Upskirting: Ist das strafbar und was droht Ihnen?

Ein Moment auf der Rolltreppe, im Festzelt oder im Gedränge der U-Bahn, und plötzlich steht der Vorwurf im Raum: Upskirting. Vielleicht wurde Ihr Handy noch vor Ort sichergestellt, vielleicht liegt schon ein Schreiben der Polizei auf dem Tisch. Für Betroffene ist eine solche Aufnahme ein erheblicher Eingriff in ihre Intimsphäre und aus diesem Grund können erhebliche strafrechtliche Konsequenzen resultieren. Für Beschuldigte ist die Lage ebenfalls belastend: Wer so einen Vorwurf erhält, gilt schnell als „Spanner“, bevor irgendjemand die Beweise geprüft hat. Aber Vorsicht: auch hier gilt die Unschuldsvermutung. Hier lesen Sie, wann Upskirting strafbar ist, welche Strafe droht und wo die rechtlichen Grenzen verlaufen.

Ist Upskirting strafbar?

Ja. Seit dem 1. Januar 2021 ist Upskirting nach § 184k StGB strafbar, ebenso Downblousing, also Aufnahmen in den Ausschnitt. Erfasst sind Genitalien, Gesäß, weibliche Brust und die darüberliegende Unterwäsche, soweit Kleidung sie gegen Anblick schützt. Wer die Aufnahme herstellt, muss absichtlich oder wissentlich handeln. Ein versehentliches Foto genügt nicht.

Welche Strafe droht bei Upskirting?

Der Strafrahmen reicht von Geldstrafe bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe. Bei nicht vorbestraften Beschuldigten kommen oft ein Strafbefehl oder auch eine Einstellung gegen Auflage in Betracht. Zusätzlich kann das Smartphone eingezogen werden. Wer auf einen Strafbefehl richtig reagiert, kann eine Vorstrafe unter Umständen noch abwenden. Die Übersicht zeigt typische Konstellationen:

SituationRechtliche EinordnungStrafrahmen
Filmen unter Rock oder Dirndl, etwa auf der Rolltreppe oder im Festzelt§ 184k Abs. 1 Nr. 1 StGBGeldstrafe bis 2 Jahre
Aufnahme in den Ausschnitt (Downblousing)§ 184k Abs. 1 Nr. 1 StGB, wenn die Brust durch Kleidung verdeckt istGeldstrafe bis 2 Jahre
Speichern oder Weiterleiten einer heimlich entstandenen Aufnahme§ 184k Abs. 1 Nr. 2 StGBGeldstrafe bis 2 Jahre
Weiterleiten einer einvernehmlich entstandenen Aufnahme unter die Kleidung§ 184k Abs. 1 Nr. 3 StGBGeldstrafe bis 2 Jahre
Weiterleiten einvernehmlich entstandener Nacktfotos, etwa nach einer Trennung§ 201a Abs. 1 Nr. 5 StGB, laut BGH nicht § 184k StGBGeldstrafe bis 2 Jahre
Veröffentlichen eines erkennbaren Bildnisses ohne Einwilligung§ 33 KunstUrhGGeldstrafe bis 1 Jahr
Versuchte Aufnahme ohne ErgebnisVersuch ist bei § 184k StGB nicht strafbar–

Rolltreppen gehören zu den typischen Tatorten: Hier beginnen viele Ermittlungsverfahren nach § 184k StGB.

Wann ist eine Aufnahme kein Upskirting im Sinne des § 184k StGB?

Entscheidend ist der Sichtschutz durch Kleidung. Laut BGH (Beschluss vom 16.04.2025, 3 StR 40/25) fällt die Weitergabe einvernehmlich entstandener Nacktfotos daher nicht unter § 184k StGB, sondern unter § 201a Abs. 1 Nr. 5 StGB. Gerichtlich nicht geklärt, nach dem Wortlaut aber naheliegend: Aufnahmen in Leggings sind in der Regel nicht erfasst. Beim Downblousing kommt es auf den Einzelfall an.

Sind Upskirting-Videos vom Teufelsrad auf dem Oktoberfest strafbar?

Medienberichten zufolge kursieren zehntausende solcher Videos im Netz. Für Betroffene ist das eine erhebliche Verletzung. Rechtsprechung zu dieser Konstellation gibt es bislang nicht. Nach meiner Einschätzung ist fraglich, ob ein durch die Fahrt hochrutschender Rock den Bereich noch „gegen Anblick“ schützt. Wer gezielt filmt und hochlädt, riskiert aber eine Strafbarkeit nach § 201a Abs. 2 StGB oder § 33 KunstUrhG.

Ist das Teilen fremder Upskirting-Videos strafbar?

Ja, auch wenn Sie die Aufnahme nicht selbst gemacht haben. Nach § 184k Abs. 1 Nr. 2 StGB genügt es, eine heimlich entstandene Aufnahme zu gebrauchen oder Dritten zugänglich zu machen, etwa in einer Chatgruppe. Sie müssen dabei zumindest damit gerechnet haben, dass das Video heimlich entstanden ist. Ob sich das nachweisen lässt, prüfe ich für Sie anhand der Akte.

Beim Upskirting erwischt: Was passiert jetzt?

Zeugen dürfen Sie unter Umständen bis zum Eintreffen der Polizei festhalten (§ 127 Abs. 1 StPO). Die Polizei stellt meist das Handy sicher und nimmt Ihre Personalien auf. Ohne festen Wohnsitz in Deutschland kann eine Sicherheitsleistung verlangt werden (§ 132 StPO). Sagen Sie nichts zur Sache und löschen Sie nichts: Daten lassen sich oft wiederherstellen.

Gerade zur Wiesn landen viele Upskirting-Vorwürfe auf dem Tisch eines Strafverteidigers in München, oft mit bereits sichergestelltem Handy.

Wie sieht die Verteidigung gegen einen Upskirting-Vorwurf aus?

Nicht jeder Verdacht bestätigt sich: Ein tief gehaltenes Handy beweist noch keine Aufnahme. Als Strafverteidiger in München beantrage ich für Sie Akteneinsicht und prüfe Handyauswertung, Sichtschutz, Vorsatz und Strafantrag. Ziel ist im besten Fall eine Einstellung ohne Eintrag.

Welche Folgen über die Strafe hinaus drohen, erkläre ich im Beitrag zur Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen.

Welche Tipps gibt´s vom Strafverteidiger zum Schluss?

Strafverteidiger-Tipp 1: Je früher Sie einen Anwalt hinzuziehen und je früher dieser die Möglichkeit hat, lenkend einzugreifen, desto besser sind in der Regel die Ergebnisse, die in Ihrem Ermittlungsverfahren bzw. in Ihrem Strafverfahren erreicht werden können.
Strafverteidiger-Tipp 2: Machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Es ist eines Ihrer wichtigsten Beschuldigtenrechte. Sie müssen sich nicht selbst belasten. Sie sollen keine Aussage zur Sache machen. Folgen Sie daher auch nicht der Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, sondern kontaktieren Sie vorher einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

Sprechen Sie bitte nicht mit der Polizei, reden Sie mit mir!

So geht´s weiter:

  • Sie kontaktieren mich unter 089/228433-55.
  • Sie erhalten einen Termin binnen 48 Stunden.
  • Wir besprechen Ihren Fall inklusive Chancenbewertung.
  • Nach Beauftragung durch Sie nehme ich Akteneinsicht.
  • Sobald die Akte vorliegt, planen wir gemeinsam unsere Strategie.