Romance-Scam & Geldwäsche: mache ich mich als Opfer strafbar?

Sie haben sich online verliebt – und dann Geld überwiesen oder Ihr Konto für Überweisungen zur Verfügung gestellt. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Sie wegen Geldwäsche nach einem Romance-Scam. Das ist eine der bittersten Konstellationen im Strafrecht: Ausgerechnet das Opfer eines Betrugs steht plötzlich selbst als Beschuldigter da, während die Hintermänner im Ausland unbehelligt bleiben. Als Fachanwalt für Strafrecht in München verteidige ich regelmäßig Menschen, die emotional getäuscht wurden und nun einen Anhörungsbogen, eine Vorladung oder sogar eine gesperrte Kontoverbindung vor sich haben. Dieser Beitrag erklärt Ihnen, was jetzt rechtlich gilt – und wie Sie sich wehren.

Kann ich mich wegen Geldwäsche strafbar machen, obwohl ich beim Romance-Scam selbst das Opfer war?

Ja, das ist möglich. Die Geldwäsche nach § 261 StGB ist ein sogenanntes Anschlussdelikt: Strafbar ist bereits, wer Geld aus einer fremden Straftat – etwa dem Betrug des Scammers – annimmt und weiterleitet. Entscheidend ist Ihre innere Haltung: Wussten Sie von der kriminellen Herkunft, oder haben Sie sie leichtfertig verkannt? Genau hier liegt der Kern Ihrer Verteidigung.

Beim Love-Scam beginnt alles mit harmlosen Nachrichten – später steht plötzlich der Vorwurf der Geldwäsche im Raum.

Mit welchen Maschen bringen Romance-Scammer ihre Opfer zur Zahlung?

Die Täter bauen über Wochen eine scheinbar echte Liebesbeziehung auf und erfinden dann eine dramatische Notlage. Typisch sind:

  • eine plötzliche schwere Erkrankung oder ein Unfall mit hohen Behandlungskosten
  • im Ausland „festgesetzte“ Gelder, blockierte Konten oder angebliche Zollgebühren
  • geschäftliche Notlagen, Reisekosten oder ein kurzfristig geplatztes Projekt
  • die Bitte, Geld oder Kryptowährung „für die gemeinsame Zukunft“ weiterzuleiten

Je überzeugender diese Geschichte war, desto besser lässt sich später belegen, dass Sie getäuscht wurden – ein wichtiger Baustein Ihrer Entlastung.

Wie werde ich beim Love-Scam überhaupt zum Finanzagenten und Geldwäscher?

Die Täter bitten Sie, Geld auf Ihrem Konto zu empfangen und weiterzuleiten – angeblich wegen „gesperrter Auslandskonten“ oder als Liebesbeweis. Damit werden Sie zum Finanzagenten und möglichen Geldwäscher, im Ermittleralltag „Money Mule“ genannt. Ihr Konto verschleiert die Spur des eigentlichen Betrugs.

Eine ganz ähnliche Masche trifft Betroffene beim Nebenjob als Paketagent, bei dem statt Geld hochwertige Waren weitergeleitet werden.

Was bedeutet „leichtfertige Geldwäsche“ nach § 261 Abs. 6 StGB?

Leichtfertigkeit ist eine besonders grobe Form der Fahrlässigkeit. Nach § 261 Abs. 6 StGB genügt, dass sich die kriminelle Herkunft des Geldes geradezu aufdrängte und Sie das aus Gleichgültigkeit oder grober Unachtsamkeit übersehen haben. Ein Vorsatz ist also nicht nötig – und gerade dieser Maßstab entscheidet oft über Freispruch oder Verurteilung.

Als Warnsignale werten Gerichte typischerweise:

  • hohe Beträge für nahezu Unbekannte empfangen und sofort weitergeleitet
  • Zweifel an einer unglaubwürdigen Geschichte nicht hinterfragt
  • Zahlungsanweisungen aus dem Ausland kritiklos befolgt

Welche Strafen und Folgen drohen bei Geldwäsche nach einem Romance-Scam?

Der Strafrahmen hängt davon ab, ob Ihnen Vorsatz oder nur Leichtfertigkeit vorgeworfen wird. Hinzu kommen oft einschneidende Nebenfolgen: ein Eintrag im Führungszeugnis, Rufschaden und – gerade bei Nicht-EU-Bürgern – Probleme bei Aufenthalt oder Visum.

KonstellationRechtsgrundlageStrafrahmen
Vorsätzliche Geldwäsche (Grundfall)§ 261 Abs. 1, 2 StGBGeldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre
Leichtfertige Geldwäsche§ 261 Abs. 6 StGBGeldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 2 Jahre
Besonders schwerer Fall (gewerbs- oder bandenmäßig)§ 261 Abs. 5 StGBFreiheitsstrafe 6 Monate bis 10 Jahre

Kann mein Konto gesperrt oder mein Geld eingezogen werden?

Ja – und das trifft Betroffene oft am härtesten. Schon früh im Ermittlungsverfahren beantragt die Staatsanwaltschaft häufig einen Vermögensarrest (§ 111e StPO) und lässt Ihre Konten sperren. Am Ende kann das weitergeleitete Geld nach § 73 StGB eingezogen werden – selbst dann, wenn Sie daran nichts verdient haben. Viele Betroffene unterschätzen, wie schnell dieser finanzielle Druck entsteht.

Wie verteidige ich mich gegen den Vorwurf der Geldwäsche?

Als Fachanwalt für Strafrecht beantrage ich für Sie zuerst Akteneinsicht (§ 147 StPO) und wahre nach außen Schweigen. Dann arbeite ich heraus, dass Sie die kriminelle Herkunft weder kannten noch leichtfertig verkennen mussten. Gerichte haben in Romance-Scam-Konstellationen mehrfach angenommen, dass sich die Herkunft des Geldes gerade nicht aufdrängte – genau dort setzt Ihre Entlastung an.

Damit Ihre Opferrolle belegbar bleibt, sichere ich mit Ihnen die entlastenden Spuren:

  • vollständige Chatverläufe und E-Mails mit dem vermeintlichen Partner
  • alle Zahlungs- und Überweisungsbelege
  • keine weiteren Transfers, keine Erklärungen ohne anwaltliche Rücksprache

Ein Vermögensarrest kann Ihr Konto sperren – frühe anwaltliche Hilfe schützt Ihre Handlungsspielräume.

Sollte ich zur Vorladung oder Beschuldigtenvernehmung gehen – oder schweigen?

Schweigen Sie. Als Beschuldigter müssen Sie einer polizeilichen Vorladung nicht folgen und keinen Anhörungsbogen zurücksenden. Sie haben das Recht zu schweigen (§ 136 StPO) und dürfen sich nicht selbst belasten. Erst nach Akteneinsicht entscheide ich mit Ihnen, ob und wie eine Stellungnahme für Sie sinnvoll ist.

Wann sollte ich einen Fachanwalt für Strafrecht einschalten?

So früh wie möglich – idealerweise schon beim ersten Anhörungsbogen. Je eher ich eingreife, desto größer ist der Spielraum, Ihre Opferrolle darzustellen und auf eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO oder § 153a StPO hinzuwirken. Ziel ist im besten Fall, dass Ihr Verfahren ohne Anklage endet und Ihr Name sauber bleibt.

Welche Tipps gibt´s vom Strafverteidiger zum Schluss?

Strafverteidiger-Tipp 1: Je früher Sie einen Anwalt hinzuziehen und je früher dieser die Möglichkeit hat, lenkend einzugreifen, desto besser sind in der Regel die Ergebnisse, die in Ihrem Ermittlungsverfahren bzw. in Ihrem Strafverfahren erreicht werden können.
Strafverteidiger-Tipp 2: Machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Es ist eines Ihrer wichtigsten Beschuldigtenrechte. Sie müssen sich nicht selbst belasten. Sie sollen keine Aussage zur Sache machen. Folgen Sie daher auch nicht der Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, sondern kontaktieren Sie vorher einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

Sprechen Sie bitte nicht mit der Polizei, reden Sie mit mir!

So geht´s weiter:

  • Sie kontaktieren mich unter 089/228433-55.
  • Sie erhalten einen Termin binnen 48 Stunden.
  • Wir besprechen Ihren Fall inklusive Chancenbewertung.
  • Nach Beauftragung durch Sie nehme ich Akteneinsicht.
  • Sobald die Akte vorliegt, planen wir gemeinsam unsere Strategie.