Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, kann dies eine lange Sperrfrist zur Wiedererteilung nach sich ziehen. Erfahren Sie in diesem Blogartikel, was eine Sperrfrist ist, wie sie verkürzt werden kann und warum anwaltliche Unterstützung in diesem Prozess von Vorteil ist.

Das Autofahren ist für viele Menschen ein wichtiger Bestandteil ihres Alltags und ermöglicht ihnen Mobilität und Unabhängigkeit. Wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird, kann dies daher schwerwiegende Konsequenzen haben. In diesem Blogartikel erfahren Sie, was eine Sperrfrist zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist, wie sie verkürzt werden kann und warum anwaltliche Unterstützung in diesem Prozess von Vorteil ist.

Voraussetzung für die Entziehung der FahrerlaubnisAufgrund welcher Straftaten kann eine Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet werden?

Die Fahrerlaubnis kann nach § 69 StGB aus verschiedenen Gründen entzogen werden, beispielsweise aufgrund von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung oder Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Die Entziehung der Fahrerlaubnis hat zur Folge, dass der Betroffene für eine bestimmte Zeit nicht mehr fahren darf. Eine Entziehung der Fahrerlaubnis kann in Deutschland aufgrund verschiedener Straftaten angeordnet werden, die im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs stehen. Dazu zählen insbesondere:

  1. Trunkenheit im Verkehr: Wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ein Kraftfahrzeug führt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. In der Regel wird die Fahrerlaubnis in diesem Fall entzogen und eine Sperrfrist zur Wiedererteilung angeordnet.
  2. Verkehrsstraftaten: Auch andere Verkehrsstraftaten wie beispielsweise Unfallflucht, Nötigung im Straßenverkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs oder fahrlässige Tötung im Straßenverkehr können zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen.
  3. Straftaten außerhalb des Straßenverkehrs: In bestimmten Fällen kann auch eine Straftat außerhalb des Straßenverkehrs zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Betroffene aufgrund einer Straftat als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs gilt, wie es bei manchen schweren Straftaten wie Mord oder Totschlag der Fall sein kann.

Es ist zu beachten, dass die genauen Voraussetzungen und Folgen einer Entziehung der Fahrerlaubnis je nach Einzelfall und den Umständen des Vergehens unterschiedlich sein können. Im Zweifelsfall sollte daher immer ein Fachanwalt für Strafrecht hinzugezogen werden.

Was bedeutet die Sperrfrist zur Wiedererteilung?

Nach der Entziehung der Fahrerlaubnis muss eine Sperrfrist abgewartet werden, bevor die Fahrerlaubnis wiedererteilt werden kann. Die Sperrfrist beträgt in der Regel mindestens sechs Monate und kann je nach Schwere des Vergehens auch länger ausfallen. Während der Sperrfrist darf der Betroffene kein Fahrzeug führen.

Sperrfrist vorläufige VerkürzungWelche Faktoren werden bei der Bemessung der Sperrfrist berücksichtigt?

Bei der Bemessung der Sperrfrist, also der Zeitspanne, in der die betroffene Person keine Fahrerlaubnis erhalten darf, werden verschiedene Faktoren berücksichtigt. Dazu zählen unter anderem:

  1. Schwere des Vergehens: Je schwerer das Vergehen, desto länger kann die Sperrfrist ausfallen.
  2. Wiederholungsgefahr: Wenn der Betroffene bereits mehrfach wegen ähnlicher Vergehen aufgefallen ist, kann dies zu einer längeren Sperrfrist führen.
  3. Persönliche Umstände: Auch die persönlichen Umstände des Betroffenen können bei der Bemessung der Sperrfrist eine Rolle spielen. Dazu zählen beispielsweise das Alter, der Gesundheitszustand oder auch berufliche Umstände.
  4. Reue und Einsicht: Hat der Betroffene das Vergehen eingesehen und zeigt er Reue, kann dies zu einer Verkürzung der Sperrfrist führen.
  5. Bemühungen zur Wiedergutmachung: Wenn der Betroffene beispielsweise Schadensersatz leistet oder eine Entziehungsklinik besucht, kann dies ebenfalls zu einer Verkürzung der Sperrfrist führen.

Es ist zu beachten, dass die Bemessung der Sperrfrist in jedem Fall individuell und von verschiedenen Faktoren abhängig ist.

Was sind die Voraussetzungen für eine vorläufige Entziehung der Faherlaubnis nach § 111a StPO?

Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis kann gemäß § 111a StPO angeordnet werden, bevor eine Verurteilung oder ein rechtskräftiger Strafbefehl vorliegt, wenn dringende Gründe für eine spätere Entziehung bestehen. Der (Ermittlungs-) Richter kann die vorläufige Entziehung anordnen, wobei die Zeit der vorläufigen Entziehung auf die später zu verhängende Sperrfrist angerechnet wird. Es besteht die Möglichkeit, gegen die vorläufige Entziehung mittels Beschwerde vorzugehen. Wenn Sie planen, eine Beschwerde einzureichen, wird empfohlen, sich rechtlich beraten zu lassen, um mögliche Nachteile zu vermeiden.

Unter welchen Voraussetzungen ist eine nachträgliche Sperrfristverkürzung möglich?

Unter bestimmten Umständen kann die Sperrfrist gem. § 69a Abs. 7 StGB verkürzt werden. Zunächst muss die Sperre zumindest drei Monate, bei Wiederholungstätern mindestens ein Jahr betragen haben. Außerdem müssen Gründe für die Annahme gegeben sein, dass der Verurteilte nicht länger zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Mithin kann eine Sperrfristverkürzung zum Beispiel durch die Teilnahme an verkehrspsychologischen Gesprächen, die zu einer Einstellungsänderung führen, begünstigt werden.

Sperrfristverkürzung § 69a Abs. 7 StGBBenötige ich zur Sperrzeitverkürzung die anwaltliche Unterstützung eines Fachanwalts für Strafrecht?

Die Entziehung der Fahrerlaubnis und die damit verbundene Sperrfrist zur Wiedererteilung sind ein komplexes Thema. Es kann daher sinnvoll sein, sich an einen Anwalt zu wenden, der sich auf Verkehrsstrafrecht spezialisiert hat. Ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht kann den Betroffenen über seine Rechte und Pflichten aufklären, bei der Beantragung der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis unterstützen und gegebenenfalls eine Sperrfristverkürzung beantragen.

Was ist beim Antrag auf Wiedererteilung der Sperrfrist zu beachten?

Wenn die Sperrfrist abgelaufen ist und die betroffene Person die Fahrerlaubnis wiedererlangen möchte, muss ein Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:

  1. Fristen einhalten: Es ist wichtig, den Antrag rechtzeitig zu stellen. Die genauen Fristen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und können zwischen sechs Monaten und einem Jahr liegen.
  2. Nachweise erbringen: Häufig müssen verschiedene Nachweise erbracht werden, um die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs nachzuweisen. Dazu können beispielsweise ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU), ein Fahreignungsseminar oder auch eine Bescheinigung über eine erfolgreich abgeschlossene Entziehungsklinik gehören.
  3. Antragsformular ausfüllen: Für den Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gibt es ein spezielles Formular, das ausgefüllt und eingereicht werden muss. Dieses kann bei der zuständigen Führerscheinstelle angefordert werden.
  4. Kosten beachten: Für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis fallen in der Regel Gebühren an. Die genauen Kosten sind ebenfalls von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
  5. Anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen: Bei der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kann es sinnvoll sein, sich anwaltliche Unterstützung zu holen. Ein erfahrener Anwalt für Strafrecht kann dabei helfen, die Unterlagen zusammenzustellen, den Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zu formulieren und gegebenenfalls auch bei der Vorbereitung auf die MPU oder andere Nachweise zu unterstützen.

Es ist wichtig, alle erforderlichen Schritte sorgfältig und gewissenhaft durchzuführen, um die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zu erreichen. Bei Unsicherheiten oder Fragen sollte immer ein Anwalt für Strafrecht konsultiert werden.

Welche Tipps gibt´s vom Strafverteidiger zum Schluss?

Strafverteidiger-Tipp 1: Je früher Sie einen Anwalt hinzuziehen und je früher dieser die Möglichkeit hat, lenkend einzugreifen, desto besser sind in der Regel die Ergebnisse, die in Ihrem Ermittlungsverfahren bzw. in Ihrem Strafverfahren erreicht werden können.

Strafverteidiger-Tipp 2: Machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Es ist eines Ihrer wichtigsten Beschuldigtenrechte. Sie müssen sich nicht selbst belasten. Sie sollen keine Aussage zur Sache machen. Folgen Sie daher auch nicht der Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, sondern kontaktieren Sie vorher einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

Sprechen Sie bitte nicht mit der Polizei, reden Sie mit mir!

So geht´s weiter:

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