Tamoxifen und AntiDopG – Was Sie als Beschuldigter wissen müssen.

Tamoxifen ist ein Medikament zur Behandlung von Brustkrebs – im Sport wird es jedoch als „Post-Cycle-Therapie“-Mittel missbraucht. Deshalb fällt Tamoxifen unter das Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG). Wer hier auffällt – etwa durch eine Hausdurchsuchung, eine Beschuldigtenvernehmung oder eine Anklageschrift – sollte seine rechtliche Lage genau kennen und sich früh anwaltlich beraten lassen.

Was ist Tamoxifen überhaupt und wofür wird es eingesetzt?

Tamoxifen ist ein Arzneimittel aus der Gruppe der sogenannten Selektiven Estrogenrezeptor-Modulatoren (SERMs). In der Humanmedizin wird es vor allem zur Behandlung und Nachsorge von hormonabhängigem Brustkrebs eingesetzt. Es blockiert die Wirkung des körpereigenen Hormons Östrogen an bestimmten Rezeptoren und verlangsamt so das Wachstum hormonabhängiger Tumoren.

Im Bereich des Sports und Bodybuildings wird Tamoxifen jedoch missbräuchlich eingesetzt. Dort kommt es häufig im Rahmen einer sogenannten Post-Cycle-Therapie (PCT) zum Einsatz. Sportler versuchen nach einem Anabolikazyklus mit Tamoxifen die körpereigene Testosteronproduktion wieder anzuregen und Nebenwirkungen wie eine Gynäkomastie (Vergrößerung des Brustdrüsengewebes bei Männern) zu vermeiden.

Genau dieser nicht-medizinische Gebrauch führt zur strafrechtlichen Relevanz: Obwohl Tamoxifen kein klassisches Anabolikum ist, fällt es unter die Dopingmittel-Verbotsliste und damit auch unter das Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG). Schon geringe Mengen können im Rahmen von Ermittlungen aufgefunden und zu einem Strafverfahren führen – abhängig vom Verwendungszweck und der nachgewiesenen Menge.

Achtung: Besonders riskant ist der Erwerb über Online-Shops im Ausland: Häufig werden Sendungen vom Zoll kontrolliert und bei Verdacht beschlagnahmt. Der Zoll informiert in solchen Fällen regelmäßig die Staatsanwaltschaft, sodass Hausdurchsuchungen und Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das AntiDopG schnell die Folge sind. Wer Tamoxifen online bestellt, setzt sich daher einem erheblichen Strafbarkeitsrisiko aus.

Warum fällt Tamoxifen unter das Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG)?

Der Umgang mit Dopingmitteln zu Dopingzwecken ist verboten; dazu zählen u. a. Herstellen, Handeltreiben, Abgeben und Inverkehrbringen (§ 2 Abs. 1 AntiDopG).
Der Erwerb und/​oder Besitz von Tamoxifen ist unabhängig von der enthaltenen Wirkstoffmenge ebenfalls strafbar (§ 2 Abs. 3 AntiDopG). Auf das Überschreiten des Grenzwerts zur „nicht geringen Menge“ kommt es nicht an.

Welche Strafen drohen bei Besitz oder Handel mit Tamoxifen nach dem AntiDopG?

Gibt es Unterschiede zwischen Eigengebrauch und Weitergabe an Dritte?

Ja: Selbstdoping: Bereits kleine Mengen können strafbar sein, wenn sie zum Einsatz im organisierten Sport bestimmt sind (§ 3 Abs. 4 AntiDopG).
Handel oder Weitergabe: Immer strafbar, ebenfalls unabhängig von der Menge.

Was bedeutet die „nicht geringe Menge“ bei Tamoxifen und warum ist sie so wichtig?

Die „nicht geringe Menge“ ist in der Dopingmittel-Mengen-Verordnung (DmMV) geregelt.
Für Tamoxifen liegt sie bei 3600 mg (freie Base). Das Überschreiten des Grenzwerts zur nicht geringen Menge Tamoxifen ist ein wesentliches Strafzumessungskriterium.

Übersicht: Tamoxifen & AntiDopG auf einen Blick

TatVorschriftStrafrahmenPraxishinweis
Handeltreiben, Abgabe, Inverkehrbringen§ 2 Abs. 1 AntiDopG i. V. m. § 4 Abs. 1 AntiDopGFreiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder GeldstrafeSchon geringe Mengen genügen; hoher Strafrahmen bei gewerbsmäßigem Vorgehen.
Erwerb/​Besitz „nicht geringe Menge“§ 2 Abs. 3 AntiDopG i. V. m. § 4 Abs. 1 AntiDopGFreiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder GeldstrafeGrenzwert Tamoxifen: 3600 mg.
Erwerb/​Besitz zum Selbstdoping§ 3 Abs. 4 AntiDopG i. V. m. § 4 Abs. 2 AntiDopGFreiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder GeldstrafeBereits kleinste Mengen strafbar, wenn Doping im organisierten Sport beabsichtigt.
Besonders schwerer Fall§ 4 Abs. 4 AntiDopGFreiheitsstrafe von 1 bis 10 JahrenZ. B. bei Gewerbsmäßigkeit oder Gefährdung der Gesundheit anderer.

Wie läuft ein Ermittlungsverfahren wegen AntiDopG-Verstößen ab?

Ein Ermittlungsverfahren wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG) beginnt in der Praxis häufig mit einem Hinweis durch den Zoll oder die Polizei. Besonders typische Auslöser sind:

  • Beschlagnahme einer verdächtigen Sendung mit Tamoxifen durch den Zoll,
  • Kontrollen im Fitnessstudio oder Sportumfeld,
  • Ermittlungen gegen andere Personen, bei denen weitere Namen oder Adressen auftauchen.

Im Anschluss leitet die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein. Typische Maßnahmen sind:

  • Hausdurchsuchung: Durchsucht werden Wohnung, Keller, Garage oder auch Fitnessräume. Gesucht wird nach Dopingmitteln (z. B. Tamoxifen), Unterlagen oder Datenträgern.
  • Beschlagnahme: Medikamente, Verpackungen, Smartphones und Computer werden sichergestellt, um Beweise zu sichern.
  • Beschuldigtenvernehmung: Der Betroffene wird zur Sache befragt. Hier gilt: Schweigen! Unbedachte Aussagen können später im Prozess gegen Sie verwendet werden.

Nach Abschluss der Ermittlungen prüft die Staatsanwaltschaft, wie es weitergeht. Die Möglichkeiten sind:

  • Einstellung des Verfahrens – bei geringer Schuld, fehlendem Dopingzweck oder unterhalb der Strafbarkeitsgrenzen,
  • Strafbefehl – vor allem bei kleineren Mengen oder Ersttätern,
  • Anklage – wenn die Staatsanwaltschaft von einer hinreichenden Schuld überzeugt ist.

Für Beschuldigte bedeutet das: Schon in der frühen Ermittlungsphase ist anwaltliche Hilfe entscheidend. Ein Fachanwalt für Strafrecht kann Akteneinsicht beantragen, die Beweislage prüfen und Fehler im Ermittlungsverfahren aufdecken. So lässt sich oft bereits vor einer Anklage eine Einstellung des Verfahrens erreichen.

Was passiert bei einer Hausdurchsuchung im Zusammenhang mit Tamoxifen?

Eine Hausdurchsuchung gehört zu den einschneidendsten Ermittlungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit einem möglichen Verstoß gegen das AntiDopG durchgeführt werden können. Sie erfolgt in der Regel auf Grundlage eines gerichtlichen Durchsuchungsbeschlusses (§ 102 StPO), den die Ermittlungsbehörden beim Amtsgericht beantragen. Der Verdacht richtet sich häufig auf den Besitz, die Einfuhr oder das Handeltreiben mit Tamoxifen, insbesondere wenn der Verdacht besteht, dass eine „nicht geringe Menge“ erreicht oder überschritten wurde.

Ablauf einer Durchsuchung

  • Ankündigung und Beschlussvorlage: Die Ermittler (Polizei oder Zollfahndung) klingeln in den frühen Morgenstunden und legen den richterlichen Beschluss vor. Nur in sogenannten Gefahr-im-Verzug-Fällen darf ausnahmsweise ohne Beschluss durchsucht werden.

  • Durchsicht und Sicherstellung: Räume, Schränke, Computer, Smartphones und sonstige Datenträger dürfen durchsucht werden, um Beweismittel wie Tabletten, Verpackungen, Bestellunterlagen oder Chatprotokolle zu sichern.

  • Zeugenpflicht: In der Regel ist ein unabhängiger Zeuge (z. B. ein Gemeindebediensteter) anwesend, um die Rechtmäßigkeit der Maßnahme zu protokollieren.

  • Protokoll: Nach Abschluss erhält der Betroffene ein Durchsuchungsprotokoll mit einer Übersicht über die beschlagnahmten Gegenstände.

Rechte des Betroffenen

  • Schweigen: Beschuldigte sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen. Es ist meist dringend zu empfehlen, keine Erklärungen abzugeben, bevor ein Fachanwalt für Strafrecht eingeschaltet wurde.

  • Widerspruch: Der Betroffene kann der Beschlagnahme widersprechen, damit ein Gericht nachträglich über die Rechtmäßigkeit entscheidet.

  • Rechtsbeistand: Ein Anwalt kann sofort hinzugezogen werden und ist berechtigt, bei der Durchsuchung anwesend zu sein.

Bedeutung im AntiDopG-Kontext

Die Ermittlungsbehörden versuchen, durch eine Hausdurchsuchung zu klären, woher das Tamoxifen stammt, welche Menge vorliegt und ob ein Verstoß gegen §§ 2 ff. AntiDopG (z. B. Erwerb, Besitz, Handeltreiben) vorliegt. Bereits kleinere Mengen können zu einer Strafbarkeit führen; bei einer „nicht geringen Menge“ drohen höhere Strafen.

Wie sollte man sich bei einer Beschuldigtenvernehmung wegen Tamoxifen-Vorwürfen verhalten?

Die Beschuldigtenvernehmung ist ein zentrales Element im Ermittlungsverfahren. Viele Betroffene unterschätzen die Situation und glauben, sie könnten den Verdacht durch „Erklärungen“ schnell ausräumen. In der Praxis führt das Gegenteil häufig dazu, dass unbedachte Aussagen später als belastendes Beweismittel vor Gericht verwendet werden.

Rechte des Beschuldigten

  • Schweigerecht: Jeder Beschuldigte darf schweigen – und sollte dieses Recht in Dopingverfahren auch unbedingt nutzen. Niemand ist verpflichtet, zu seiner eigenen Belastung beizutragen.

  • Recht auf anwaltlichen Beistand: Vor der Vernehmung darf jederzeit ein Anwalt kontaktiert werden. Auf Wunsch kann der Anwalt auch bei der Vernehmung anwesend sein.

  • Akteneinsicht: Nur über den Verteidiger erhält man Einsicht in die Ermittlungsakte. Erst danach lässt sich eine fundierte Verteidigungsstrategie entwickeln.

Typische Fehler bei Vernehmungen

  • Erklärungsversuche: Aussagen wie „Das war nur für den Eigenbedarf“ oder „Es war eine harmlose Bestellung“ können die Strafbarkeit sogar erhärten.

  • Spontane Rechtfertigungen: Viele versuchen, die Herkunft des Tamoxifens zu erklären. Diese Einlassungen liefern den Ermittlern jedoch oft zusätzliche Anhaltspunkte (z. B. für Handeltreiben oder Weitergabe).

  • Unterschätzen der Beweislage: Ermittler stellen häufig suggestive Fragen („Sie haben doch gewusst, dass es sich um Doping handelt, oder?“). Jede Antwort kann später zu Lasten ausgelegt werden.

Empfehlung aus Verteidigersicht

  • Ruhe bewahren und schweigen.

  • Keine schriftlichen Erklärungen oder Aussagen ohne Rücksprache mit einem Fachanwalt.

  • Erst nach Akteneinsicht entscheiden, ob und in welchem Umfang eine Stellungnahme sinnvoll ist.

Gerade bei AntiDopG-Vorwürfen ist die Beweislage oft komplex (Mengengrenzen, Dopingzweck, Verwendungszusammenhang). Ohne vollständige Kenntnis der Ermittlungsakte ist es unmöglich, eine Aussage taktisch richtig einzuordnen. Deshalb ist das Schweigen in der Vernehmung fast immer die beste Verteidigungsstrategie.

Wann droht ein Strafbefehl und welche Folgen hat er bei Tamoxifen-Fällen?

Der Strafbefehl ist ein vereinfachtes gerichtliches Verfahren, das häufig in AntiDopG-Sachen mit Tamoxifen angewendet wird. Ziel ist es, Verfahren ohne aufwändige Hauptverhandlung schnell abzuschließen.

Voraussetzungen für einen Strafbefehl

Ein Strafbefehl kommt insbesondere aber nicht nur in Betracht, wenn:

  • es sich um einen Ersttäter ohne einschlägige Vorstrafen handelt,

  • die Staatsanwaltschaft den Fall als weniger gravierend einstuft.

Rechtsgrundlage ist die Strafprozessordnung (§§ 407 ff. StPO.

Inhalt eines Strafbefehls

Im Strafbefehl setzt das Gericht eine Strafe fest – typischerweise:

  • Geldstrafe in Tagessätzen (Höhe abhängig vom Einkommen),

  • eine Freiheitsstrafe kann im Strafbefehlsverfahren bei einem verteidigten (!) Angeklagten nur bis zu einem Jahr verhängt werden.

Folgen für den Beschuldigten

  • Eintragung im Bundeszentralregister: Jede Geldstrafe (also auch unter 90 Tagessätzen) oder eine Freiheitsstrafe wird als eingetragen.

  • Disziplinarische Konsequenzen: Für Berufstätige im öffentlichen Dienst, Studenten oder Sportler können bereits Geldstrafen gravierende Folgen haben.

  • Sperre für bestimmte Berufe oder Lizenzen: Gerade im Sportbereich kann ein Strafbefehl zu Verbands- oder Lizenzsperren führen.

Einspruchsrecht

Gegen den Strafbefehl kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Dann kommt es zu einer mündlichen Hauptverhandlung vor Gericht. Ein Anwalt prüft, ob ein Einspruch sinnvoll ist – etwa wenn:

  • die Tagessatzanzahl zu hoch ist,
  • die Tagessatzhöhe nicht den wirtschaftlichen Gegebenheiten entspricht,
  • die Mengenermittlung fehlerhaft war,

  • der Dopingzweck nicht nachweisbar ist,

  • Verfahrensfehler bei Durchsuchung oder Beschlagnahme vorliegen.

Verteidigungschance

In vielen Fällen lässt sich bereits durch frühe anwaltliche Einwirkung eine Einstellung des Verfahrens erreichen, sodass ein Strafbefehl vermieden wird. Kommt es dennoch dazu, kann ein Anwalt helfen, die Strafe zu reduzieren oder durch Einspruch ein günstigeres Ergebnis zu erzielen.

Was bedeutet eine Anklageschrift im Zusammenhang mit dem AntiDopG und Tamoxifen?

Die Anklageschrift ist ein entscheidender Schritt im Strafverfahren. Sie bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen abgeschlossen und nach ihrer Einschätzung genügend belastende Beweise gesammelt hat, um den Fall vor Gericht zu bringen.

Voraussetzungen für eine Anklage

Eine Anklage wird erhoben, wenn die Staatsanwaltschaft von einem sogenannten hinreichenden Tatverdacht ausgeht. Das bedeutet: Nach dem Stand der Ermittlungen ist es wahrscheinlich, dass das Gericht den Beschuldigten verurteilen wird.

  • Im AntiDopG-Kontext kann das z. B. der Fall sein, wenn Tamoxifen in erheblicher Menge sichergestellt wurde.

  • Auch Chatverläufe, Bestellungen oder Aussagen von Zeugen können den Vorwurf untermauern.

  • Besonders streng wird die Sache bewertet, wenn die Grenze der „nicht geringen Menge“ (3 600 mg) überschritten wurde oder der Verdacht des Handeltreibens im Raum steht.

Inhalt der Anklageschrift

Die Anklageschrift enthält:

  • Tatvorwurf (z. B. Besitz von Tamoxifen in nicht geringer Menge gemäß § 2 Abs. 3 AntiDopG),

  • zeitliche und örtliche Einordnung der Tat,

  • die beabsichtigte rechtliche Würdigung,

  • eine Beweismittelliste (Zeugen, Sachverständige, sichergestellte Gegenstände).

Folgen für den Angeschuldigten

  • Mit der Zustellung der Anklageschrift erhält der Angeschuldigte die Gelegenheit, sich innerhalb einer Frist dafür vorgesehenen Frist zur Eröffnung des Hauptverfahrens schriftlich zu äußern.

  • Das Gericht prüft anschließend, ob es die Anklage zur Hauptverhandlung zulässt (sog. Eröffnungsbeschluss).

  • Spätestens jetzt ist klar, dass es auf eine Gerichtsverhandlung hinausläuft, wenn keine Einstellung oder ein Deal mit der Staatsanwaltschaft erreicht werden kann.

Verteidigungsstrategie bei Anklage

Eine Anklageschrift bedeutet nicht automatisch eine Verurteilung. Wichtig ist:

  • Prüfung der Beweislage durch den Anwalt,

  • Angriffe auf die Mengenermittlung (z. B. tatsächliche Wirkstoffgehalte, exakte Bestimmung der „nicht geringen Menge“),

  • Bestreiten des Dopingzwecks, insbesondere wenn der Besitz für private oder medizinische Zwecke behauptet wird,

  • Verfahrensrügen bei unzulässiger Durchsuchung, Beschlagnahme oder fehlerhaften Gutachten.

Bedeutung für den Beschuldigten/Angeschuldigten

Die Anklageschrift ist ein Warnsignal: Das Verfahren ist jetzt in einer Phase, in der ohne professionelle Verteidigung erhebliche Strafen drohen – bis hin zu Freiheitsstrafen in besonders schweren Fällen (§ 4 Abs. 4 AntiDopG).

 

Welche Verteidigungsansätze gibt es bei Tamoxifen-Verfahren?

  • Angriffe auf die Mengenermittlung (Grenze 3 600 mg beachten)
  • Bestreiten des Dopingzwecks
  • Rügen von Verfahrensfehlern (Durchsuchung, Beschlagnahme)
  • Abgrenzung: kein Handeltreiben/​keine Abgabe

Wie kann ein Fachanwalt für Strafrecht in solchen Fällen helfen?

Ein Fachanwalt kennt die einschlägigen Vorschriften, prüft die Beweise, entwickelt Verteidigungsstrategien und begleitet durch das gesamte Verfahren.

Worauf sollten Beschuldigte sofort achten, wenn eine Durchsuchung oder Beschlagnahme erfolgt?

  • Schweigen
  • Nichts freiwillig herausgeben
  • Sofort einen Anwalt kontaktieren

Fazit: Warum schnelles anwaltliches Handeln entscheidend ist

Tamoxifen-Fälle nach dem AntiDopG bergen erhebliche Strafrisiken. Strafbar ist Selbstdoping schon bei kleinsten Mengen; bei 3 600 mg oder mehr greift die Strafbarkeit auch unabhängig vom Selbstdoping. Eine frühzeitige Verteidigung ist entscheidend.

Sprechen Sie bitte nicht mit der Polizei, reden Sie mit mir!

So geht´s weiter:

  • Sie kontaktieren mich unter 089/228433-55.
  • Sie erhalten einen Termin binnen 48 Stunden.
  • Wir besprechen Ihren Fall inklusive Chancenbewertung.
  • Nach Beauftragung durch Sie nehme ich Akteneinsicht.
  • Sobald die Akte vorliegt, planen wir gemeinsam unsere Strategie.