigen darf Ihnen nicht negativ ausgelegt werden. Jede spontane Bemerkung kann später gegen Sie verwendet werden. Machen Sie daher keine Angaben zur Sache, bevor Ihr Anwalt die Akte kennt. Schweigen ist kluges Verteidigungsverhalten, kein Schuldeingeständnis.

Welche Konsequenzen drohen bei einem Verstoß gegen das AntiDopG?

Die Strafen nach dem AntiDoping-Gesetz können empfindlich sein. Es drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren, in schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren. Zudem sind Sperren, Titelaberkennungen oder Sponsorverluste durch Sportverbände möglich. Auch der Besitz von Dopingmitteln ist strafbar. Eine frühzeitige anwaltliche Einschätzung hilft, die Lage realistisch zu bewerten und strategisch zu handeln.

Relevante Vorschriften des AntiDoping-Gesetzes (AntiDopG)

VorschriftKurzinhalt
§ 1 AntiDopG – Zweck des GesetzesSchützt Gesundheit, Fairness und Integrität des Sports.
§ 2 AntiDopG – Unerlaubter Umgang / AnwendungStrafbar sind Herstellen, Handeltreiben, Abgabe, Verschreiben, Besitz oder Anwendung von Dopingmitteln.
§ 3 AntiDopG – SelbstdopingBestrafung von Athleten, die sich selbst dopen, um sportliche Vorteile zu erzielen.
§ 4 AntiDopG – StrafvorschriftenFreiheitsstrafe bis zu 3 Jahren, in schweren Fällen bis zu 10 Jahren.
§ 4a AntiDopG – Strafmilderung / Absehen von StrafeStrafmilderung bei Kooperation oder Offenlegung weiterer Täter.
§ 5 AntiDopG – EinziehungEinziehung von Dopingmitteln und Tatmitteln möglich.
§ 6 AntiDopG – VerordnungsermächtigungenErmächtigt das Ministerium zur Festlegung „nicht geringer Mengen“.
§ 7 AntiDopG – HinweispflichtenPflichten zur Aufklärung über strafrechtliche Folgen in bestimmten Fällen.
Anlage zu § 2 Abs. 3 – StofflisteListe relevanter Dopingstoffe mit Definition der „nicht geringen Mengen“.

Wie läuft eine Beschuldigtenvernehmung typischerweise ab?

Zu Beginn der Vernehmung wird Ihnen mitgeteilt, welcher Tatvorwurf im Raum steht. Anschließend werden Sie über Ihre Rechte – insbesondere das Aussageverweigerungsrecht – belehrt. Danach beginnen die Ermittler mit gezielten Fragen. Der Ton ist oft sachlich, aber das Ziel klar: belastende Informationen zu gewinnen. Wenn Sie anwaltlich vertreten sind, kann Ihr Verteidiger anwesend sein, auf Formfehler und etwaige „Verständisprobleme“ achten und die Befragung notfalls abbrechen. Vorbereitung ist hier der Schlüssel zur Verteidigung.

Welche Rechte habe ich als Beschuldigter im Ermittlungsverfahren nach dem AntiDopG?

Als Beschuldigter stehen Ihnen mehrere Rechte zu: das Recht zu Schweigen, das Recht auf anwaltlichen Beistand und das Recht auf Akteneinsicht über Ihren Verteidiger. Zudem dürfen Sie keine Aussage unter Zwang machen, und Sie müssen freiwillig keine Dokumente herausgeben, die Sie selbst belasten könnten. Im Rahmen einer Hausdurchsuchung können solche Dokumente allerdings beschlagnahmt werden. Diese Rechte sind essenziell, um eine faire Verteidigung zu gewährleisten.

Wie kann ein Fachanwalt für Strafrecht in einem Dopingverfahren helfen?

Ein erfahrener Fachanwalt analysiert die Ermittlungsakte, prüft die Beweislage und entwickelt eine Verteidigungsstrategie. Häufig lassen sich durch gezielte Anträge Verfahrensfehler aufdecken oder Beweise in Frage stellen. Auch die Kommunikation mit Staatsanwaltschaft und Sportverbänden erfolgt über den Anwalt – was Sie entlastet und Fehler vermeidet. In vielen Fällen kann bereits eine frühzeitige anwaltliche Einschaltung zu einer Einstellung des Verfahrens führen.

Warum ist es wichtig, frühzeitig Akteneinsicht zu beantragen?

Akteneinsicht ist der Schlüssel zu jeder wirksamen Verteidigung. Nur so lässt sich erkennen, auf welchen Beweisen der Verdacht beruht. Frühzeitige Einsicht ermöglicht es, gezielt auf Lücken, Widersprüche oder fehlerhafte Probenanalysen zu reagieren. Da Akteneinsicht üblicher Weise nur über einen Anwalt gewährt wird, ist anwaltliche Vertretung unerlässlich. Wer erst nach der Vernehmung die Akteneinsicht in die Ermittlunsgakte beantragt, verschenkt wichtige Verteidigungschancen. Früh handeln ist daher entscheidend.

Fazit: Warum sofortige anwaltliche Beratung entscheidend ist

Eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung nach dem AntiDopG ist ein ernstes Signal – aber kein Urteil. Wer besonnen reagiert und sofort juristischen Beistand sucht, kann die Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung stellen. Als Fachanwalt für Strafrecht in München unterstütze ich Sie bei Akteneinsicht, Vernehmungsvorbereitung und Verfahrensstrategie. Schweigen, Akteneinsicht beantragen, anwaltliche Beratung – das sind die drei Schritte, die jetzt zählen.

Sprechen Sie bitte nicht mit der Polizei, reden Sie mit mir!

So geht´s weiter:

  • Sie kontaktieren mich unter 089/228433-55.
  • Sie erhalten einen Termin binnen 48 Stunden.
  • Wir besprechen Ihren Fall inklusive Chancenbewertung.
  • Nach Beauftragung durch Sie nehme ich Akteneinsicht.
  • Sobald die Akte vorliegt, planen wir gemeinsam unsere Strategie.