Subventionsbetrug ist seit den Corona-Hilfen verstärkt in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden gerückt. Besonders schwer wiegt der Vorwurf, wenn ein besonders schwerer Fall nach § 264 StGB vorliegt – dann droht nicht nur eine Anklage, sondern auch eine empfindliche Freiheitsstrafe. Doch wann gilt ein Fall als „besonders schwer“? Was sind typische Konstellationen – und wie kann man sich effektiv verteidigen?

Als Fachanwalt für Strafrecht in München beantworte ich in diesem Beitrag die wichtigsten Fragen für Betroffene und Beschuldigte.

Was ist Subventionsbetrug nach § 264 StGB?

Subventionsbetrug bezeichnet die missbräuchliche Beantragung oder Verwendung staatlicher Fördermittel. Strafbar ist etwa die vorsätzliche Angabe unrichtiger Tatsachen im Subventionsantrag oder die zweckwidrige Verwendung der Gelder. Dabei kommt es nicht zwingend auf einen finanziellen Schaden an – allein die Täuschung kann bereits strafbar sein.

Wann liegt ein besonders schwerer Fall des Subventionsbetrugs vor?

Ein besonders schwerer Fall liegt vor, wenn sogenannte Regelbeispiele des § 264 Abs. 2 StGB erfüllt sind. Das ist etwa der Fall, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt, in großem Umfang Subventionen erschleicht oder seine Amtsträgerstellung missbraucht. Auch bandenmäßige Begehung oder systematische Vorgehensweisen können den Fall strafschärfend machen.

Welche Voraussetzungen müssen für die Strafschärfung erfüllt sein?

Für die Strafschärfung muss ein besonders gravierendes Verhalten vorliegen – z. B. eine hohe Schadenssumme, wiederholte Täuschungshandlungen oder organisierte Strukturen. Die Staatsanwaltschaft prüft hier besonders genau, ob über bloße Fehler im Antrag hinaus eine strafbare Handlung mit Täuschungsvorsatz vorliegt.

Welche Strafen drohen bei einem besonders schweren Fall?

Liegt ein besonders schwerer Fall vor, erhöht sich der Strafrahmen deutlich. Die Strafe beginnt bei sechs Monaten Freiheitsstrafe und kann bis zu zehn Jahre betragen. Eine Geldstrafe ist dann zunächst gesetzlich ausgeschlossen. Die Justiz verfolgt solche Delikte regelmäßig mit großem Nachdruck.

Lediglich ausnahmsweise kann auch im Falle einer Verurteilung wegen eines besonders schweren Falls des Subventionsbetrugs unter den Voraussetzungen des § 47 Abs. 2 StGB eine Geldstrafe verhängt werden.

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Welche Rolle spielt die Höhe der erlangten Subvention?

Die Schadenshöhe ist ein zentrales Kriterium bei der Bewertung, ob ein besonders schwerer Fall vorliegt. Häufig wird ab einer Summe von ca. 50.000 Euro von einem „großen Umfang“ ausgegangen. Aber auch mehrere kleinere Fälle können sich zu einem besonders schweren Fall summieren, wenn sie im Zusammenhang stehen.

Wie unterscheiden sich einfache und besonders schwere Fälle in der Praxis?

Einfacher Subventionsbetrug kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden. Besonders schwere Fälle hingegen ziehen regelmäßig Ermittlungsverfahren mit größerer Tragweite nach sich – inklusive Hausdurchsuchungen, Sicherstellungen und möglicher Untersuchungshaft.

Welche typischen Fallkonstellationen gibt es?

In der Praxis häufig sind falsche Angaben im Antrag auf Corona-Soforthilfe, Fördermittel für nicht existierende Mitarbeitende oder manipulierte Unternehmenszahlen. Besonders schwer wiegt es, wenn diese Vorgehensweise systematisch über mehrere Anträge oder Jahre hinweg erfolgt.

Welche Bedeutung hat der Vorsatz im Subventionsbetrug?

Subventionsbetrug setzt Vorsatz voraus. Der Antragsteller muss wissen oder zumindest billigend in Kauf nehmen, dass seine Angaben falsch oder unvollständig sind. Fahrlässige Fehler sind nicht strafbar, können aber zu Rückforderungen und Bußgeldern führen.

Wie verläuft ein Ermittlungsverfahren wegen besonders schweren Subventionsbetrugs?

Das Verfahren beginnt oft mit einer Anzeige der Förderstelle oder einer anonymen Meldung. Die Staatsanwaltschaft leitet dann ein Ermittlungsverfahren ein. Es folgen häufig Durchsuchungen, Sicherstellungen und Zeugenvernehmungen. Die Beteiligten erhalten eine Beschuldigtenanhörung oder Vorladung zur Polizei.

Sprechen Sie nicht mit der Polizei, reden Sie mit mir!

Subventionsbetrug – Schweigerecht wahrnehmen!

Was sollte ich tun, wenn ich eine Vorladung wegen Subventionsbetrugs erhalte?

Reagieren Sie ruhig und besonnen. Machen Sie keine Angaben zur Sache und beauftragen Sie sofort einen erfahrenen Strafverteidiger. Nur durch Akteneinsicht kann eine sinnvolle Einordnung und Verteidigung erfolgen. Ihre Schweigepflicht ist Ihr wichtigstes Recht.

Warum ist frühzeitige anwaltliche Beratung entscheidend?

Bereits im frühen Verfahrensstadium lassen sich entscheidende Weichen stellen. Ein Fachanwalt kann prüfen, ob überhaupt ein besonders schwerer Fall vorliegt oder ob sich der Vorwurf relativieren lässt. Ziel ist es, die Einstellung des Verfahrens oder eine milde Sanktion zu erreichen.

Wie kann ich mich als Beschuldigter effektiv verteidigen?

Effektive Verteidigung beginnt mit professioneller Akteneinsicht und sorgfältiger Analyse. Strategisch sinnvoll ist es oft, zunächst zu schweigen und erst nach Bewertung aller Unterlagen Stellung zu nehmen. Auch Verfahrensfehler oder mangelnder Vorsatz können zur Entlastung beitragen.

Welche Erfahrungen haben Sie als Fachanwalt in solchen Verfahren gemacht?

Viele Verfahren basieren auf überzogenen Verdachtsmomenten oder formalen Fehlern im Antrag. In der Praxis gelingt es häufig, eine Anklage zu vermeiden oder durch Kooperation mit der Behörde eine mildere Lösung zu erzielen. Entscheidend ist jedoch immer: Frühzeitige anwaltliche Begleitung.

Wann ist ein Gespräch mit einem Fachanwalt für Strafrecht in München sinnvoll?

Sobald Sie erfahren, dass gegen Sie wegen Subventionsbetrugs ermittelt wird – etwa durch Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft –, sollten Sie unverzüglich Kontakt aufnehmen. Je früher die Verteidigung beginnt, desto größer sind die Chancen, das Verfahren günstig zu beeinflussen.

Welche Tipps gibt´s vom Strafverteidiger zum Schluss?

Strafverteidiger-Tipp 1: Je früher Sie einen Anwalt hinzuziehen und je früher dieser die Möglichkeit hat, lenkend einzugreifen, desto besser sind in der Regel die Ergebnisse, die in Ihrem Ermittlungsverfahren bzw. in Ihrem Strafverfahren erreicht werden können.

Strafverteidiger-Tipp 2: Machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Es ist eines Ihrer wichtigsten Beschuldigtenrechte. Sie müssen sich nicht selbst belasten. Sie sollen keine Aussage zur Sache machen. Folgen Sie daher auch nicht der Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, sondern kontaktieren Sie vorher einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

Sprechen Sie bitte nicht mit der Polizei, reden Sie mit mir!

So geht´s weiter:

  • Sie kontaktieren mich unter 089/228433-55.
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  • Wir besprechen Ihren Fall inklusive Chancenbewertung.
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