Nicht geringe Menge Dopingmittel – Fachanwalt München

Nicht geringe Menge bei Dopingmitteln: Folgen nach dem AntiDopG Dopingmittel sind längst kein reines Profisport-Thema mehr. Auch im Freizeit- und Fitnessbereich geraten immer mehr Menschen ins Visier der Ermittlungsbehörden – oft ausgelöst durch eine vom Zoll abgefangene Sendung. Das Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG) sieht dann empfindliche Strafen vor, besonders wenn eine „nicht geringe Menge" überschritten wird. Für [...]