Strafbefehl nach dem NpSG – Was Sie jetzt wissen müssen
Ein Strafbefehl nach dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) trifft Betroffene oft überraschend. Während der Besitz neuer psychoaktiver Stoffe nicht strafbar ist, drohen bei Handlungen wie dem Inverkehrbringen, Handeltreiben, Abgeben oder Verabreichen empfindliche Strafen. Nach § 4 NpSG sind diese Handlungen strafbewehrt. Wer einen Strafbefehl erhält, sollte die zweiwöchige Einspruchsfrist beachten und sofort rechtliche Hilfe suchen. Dieser Artikel erklärt die Hintergründe, mögliche Strafen und Verteidigungsstrategien.
Was bedeutet ein Strafbefehl nach dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG)?
Ein Strafbefehl nach dem NpSG bedeutet, dass Ihnen die Staatsanwaltschaft eine Straftat nach § 3 NpSG vorwirft. Dort sind die verbotenen Handlungen beschrieben, insbesondere das Inverkehrbringen, Handeltreiben, Abgeben oder Verabreichen neuer psychoaktiver Stoffe. Der bloße Besitz ist nicht in § 4 NpSG unter Strafe gestellt. Ein Strafbefehl ersetzt eine Hauptverhandlung und enthält in der Regel Geldstrafen. Bei verteidigten Beschuldigten können im Strafbefehlswege auch Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr verhängt werden. Bitte beachten Sie unbedingt die Einspruchsfrist: Ohne Einspruch binnen zwei Wochen wirkt der Strafbefehl wie ein rechtskräftiges Urteil.
Welche Vorwürfe werden typischerweise im Strafbefehl nach dem NpSG erhoben?
In Strafbefehlen nach dem NpSG geht es typischerweise um Handlungen, die § 3 NpSG beschreibt. Häufigster Vorwurf ist das Handeltreiben (etwa Online-Bestellungen und anschließende Weiterverkäufe). Auch das Abgeben oder Verabreichen an Dritte, z. B. im Freundeskreis oder auf Veranstaltungen, ist strafbar. Ermittlungsbehörden stützen sich dabei oft auf Paketkontrollen, digitale Spuren oder Zeugenaussagen. Wichtig: Der reine Besitz fällt nicht unter die Strafbarkeit des NpSG. Auch der bloße Konsum ist straffrei.
Zu den häufig adressierten Stoffgruppen (gruppengenerische Verbote) gehören – bewusst ohne konkrete Substanznamen, da viele Einzelstoffe dem BtMG unterliegen können:
| Stoffgruppe | Struktur-/Merkmalsbeschreibung (ohne Stoffnamen) | Besonderheiten | Rechtliche Einordnung (kurz) |
|---|---|---|---|
| Synthetische Cannabinoid-Derivatklassen | Indol-/Indazol-Grundgerüste, häufig Carboxamid-Seitenketten; ligandenaffine Variationen am CB1/CB2 | Stark schwankende Potenz; unerwartete Nebenwirkungen, Vergiftungscluster möglich | Gruppenverbot nach NpSG möglich; Besitz an sich nicht strafbar; Inverkehrbringen/Abgabe strafbar (§§ 3, 4 NpSG). |
| Phenethylamin-ähnliche Derivatklassen | 2-Phenethylamin-Grundstruktur mit ring-/seitenkettenspezifischen Substitutionen | Psychedelisch oder stimulierend; Dosisschwankungen; Verwechslungsgefahr | Je nach Substitutionsmuster NpSG-erfasst; konkrete Einzelstoffe können BtMG-pflichtig sein. Strafbarkeit für Inverkehrbringen/Abgabe; Besitz nicht unter § 4 NpSG. |
| Tryptamin-ähnliche Derivatklassen | Indol-Ethylamin-Grundkörper mit N-Alkylierungen/Ringsubstitutionen | Ausgeprägte psychotrope Effekte; forensisch teils selten, aber relevant | Je nach Struktur unter NpSG gruppenverbotsfähig; konkrete Stoffe ggf. bereits BtMG. Besitz keine Strafnorm im NpSG; Abgabe/Verabreichen strafbar. |
| Arylcyclohexylamin-Derivatklassen | Aryl-substituierte Cyclohexylamine mit Amino-Seitenkettenvarianten | Dissoziativ; Mischkonsum-Risiken; Verwechselbarkeit mit arzneilichen Substanzen | Unterfallen teilweise NpSG-Gruppenverboten; Inverkehrbringen streng verfolgt; Besitz nicht in § 4 NpSG erfasst. |
| Nicht-BtMG-erfasste Amphetamin/Cathinon-Analoga | Phenyl-(iso)propyl- bzw. α-Keto-Seitenkette mit variabler Ring-/N-Substitution | Stimulanzien; häufig Online-Versand; erhebliche Wirkstärkeschwankungen | Soweit nicht bereits im BtMG: erfasst über NpSG-Gruppen. Handeltreiben/Abgabe strafbar; Besitz bleibt nicht strafbewehrt. |
Hinweis: Konkrete Stofflisten ändern sich; maßgeblich ist stets die aktuelle Einordnung nach NpSG/BtMG im Einzelfall (Labor-/Strukturgutachten).
Welche Strafen drohen bei einem Strafbefehl wegen Verstößen gegen das NpSG?
Die Strafrahmen ergeben sich aus § 4 NpSG. Danach wird das Inverkehrbringen, Handeltreiben, Abgeben oder Verabreichen mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Konstellationen (z. B. organisierte/gewerbsmäßige Vorgehensweise oder Abgabe an Minderjährige) kann die Strafzumessung erheblich steigen. Beim Vorliegen eines solchen besonders schweren Falls des § 4 Abs. 3 NpSG beträgt der Strafrahmen Freiheitstrafe von einem Jahr bis zu 10 Jahren. In der Praxis enthalten Strafbefehle häufig Geldstrafen. Achtung: Bei Verhängung einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen droht ein Eintrag ins Führungszeugnis mit Nachteilen für Ausbildung, Beruf und Zukunftsplanung.
Wie sollte ich reagieren, wenn ich einen Strafbefehl wegen NpSG erhalte?
Nach Zustellung haben Sie zwei Wochen Zeit, um Einspruch gemäß § 410 StPO einzulegen. Akzeptieren Sie den Strafbefehl nicht vorschnell. Suchen Sie umgehend einen Fachanwalt für Strafrecht auf, der den Strafbefehl und die Beweislage prüft. Gerade bei NpSG-Verfahren bestehen häufig Zweifel an der chemischen Einstufung einer Substanz – ein wichtiger Verteidigungsansatz.
Macht ein Einspruch gegen den Strafbefehl Sinn?
Ein Einspruch führt zur gerichtlichen Überprüfung. Dort können Verfahrensfehler aufgezeigt und entlastende Umstände vorgebracht werden. Selbst wenn die Tat im Kern nachweisbar ist, lässt sich oft eine mildere Strafe oder eine Einstellung gegen Auflagen erreichen. Außerdem sollte überprüft werden, ob die Tagessatzhöhe nach den wirtschaftlichen Gegenheiten angemessen ist.
Welche Verteidigungsstrategien gibt es im NpSG-Strafrecht?
- Stoffprüfung: Fällt die konkrete Substanzstruktur in eine NpSG-Gruppe?
- Besitz vs. Straftat: Lag „nur“ Besitz vor? (Besitz nicht in § 4 NpSG unter Strafe gestellt.)
- Vorsatz/Erkennbarkeit: Konnten Verbot und Wirkstofflage erkannt werden?
- Verfahrensfehler: Waren Durchsuchungen, Überwachungen, Beschlagnahmen rechtmäßig?
Warum ist ein Fachanwalt für Strafrecht bei NpSG-Straffällen besonders wichtig?
Das NpSG ist ein „junges“ Gesetz mit gruppengenerischen Verboten und dynamischer Stofflage. Ein Fachanwalt für Strafrecht kennt die aktuelle Rechtsprechung und forensische Praxis, erkennt Schwachstellen und steuert die Verteidigung professionell gegenüber Staatsanwaltschaft und Gericht.
Welche Folgen hat ein Strafbefehl nach dem NpSG für meine Zukunft?
Ein Strafbefehl kann schwerwiegende Folgen für Ihre Zukunft haben: Einträge im Bundeszentralregister und im Führungszeugnis wirken sich direkt auf Berufschancen, Ausbildung und öffentliche Tätigkeiten aus. Auch die Fahrerlaubnis kann gefährdet sein, wenn ein Bezug zu Drogenkonsum angenommen wird.
Wie kann ein Anwalt helfen, den Strafbefehl abzuwenden oder abzumildern?
Ein Anwalt prüft zunächst, ob der Vorwurf tatsächlich unter § 3 NpSG fällt oder ob lediglich Besitz vorliegt – der nicht in § 4 NpSG unter Strafe gestellt ist. Besteht eine Strafbarkeit, kann Einspruch eingelegt und auf Einstellung oder Strafmilderung hingewirkt werden (Überprüfung von Gutachten, Beweisanfechtung, Verfahrensfehler).
Strafverteidiger-Tipp 1: Je früher Sie einen Anwalt hinzuziehen und je früher dieser die Möglichkeit hat, lenkend einzugreifen, desto besser sind in der Regel die Ergebnisse, die in Ihrem Ermittlungsverfahren bzw. in Ihrem Strafverfahren erreicht werden können.
Strafverteidiger-Tipp 2: Machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Es ist eines Ihrer wichtigsten Beschuldigtenrechte. Sie müssen sich nicht selbst belasten. Sie sollen keine Aussage zur Sache machen. Folgen Sie daher auch nicht der Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, sondern kontaktieren Sie vorher einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt.
Sprechen Sie bitte nicht mit der Polizei, reden Sie mit mir!
So geht´s weiter:
- Sie kontaktieren mich unter 089/228433-55.
- Sie erhalten einen Termin binnen 48 Stunden.
- Wir besprechen Ihren Fall inklusive Chancenbewertung.
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- Sobald die Akte vorliegt, planen wir gemeinsam unsere Strategie.