Psilocybin & BtMG: Vorladung, Hausdurchsuchung, Strafe
Sie haben einen Äußerungsbogen oder eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung wegen Psilocybin erhalten? Oder es fand bei Ihnen eine Hausdurchsuchung nach einer Bestellung aus dem Darknet statt? Dann stehen viele Fragen im Raum: Wie ist Psilocybin nach dem BtMG geregelt, welche Strafe droht und was sollten Sie jetzt tun? Der Vorwurf wiegt schwer, doch übereiltes Handeln schadet meist mehr, als es hilft. Als Fachanwalt für Strafrecht erkläre ich Ihnen nachfolgend sachlich, was in dieser Lage gilt – und wie Sie Ihre Rechte von Anfang an wahren.
Sind Psilocybin-Pilze in Deutschland strafbar?
Ja. Nicht der Pilz selbst, aber sein Wirkstoff ist verboten: Psilocybin und das daraus entstehende Psilocin stehen in Anlage I des BtMG. Sie gelten damit als nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel. Wer sie besitzt, erwirbt, anbaut oder einführt, macht sich strafbar.
Umgangssprachlich heißen sie „Magic Mushrooms“ oder „Zauberpilze“. Wichtig zu wissen: Auch bei „Zaubertrüffeln“ oder wirkstoffhaltigen Growkits kommt es allein auf den nachweisbaren Wirkstoff an – nicht auf die Bezeichnung. Eine legale Grauzone gibt es insoweit nicht.
Ein verbreiteter Irrtum: Seit April 2024 ist Cannabis aus dem BtMG herausgelöst und im KCanG geregelt. Für Psilocybin gilt das nicht. Die Freigabe betrifft ausschließlich Cannabis; psilocybinhaltige Pilze bleiben ohne Ausnahme strafbar.

Vor der Beschuldigtenvernehmung wegen Psilocybin gilt: erst Akteneinsicht, dann entscheiden – nicht umgekehrt.
Welche Strafe droht bei Psilocybin nach dem BtMG?
Der Strafrahmen richtet sich nach dem verwirklichten Tatbestand der §§ 29 ff. BtMG. Für Besitz oder Erwerb ohne Handel drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Bei einer nicht geringen Menge greift der Verbrechenstatbestand des § 29a BtMG mit einer Mindeststrafe von einem Jahr.
Die tatsächlich zu erwartende Strafe hängt von vielen Faktoren ab. Bei der nicht geringen Menge nimmt die Rechtsprechung eine reine Wirkstoffmenge von 1,7 g Psilocybin an – Details dazu und zur Gutachtenpraxis lesen Sie in meinem Beitrag zur Strafverteidigung wegen der nicht geringen Menge Psilocybin.
| Vorwurf | Norm | Strafrahmen |
|---|---|---|
| Besitz, Erwerb, Einfuhr (ohne Handel) | § 29 BtMG | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre |
| Nicht geringe Menge (ab 1,7 g Wirkstoff) | § 29a BtMG | Freiheitsstrafe 1 bis 15 Jahre |
| Geringe Menge, Eigenkonsum | § 29 Abs. 5 BtMG | Einstellung möglich (Ermessen) |
Über die eigentliche Strafe hinaus wirken sich Geständnis, einschlägige Vorstrafen, Wirkstoffgehalt, Nachtatverhalten und eine etwaige Therapie oder Abstinenz aus. Genau hier prüfe ich für Sie früh, welche Umstände sich zu Ihren Gunsten anführen lassen.

Bestellungen aus dem Darknet werden per Post geliefert – und geraten so ins Blickfeld von Zoll und Staatsanwaltschaft.
Wie kommt die Polizei bei einer Darknet-Bestellung an mich?
Das Darknet nutzt das Tor-Netzwerk und Kryptowährungen wie Bitcoin, um Käufer und Verkäufer zu verschleiern. Diese Anonymität ist jedoch nicht lückenlos. In der Praxis geraten Besteller vor allem auf zwei Wegen ins Visier der Ermittler.
Erstens fängt der Zoll Postsendungen ab und wertet Absender und Empfänger aus. Zweitens werten die Behörden nach der Abschaltung eines Marktplatzes die sichergestellten Kunden- und Bestelldaten aus. Viele Betroffene unterschätzen, wie belastbar solche Server- und Versanddaten sein können.
Ein Datensatz ist aber noch kein Beweis. Es ist nicht recht, jemanden allein auf Grundlage einer Adresse oder eines IP-Eintrags vorzuverurteilen. Genau hier setze ich für Sie an: Ich prüfe, ob die Zuordnung wirklich trägt – etwa wenn mehrere Personen Zugriff auf Anschluss, Gerät oder Briefkasten hatten oder technische Erkenntnisse angreifbar sind.
Droht eine Hausdurchsuchung wegen Psilocybin?
Eine Hausdurchsuchung setzt in der Regel einen richterlichen Beschluss voraus (§ 102 StPO, § 105 StPO). Voraussetzung ist eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass die gesuchten Beweismittel tatsächlich gefunden werden.
Sobald Sie einen Äußerungsbogen oder eine Ladung erhalten haben, kennen Sie das Verfahren – und können Beweismittel entfernen. Damit sinkt die sogenannte Auffindewahrscheinlichkeit. Eine Durchsuchung erst nach solchen Schreiben ist deshalb eher unwahrscheinlich. Wahrscheinlicher wird sie bei zeitnahem Verdacht, Wiederholungsfällen oder erheblichen Mengen.
Kommt es zur Durchsuchung, gilt: Ruhe bewahren, keinen Widerstand leisten, nichts unterschreiben und mich umgehend kontaktieren. Ob die Anordnung rechtmäßig war, prüfe ich anschließend für Sie – fehlerhafte Durchsuchungen können zu einem Beweisverwertungsverbot führen.
Was tun bei Beschuldigtenvernehmung oder Äußerungsbogen wegen Psilocybin?
Das Wichtigste zuerst: Eine polizeiliche Vorladung müssen Sie nicht wahrnehmen. Sie sind zu keiner Angabe zur Sache verpflichtet. Ihr Schweigerecht nach § 136 StPO ist eines Ihrer wichtigsten Rechte – und Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.
Gerade in der frühen Phase entscheidet Ihr Verhalten oft über den weiteren Verlauf. Bevor irgendetwas gesagt wird, beantrage ich für Sie Akteneinsicht. Erst wenn ich weiß, was den Behörden konkret vorliegt, lässt sich eine Strategie festlegen. Wie eine solche Vernehmung im Darknet-Verfahren abläuft, erläutere ich vertieft im Beitrag Darknet-Beschuldigtenvernehmung.
Bewahren Sie außerdem alle Schreiben auf und vernichten Sie keine Geräte oder Datenträger. Das könnte als Verdunkelungshandlung gewertet werden – im schlimmsten Fall droht Untersuchungshaft.
Welche Folgen hat eine Verurteilung über die Strafe hinaus?
Eine Verurteilung nach dem BtMG bleibt selten auf die Geld- oder Freiheitsstrafe beschränkt. Betroffene unterschätzen häufig die Nebenfolgen, die persönlich und beruflich schwer wiegen können.
- Führerschein: Die Fahrerlaubnisbehörde kann Zweifel an der Eignung annehmen und eine MPU oder ein fachärztliches Gutachten anordnen.
- Führungszeugnis: Ab einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen erfolgt ein Eintrag – bei bestehender Voreintragung auch schon darunter.
- Bundeszentralregister: Eine Verurteilung wird registriert und kann spätere Chancen beeinträchtigen.
- Beruf: Besonders bei Tätigkeiten mit Führerschein oder Sicherheitsüberprüfung sind Konsequenzen möglich.
Kann das Verfahren eingestellt werden – und hilft eine Therapie?
Ja, in geeigneten Fällen ist eine Einstellung möglich. Bei geringen Mengen zum Eigenkonsum kommen eine Einstellung nach § 31a BtMG oder nach § 153a StPO in Betracht. Wie streng die Praxis ist, hängt vom Bundesland ab; Bayern verfährt hier vergleichsweise zurückhaltend.
Bei einer Abhängigkeit kann zudem eine Therapie den Ausschlag geben. § 35 BtMG („Therapie statt Strafe“) erlaubt es, eine Behandlung auf die Strafe anzurechnen. Ziel ist im besten Fall, eine Verurteilung zu vermeiden oder eine Perspektive statt einer reinen Bestrafung zu schaffen. Welche Wege in Ihrem Fall realistisch sind, bespreche ich nach Akteneinsicht offen mit Ihnen.
Ist bereits ein Strafbefehl ergangen, zählt jeder Tag: Gegen ihn ist nur binnen zwei Wochen Einspruch möglich (§ 410 StPO). Danach wirkt er wie ein rechtskräftiges Urteil.
Welche Tipps gibt´s vom Strafverteidiger zum Schluss?
Strafverteidiger-Tipp 1: Je früher Sie einen Anwalt hinzuziehen und je früher dieser die Möglichkeit hat, lenkend einzugreifen, desto besser sind in der Regel die Ergebnisse, die in Ihrem Ermittlungsverfahren bzw. in Ihrem Strafverfahren erreicht werden können.
Strafverteidiger-Tipp 2: Machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Es ist eines Ihrer wichtigsten Beschuldigtenrechte. Sie müssen sich nicht selbst belasten. Sie sollen keine Aussage zur Sache machen. Folgen Sie daher auch nicht der Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, sondern kontaktieren Sie vorher einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt.
Sprechen Sie bitte nicht mit der Polizei, reden Sie mit mir!
So geht´s weiter:
- Sie kontaktieren mich unter 089/228433-55.
- Sie erhalten einen Termin binnen 48 Stunden.
- Wir besprechen Ihren Fall inklusive Chancenbewertung.
- Nach Beauftragung durch Sie nehme ich Akteneinsicht.
- Sobald die Akte vorliegt, planen wir gemeinsam unsere Strategie.