Straftatbestände des Diebstahls – ein Überblick von Fachanwalt Strafrecht Kämpf, München

Ein Vorwurf wegen Diebstahls kann gravierende Folgen haben – von Geldstrafe bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Dabei unterscheidet das Strafgesetzbuch (StGB) verschiedene Arten von Diebstahl, die sich in ihrer Schwere und den rechtlichen Konsequenzen stark unterscheiden. Viele Betroffene wissen zunächst nicht, welche Tatvariante ihnen genau vorgeworfen wird und welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen. In diesem Artikel beantworte ich als Fachanwalt für Strafrecht in München die wichtigsten Fragen rund um die verschiedenen Diebstahls-Straftatbestände.

Was versteht man allgemein unter Diebstahl nach § 242 StGB?

Der Grundtatbestand des Diebstahls liegt vor, wenn jemand einer anderen Person eine fremde bewegliche Sache wegnimmt, um sich oder einen Dritten rechtswidrig zu bereichern. Schon dieser „einfache“ Diebstahl kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden. (§ 242 StGB)

Worin liegt der Unterschied zwischen einfachem und besonders schwerem Diebstahl (§ 243 StGB)?

Ein besonders schwerer Fall liegt beispielsweise vor, wenn ein Diebstahl beispielsweise durch Einbruch, mit falschem Schlüssel oder gewerbsmäßig begangen wird. Diese Umstände erhöhen die Strafandrohung deutlich – Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu zehn Jahren sind möglich. (§ 243 StGB). Insbesondere bei professionellem Vorgehen kann der Taschendiebstahl einen besonders schweren Fall des Diebstahls darstellen.

Bitte beachten Sie, dass ein besonders schwerer Fall des Diebstahls gem. § 243 Abs. 2 StGB ausscheidet, wenn sich der Diebstahl auf eine geringwertige Sache bezieht. Die Wertgrenze bzgl. der Geringwertigkeit liegt bei zwischen EUR 25,- bis zu EUR 50,-.

Was bedeutet Diebstahl mit Waffen oder gefährlichen Werkzeugen (§ 244 StGB)?

Wer beim Diebstahl eine Waffe, ein Messer oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, macht sich des Diebstahls mit Waffen schuldig. Der Strafrahmen steigt auf mindestens sechs Monate bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. (§ 244 StGB)

Wie ist der Wohnungseinbruchsdiebstahl rechtlich einzuordnen (§ 244 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 StGB)?

Besonders schutzwürdig sind Wohnungen. Wird zur Ausführung des Diebstahls in eine Wohnung eingebrochen, eingestiegen, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug eingedrungen oder sich in der Wohnung verborgen gehalten, droht gem. § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.Wer in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung einbricht, begeht einen Wohnungseinbruchsdiebstahl. Dieser Verbrechenstatbestand wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft (siehe insbesondere § 244 Abs. 4 StGB)

Wann liegt ein schwerer Bandendiebstahl vor (§ 244a StGB)?

Handelt es sich um eine Gruppe von mindestens drei Personen, die sich zur fortgesetzten Begehung von Diebstählen zusammenschließt, spricht man von einem Bandendiebstahl. Dieser Straftatbestand führt regelmäßig zu empfindlichen Freiheitsstrafen. (§ 244a StGB)

Was unterscheidet den räuberischen Diebstahl (§ 252 StGB) vom einfachen Diebstahl?

Wird ein Diebstahl zunächst unbemerkt begangen, und setzt der Täter anschließend Gewalt oder Drohungen ein, um die Beute zu sichern, handelt es sich um räuberischen Diebstahl. Dieser wird ähnlich hart wie ein Raub bestraft – Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. (§ 252 StGB)

Welche Strafen drohen beim Diebstahl geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)?

Handelt es sich um eine Sache von geringem Wert (in der Regel unter 50 Euro), wird die Tat nur verfolgt, wenn ein Strafantrag gestellt wird. Dennoch kann auch hier eine Geldstrafe oder im Wiederholungsfall eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren drohen. (§ 248a StGB)

Übersicht der wichtigsten Diebstahls-Straftatbestände

ParagraphBezeichnungStrafrahmen
§ 242 StGBDiebstahlGeldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren
§ 243 StGBBesonders schwerer Fall des DiebstahlsFreiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 10 Jahren
§ 244 StGBDiebstahl mit Waffen, WohnungseinbruchFreiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren
§ 244a StGBSchwerer BandendiebstahlFreiheitsstrafe von 1 Jahr bis zu 10 Jahren
§ 248a StGBDiebstahl geringwertiger SachenGeldstrafe oder Freiheitsstrafe, Strafantrag nötig
§ 252 StGBRäuberischer DiebstahlFreiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr

Wie wirken sich Vorstrafen oder eine Wiederholungstat auf das Strafmaß aus?

Wer bereits einschlägig vorbestraft ist, muss mit einer deutlichen Strafverschärfung rechnen. Gerichte berücksichtigen bei der Strafzumessung insbesondere, ob es sich um eine erstmalige oder wiederholte Tat handelt.

Welche Verteidigungsstrategien sind bei einem Diebstahlsvorwurf denkbar?

Die Verteidigung hängt stark vom Einzelfall ab. Mögliche Ansätze sind etwa die Anfechtung der Beweise (z. B. Videoaufnahmen), die Klärung der genauen Tatvariante oder das Bemühen um eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen. Ein frühzeitiger Verteidigerkontakt ist entscheidend.

Einstellungsmöglichkeiten im Diebstahlsverfahren

Nicht jedes Diebstahlsverfahren endet zwangsläufig mit einer Verurteilung. Die Strafprozessordnung (StPO) sieht verschiedene Möglichkeiten vor, ein Verfahren einzustellen – oft mit deutlich geringeren Folgen für den Beschuldigten.

Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts (§ 170 Abs. 2 StPO)

Kommt die Staatsanwaltschaft nach den Ermittlungen zu dem Ergebnis, dass die Beweise für eine Anklage bzw. spätere Verurteilung nicht ausreichen, wird das Verfahren eingestellt. (§ 170 Abs. 2 StPO)

Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 StPO)

Bei Bagatellfällen, insbesondere bei Diebstahl geringwertiger Sachen, kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen, wenn die Schuld des Beschuldigten gering und das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung fehlt. (§ 153 StPO)

Einstellung unter Auflagen und Weisungen (§ 153a StPO)

Häufig ordnet die Staatsanwaltschaft eine Einstellung gegen Auflagen an. Typische Auflagen sind etwa die Zahlung eines Geldbetrags an eine gemeinnützige Einrichtung, Schadenswiedergutmachung oder die Teilnahme an sozialen Maßnahmen. Wird die Auflage erfüllt, gilt das Verfahren als endgültig erledigt. (§ 153a StPO)

Einstellung bei Jugendlichen (§§ 45, 47 JGG)

Bei Jugendlichen und Heranwachsenden kann die Jugendstaatsanwaltschaft oder das Jugendgericht das Verfahren einstellen, wenn erzieherische Maßnahmen oder Auflagen ausreichend erscheinen. (§ 45 JGG, § 47 JGG)

👉 Diese Einstellungsmöglichkeiten sollten frühzeitig durch einen Fachanwalt für Strafrecht geprüft werden. Gerade in Fällen von Ladendiebstahl oder Ersttätern können sie eine schnelle und diskrete Lösung darstellen, die eine öffentliche Hauptverhandlung vermeidet.

Wann ist es sinnvoll, sofort einen Fachanwalt für Strafrecht einzuschalten?

Sobald Ihnen ein Diebstahl vorgeworfen wird, sollten Sie keine Aussagen bei der Polizei machen, bevor Sie mit einem Strafverteidiger gesprochen haben. Ein Fachanwalt für Strafrecht kann Akteneinsicht beantragen, Ihre Rechte wahren und eine effektive Verteidigungsstrategie entwickeln.

Fazit

Diebstahl ist nicht gleich Diebstahl: Das Strafgesetzbuch kennt zahlreiche Varianten mit sehr unterschiedlichen Strafandrohungen. Ob einfacher Ladendiebstahl oder schwerer Bandendiebstahl – die rechtlichen Folgen können gravierend sein. Wer frühzeitig einen Fachanwalt für Strafrecht einschaltet, hat die besten Chancen, das Verfahren erfolgreich zu beeinflussen.

 

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