Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) stellt das Handeltreiben, Inverkehrbringen, die Verabreichung und die Herstellung sogenannter „Legal Highs“ unter Strafe. Wer ins Visier der Ermittlungsbehörden gerät, kann schnell zu einer Beschuldigtenvernehmung geladen werden. Gerade in diesen Momenten werden entscheidende Weichen für den weiteren Verlauf des Strafverfahrens gestellt. Falsche oder unüberlegte Aussagen können schwerwiegende Folgen haben – bis hin zu einer Verurteilung.
Als Fachanwalt für Strafrecht in München erkläre ich, was Sie bei einer Beschuldigtenvernehmung im Zusammenhang mit dem NpSG wissen müssen, wie Sie Ihre Rechte effektiv wahrnehmen und wie anwaltliche Unterstützung den entscheidenden Unterschied macht.
Was ist das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) überhaupt?
Das NpSG ist ein spezielles Strafgesetz, das seit 2016 den Umgang mit neuen psychoaktiven Substanzen – oft als „Legal Highs“ bezeichnet – regelt. Nach dem NpSG werden ganze Stoffgruppen unter Strafe gestellt, um das Umgehen des Betäubungsmittelgesetzes zu verhindern . Anders als beim klassischen Betäubungsmittelgesetz – hier ist jede einzelnen Substanz in die Anlage zum BtMG aufzusnehmen – werden beim NpSG chemische Grundstrukturen erfasst, um ständige Stoffmodifikationen zu unterbinden. Ein Verstoß kann empfindliche Geld- oder Freiheitsstrafen nach sich ziehen. Schon der Umgang mit kleinen Mengen kann strafbar sein, unabhängig von einer konkreten Gefährdung. Ermittlungsverfahren in diesem Bereich werden oft zügig und konsequent geführt. Ein gewichtiges Strafzusmessungskriterium ist auch bei NpSG-Verstößen das Überschreiten der nicht geringen Menge.
Welche Stoffe fallen unter das NpSG?
Das NpSG erfasst ganze Stoffgruppen neuer psychoaktiver Substanzen, unabhängig von ihrer konkreten chemischen Zusammensetzung. Dazu zählen vor allem
- synthetische Cannabinoide,
- synthetische Cathinone (oft als „Badesalze“ bekannt) sowie
- verschiedene Phenethylamine mit halluzinogener Wirkung.
Das Gesetz arbeitet mit Stoffgruppenverboten: Statt jede Substanz einzeln zu benennen, werden chemische Grundstrukturen definiert, sodass auch leicht abgewandelte Varianten automatisch erfasst sind. Dadurch wird verhindert, dass Hersteller neue Varianten entwickeln, um das BtMG zu umgehen. Auch äußerlich unauffällige Kräutermischungen, Pulver oder Tabletten können unter das NpSG fallen – selbst wenn sie nicht ausdrücklich namentlich im Gesetz stehen.
Wann kann man wegen eines Verstoßes gegen das NpSG als Beschuldigter vernommen werden?
Eine Beschuldigtenvernehmung kann jederzeit stattfinden, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft Anhaltspunkte dafür haben, dass Sie gegen das NpSG verstoßen haben. Dies kann nach einer Hausdurchsuchung, einer Kontrolle im Straßenverkehr, einer Paketbeschlagnahme oder aufgrund von Zeugenaussagen geschehen. Schon ein Verdacht reicht aus, um den Status als Beschuldigter zu begründen. Ab diesem Moment gelten besondere Rechte – und Risiken. Besonders tückisch: Häufig wissen Betroffene nicht, welche konkreten Vorwürfe im Raum stehen. Umso wichtiger ist es, vor einer Aussage über einen Rechtsanwalt Akteneinsicht zu beantragen.
Wie läuft eine Beschuldigtenvernehmung im NpSG-Verfahren ab?
Zu einer Beschuldigtenvernehmung werden Sie meist schriftlich geladen oder vor Ort angesprochen. Vor Beginn muss Ihnen der Tatvorwurf klar benannt und Sie über Ihre Rechte als Beschuldigter belehrt werden (§ 136 StPO). Die Vernehmung wird protokolliert, häufig in Frage-Antwort-Form. Ermittler versuchen, möglichst viele Details zu erhalten, um den Tatverdacht zu erhärten. In NpSG-Verfahren spielen oft Laboranalysen und technische Gutachten eine Rolle. Sie müssen und sollen sich nicht zur Sache äußern – weder mündlich noch schriftlich. Wer unvorbereitet in eine Vernehmung geht, läuft Gefahr, unbeabsichtigt belastende Angaben zu machen.
Muss ich bei einer Beschuldigtenvernehmung aussagen?
Nein. Als Beschuldigter haben Sie das uneingeschränkte Recht zu schweigen (§ 136 Abs. 1 S. 2 StPO i.V.m. § 55 StPO). Dieses Recht gilt von Anfang an und darf Ihnen nicht negativ ausgelegt werden. Viele Betroffene glauben, durch eine „harmlos klingende“ Aussage den Verdacht ausräumen zu können – in der Praxis ist oft das Gegenteil der Fall. Schweigen Sie und beauftragen Sie zeitnah einen Fachanwalt für Strafrecht, um nach Akteneinsicht in die Ermittlungsakte eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Welche typischen Fehler machen Beschuldigte bei NpSG-Vernehmungen?
Der häufigste Fehler ist, ohne anwaltliche Beratung eine Aussage zu machen. Viele unterschätzen, wie einzelne Formulierungen oder kleine Details Ermittlern neue Beweise liefern können. Häufig kommt es zu Widersprüchen, weil man versucht, spontan die eigene Darstellung anzupassen. Auch das Unterschätzen technischer Beweise wie Laboranalysen ist problematisch. Wer glaubt, „ein bisschen reden“ schade nicht, irrt – jede Aussage kann später entscheidend sein.
Welche Rechte habe ich während einer Beschuldigtenvernehmung?
Sie haben das Recht zu schweigen, das Recht auf anwaltlichen Beistand (§ 137 StPO) und das Recht auf Akteneinsicht (über Ihren Anwalt). Zudem darf die Polizei Sie nicht zur Aussage zwingen. Werden Sie festgehalten, muss Ihnen die Kontaktaufnahme zu einem Verteidiger ermöglicht werden (§ 163a Abs. 3 StPO). Sie können verlangen, dass die Vernehmung vertagt wird, bis Ihr Anwalt anwesend ist.
Warum sollte ich vor der Vernehmung einen Fachanwalt einschalten?
Ein Fachanwalt für Strafrecht kennt nicht nur die rechtlichen Grundlagen des NpSG, sondern auch die Taktiken der Ermittlungsbehörden. Er kann die Beweislage prüfen und mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie entwickeln. Gerade im Bereich neuer psychoaktiver Stoffe sind viele juristische Fragen noch nicht abschließend geklärt – ein erfahrener Anwalt kann hier wertvolle Ansatzpunkte finden.
Wie kann ein Strafverteidiger im NpSG-Verfahren helfen?
Ein Strafverteidiger übernimmt die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden, prüft die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen und achtet darauf, dass keine unzulässigen Beweise verwendet werden. Er deckt mögliche Verfahrensfehler auf, z. B. bei Durchsuchungen oder Probenentnahmen. Ziel: frühzeitig Einfluss nehmen, um eine Einstellung oder mildere Strafe zu erreichen.
Welche Folgen kann eine unüberlegte Aussage haben?
Eine vorschnelle Aussage kann Ermittlern neue Ansatzpunkte geben, Beweise zu sammeln oder den Tatverdacht zu erhärten. Selbst vermeintlich entlastende Angaben können im Gesamtzusammenhang belastend wirken. Im schlimmsten Fall drohen Geldstrafe, Führerscheinverlust oder Freiheitsstrafe.
Fazit: Wie verhalte ich mich bei einer NpSG-Beschuldigtenvernehmung am besten?
Schweigen, anwaltliche Beratung einholen und keine voreiligen Erklärungen abgeben – das sind die Grundregeln für Beschuldigte. Wer frühzeitig einen Fachanwalt einschaltet, erhöht die Chancen erheblich, das Verfahren günstig zu beeinflussen oder sogar eine Einstellung zu erreichen.
Strafverteidiger-Tipp 1: Je früher Sie einen Anwalt hinzuziehen und je früher dieser die Möglichkeit hat, lenkend einzugreifen, desto besser sind in der Regel die Ergebnisse, die in Ihrem Ermittlungsverfahren bzw. in Ihrem Strafverfahren erreicht werden können.
Strafverteidiger-Tipp 2: Machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Es ist eines Ihrer wichtigsten Beschuldigtenrechte. Sie müssen sich nicht selbst belasten. Sie sollen keine Aussage zur Sache machen. Folgen Sie daher auch nicht der Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, sondern kontaktieren Sie vorher einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt.
Sprechen Sie bitte nicht mit der Polizei, reden Sie mit mir!
So geht´s weiter:
- Sie kontaktieren mich unter 089/228433-55.
- Sie erhalten einen Termin binnen 48 Stunden.
- Wir besprechen Ihren Fall inklusive Chancenbewertung.
- Nach Beauftragung durch Sie nehme ich Akteneinsicht.
- Sobald die Akte vorliegt, planen wir gemeinsam unsere Strategie.