Wachstumshormon-Peptide (GHRP) und das AntiDopG: Strafe?

Eine vom Zoll abgefangene Sendung oder ein Anhörungsbogen der Polizei – und plötzlich steht der Vorwurf im Raum, mit Wachstumshormon-Peptiden gegen das Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG) verstoßen zu haben. Viele Betroffene trifft das unvorbereitet, weil CJC-1295, Ipamorelin oder Sermorelin online als angeblich legale „Research Chemicals“ verkauft werden. Tatsächlich können Erwerb, Einfuhr und Besitz strafbar sein – mit dem Risiko einer Vorstrafe. Dieser Beitrag erklärt sachlich, welche Peptide das AntiDopG erfasst, ab welcher Menge Sie sich strafbar machen, welche Strafen drohen und wie eine Verteidigung aussehen kann.

Sind CJC-1295, Ipamorelin & Co. legal?

CJC-1295, Ipamorelin, Sermorelin und ähnliche Peptide werden online oft als legale „Research Chemicals“ verkauft. Das ist irreführend. Als Wachstumshormon-Releasingfaktoren und -Sekretagoga stehen sie auf der Verbotsliste der Welt-Anti-Doping-Agentur und in der Anlage zum AntiDopG. Erwerb, Einfuhr, Besitz und Handel sind daher grundsätzlich strafbewehrt.

Welche Peptide sind vom AntiDopG erfasst?

Erfasst sind die Releasing-Faktoren (GHRH) wie Sermorelin, Tesamorelin oder das Analogon CJC-1295, die freisetzenden Peptide (GHRP) wie GHRP-2, GHRP-6 oder Hexarelin sowie die Sekretagoga (GHS) wie Ipamorelin, Macimorelin oder Tabimorelin. Auch nicht namentlich genannte Stoffe mit gleicher Wirkung fallen darunter. Sie gehören zur Gruppe der Wachstumshormone; das Sekretagogum Ibutamoren (MK-677) behandle ich gesondert.

Als „Research Chemical“ verkauft, rechtlich aber Dopingmittel – für die Strafbarkeit zählt der reine Wirkstoffgehalt.

Ab welcher Menge sind Wachstumshormon-Peptide strafbar?

Der Besitz für den Eigenbedarf wird erst ab der „nicht geringen Menge“ nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 AntiDopG zur Straftat. Die DmMV legt je nach Untergruppe sehr unterschiedliche Werte fest: 180 mg für Releasing-Faktoren (GHRH), 150 mg für Sekretagoga (GHS) und nur 1,5 mg für freisetzende Peptide (GHRP). Diese Spanne zeigt, wie sehr es auf die richtige Einordnung ankommt. Eine Übersicht aller Grenzwerte gibt mein Beitrag zur nicht geringen Menge bei Dopingmitteln.

Welche Strafe droht nach dem AntiDopG?

Der Strafrahmen richtet sich nach Art und Umfang des Vorwurfs. Für Ersttäter mit reinem Eigenbedarf endet ein Verfahren in der Praxis oft mit einer Geldstrafe oder einer Einstellung. Handel, große Mengen oder qualifizierende Umstände verschieben das Bild deutlich nach oben.

VorwurfStrafrahmen
Erwerb/Besitz in nicht geringer Menge, Herstellung, Handel (§ 4 Abs. 1 AntiDopG)Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren
Erwerb/Besitz zum Selbstdoping (§ 4 Abs. 2 AntiDopG)Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren
Besonders schwere Fälle, z. B. bandenmäßig, gewerbsmäßig, Abgabe an Minderjährige (§ 4 Abs. 4 AntiDopG)Freiheitsstrafe von 1 bis 10 Jahren
Fahrlässiges Handeln (§ 4 Abs. 6 AntiDopG)Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr

Hinzu kommt regelmäßig die Einziehung der sichergestellten Mittel. Viele Beschuldigte unterschätzen, wie stark schon das erste Verfahrensstadium den weiteren Verlauf des Strafverfahrens prägt. Genau hier setze ich als Fachanwalt für Strafrecht früh an – damit ich für Sie die Weichen in die richtige Richtung stellen kann.

Was passiert, wenn der Zoll meine Peptid-Bestellung abfängt?

Der häufigste Auslöser ist eine aus dem Ausland bestellte, vom Zoll abgefangene Sendung. Die Staatsanwaltschaft leitet ein Ermittlungsverfahren ein; es folgen ein Anhörungsbogen, oft eine Vorladung, je nach Menge eine Hausdurchsuchung. Neben dem AntiDopG steht dabei meist ein Verstoß gegen das arzneimittelrechtliche Verbringungsverbot (§ 73 AMG) im Raum, weil diese Peptide in Deutschland nicht als Arzneimittel zugelassen sind.

Eine abgefangene Auslandssendung ist der häufigste Auslöser für ein Ermittlungsverfahren nach dem AntiDopG.

Was sollte ich bei Vorladung oder Hausdurchsuchung tun?

Das Wichtigste zuerst: Schweigen Sie zur Sache. Sie müssen einer Ladung zur Beschuldigtenvernehmung nicht folgen und sollten keine Angaben machen. Gerade spontane Erklärungen zu Bestellung, Eigenbedarf oder Training liefern den Ermittlern oft erst den Beleg für Vorsatz. Kommt es zur Hausdurchsuchung, fordern Sie eine Kopie des Beschlusses und rufen Sie sofort einen Verteidiger an. Gerne stehe ich Ihnen unterstützend zur Seite!

Wie kann eine Verteidigung aussehen und wie stehen die Chancen?

Ein wirksamer Ansatzpunkt ist gerade hier die Substanz selbst. Ich prüfe für Sie die richtige Einordnung und lasse den tatsächlichen Wirkstoffgehalt überprüfen – gerade bei Peptiden ist die Umrechnung fehleranfällig, sodass die nicht geringe Menge entfallen kann. Häufig sind als Peptid verkaufte Präparate zudem unter- oder falsch dosiert.

Bei Ersttätern mit reinem Eigenbedarf und ohne Handelsbezug ist das Ziel im besten Fall eine Einstellung des Verfahrens – häufig gegen eine Auflage – oder eine Geldstrafe ohne Eintrag ins Führungszeugnis. Garantien gibt es nicht; jeder Fall ist anders. Je früher ich die Akte einsehe und lenkend eingreifen kann, desto besser lässt sich Ihr Verfahren in der Regel steuern.

Welche Tipps gibt´s vom Strafverteidiger zum Schluss?

Strafverteidiger-Tipp 1: Je früher Sie einen Anwalt hinzuziehen und je früher dieser die Möglichkeit hat, lenkend einzugreifen, desto besser sind in der Regel die Ergebnisse, die in Ihrem Ermittlungsverfahren bzw. in Ihrem Strafverfahren erreicht werden können.
Strafverteidiger-Tipp 2: Machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Es ist eines Ihrer wichtigsten Beschuldigtenrechte. Sie müssen sich nicht selbst belasten. Sie sollen keine Aussage zur Sache machen. Folgen Sie daher auch nicht der Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, sondern kontaktieren Sie vorher einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

Sprechen Sie bitte nicht mit der Polizei, reden Sie mit mir!

So geht´s weiter:

  • Sie kontaktieren mich unter 089/228433-55.
  • Sie erhalten einen Termin binnen 48 Stunden.
  • Wir besprechen Ihren Fall inklusive Chancenbewertung.
  • Nach Beauftragung durch Sie nehme ich Akteneinsicht.
  • Sobald die Akte vorliegt, planen wir gemeinsam unsere Strategie.