Sicherheitsleistung auf dem Oktoberfest: Rechte ausländischer Beschuldigter
English version: Oktoberfest arrest and security deposit – rights of foreign suspects
Ein Streit im Bierzelt, ein Maßkrug in der Jackentasche oder ein hitziges Wort gegenüber der Polizei – und plötzlich verlangen die Beamten eine Sicherheitsleistung auf der Wiesn. Für die Münchner Polizei ist das bei ausländischen Oktoberfest-Besuchern Routine. Für Sie ist es ein Ausnahmezustand: Sie verstehen die Sprache kaum, der Rückflug ist gebucht, und niemand erklärt Ihnen, ob Sie gerade eine Kaution, eine Strafe oder ein Geständnis bezahlen. Es ist nicht recht, dass ein Strafverfahren über Ihren Kopf hinweg weiterläuft, nur weil Sie im Ausland wohnen. Dieser Beitrag erklärt, was die Sicherheitsleistung bedeutet und wie Sie Ihre Rechte auch nach der Heimreise wahren.
Bitte beachten Sie: Die folgenden Ausführungen gelten nicht nur für das Oktoberfest. Sie betreffen jeden Beschuldigten ohne Wohnsitz in Deutschland – ob nach einem Abend in der Stadt, einem Fußballspiel, einem Konzert oder einer Geschäftsreise, das ganze Jahr über.
Was ist eine Sicherheitsleistung auf der Wiesn?
Die Sicherheitsleistung ist ein Geldbetrag, den Beschuldigte ohne festen Wohnsitz in Deutschland hinterlegen müssen. Er sichert die zu erwartende Geldstrafe und die Verfahrenskosten ab. Rechtsgrundlagen sind § 132 StPO und § 127a StPO. Die Zahlung beendet das Verfahren nicht: Die Ermittlungen laufen weiter, auch wenn Sie längst wieder zu Hause sind.
Wann verlangt die Polizei auf dem Oktoberfest eine Sicherheitsleistung?
Nach § 132 StPO sind Sie dringend tatverdächtig, ein Haftgrund fehlt aber – das Verfahren soll dennoch gesichert werden. Nach § 127a StPO läge wegen Fluchtgefahr eigentlich ein Haftgrund vor – die Festnahme wird gegen Zahlung jedoch nicht aufrechterhalten. Voraussetzung ist dort ausdrücklich, dass keine Freiheitsstrafe zu erwarten ist. Typisch sind daher Vorwürfe, die mit einer Geldstrafe enden.
| Typischer Wiesn-Vorwurf | Vorschrift | Sicherheitsleistung wahrscheinlich? |
|---|---|---|
| Mitnahme eines Maßkrugs | § 242 StGB | Ja, in der Regel |
| Beleidigung von Ordnern oder Polizeibeamten | § 185 StGB | Ja, in der Regel |
| Einfache Körperverletzung (z. B. Faustschlag) | § 223 StGB | Häufig – abhängig von den Verletzungen |
| Widerstand bei der Festnahme | § 113 StGB | Möglich – Einzelfall |
| Tätlicher Angriff auf Polizeibeamte | § 114 StGB | Eher nein – Mindeststrafe drei Monate Freiheitsstrafe |
| Schlag mit dem Maßkrug | § 224 StGB | Nein – es droht Freiheitsstrafe, oft Untersuchungshaft |

Wer ohne Wohnsitz in Deutschland auf dem Oktoberfest einer Straftat verdächtigt wird, muss mit einer Sicherheitsleistung nach § 132 StPO rechnen.
Ist die Sicherheitsleistung auf der Wiesn ein Schuldeingeständnis?
Nein. Die Sicherheitsleistung ist weder Strafe noch Geständnis – sie sichert nur das Verfahren. Ihr Schweigerecht aus § 136 StPO bleibt vollständig erhalten. Viele Beschuldigte glauben, mit der Zahlung sei alles erledigt, und unterschreiben zusätzlich eine Aussage. Genau das schadet häufig. Hinweis: Nach § 187 GVG steht Ihnen ein kostenloser Dolmetscher zu.
Wie hoch ist die Sicherheitsleistung – und bekommen Sie das Geld zurück?
Die Höhe richtet sich nach der erwarteten Geldstrafe und den Verfahrenskosten; auch Ihr Einkommen spielt eine Rolle. Gezahlt wird meist sofort, in bar oder je nach Dienststelle per Karte. Nach einer Verurteilung wird die Sicherheit verrechnet, ein Überschuss erstattet. Bei Freispruch oder Einstellung ohne Auflage erhalten Sie den vollen Betrag zurück. Bewahren Sie die Quittung unbedingt auf.
Wer ist der Zustellungsbevollmächtigte und warum ist er so wichtig?
Nach § 132 StPO müssen Sie zusätzlich eine Person in München benennen, die Gerichtspost für Sie empfängt. Wer niemanden kennt, bevollmächtigt oft einen Justizbediensteten. Die Folge: Ein Schreiben gilt mit Zugang bei dieser Person als zugestellt – auch wenn es Sie Wochen später oder nie erreicht. Benennen Sie mich als Zustellungsbevollmächtigten, erfahren Sie sofort, was in Ihrem Verfahren geschieht.
Was passiert nach der Heimreise mit Ihrem Verfahren?
Meist beantragt die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl – eine schriftliche Verurteilung ohne Hauptverhandlung. Dagegen können Sie binnen zwei Wochen Einspruch einlegen (§ 410 StPO). Die Frist beginnt mit der Zustellung beim Bevollmächtigten. Wie ein Einspruch gegen den Strafbefehl funktioniert, sollten Sie früh klären. Versäumen Sie die Frist, wird der Strafbefehl rechtskräftig.

Der Strafbefehl erreicht zuerst den Zustellungsbevollmächtigten – ab diesem Zeitpunkt läuft die Einspruchsfrist, auch wenn Sie längst abgereist sind.
Was droht, wenn Sie nicht zahlen können oder Freiheitsstrafe droht?
Zahlen Sie nicht, darf die Polizei mitgeführte eigene Sachen beschlagnahmen (§ 132 Abs. 3 StPO). Im Fall des § 127a StPO bleibt die Festnahme bestehen. Droht etwa nach einem Maßkrugschlag Freiheitsstrafe, scheidet die Sicherheitsleistung aus. Dann kommt Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr in Betracht. Was dann auf Sie zukommt, erklärt der Beitrag zu Verhaftung und Untersuchungshaft.
Wie kann ein Strafverteidiger nach der Wiesn für Sie tätig werden?
Als Fachanwalt für Strafrecht in München beantrage ich für Sie Akteneinsicht und prüfe, ob der Vorwurf überhaupt trägt. In vielen Fällen kommt eine Einstellung in Betracht, ohne dass Sie erneut anreisen müssen. Ziel ist im besten Fall, dass Ihr Geld zurückfließt, kein Eintrag bleibt und Sie die Wiesn als Reise in Erinnerung behalten – nicht als Strafverfahren.
Welche Tipps gibt´s vom Strafverteidiger zum Schluss?
Strafverteidiger-Tipp 1: Je früher Sie einen Anwalt hinzuziehen und je früher dieser die Möglichkeit hat, lenkend einzugreifen, desto besser sind in der Regel die Ergebnisse, die in Ihrem Ermittlungsverfahren bzw. in Ihrem Strafverfahren erreicht werden können.
Strafverteidiger-Tipp 2: Machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Es ist eines Ihrer wichtigsten Beschuldigtenrechte. Sie müssen sich nicht selbst belasten. Sie sollen keine Aussage zur Sache machen. Folgen Sie daher auch nicht der Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, sondern kontaktieren Sie vorher einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt.
Sprechen Sie bitte nicht mit der Polizei, reden Sie mit mir!
So geht´s weiter:
- Sie kontaktieren mich unter 089/228433-55.
- Sie erhalten einen Termin binnen 48 Stunden.
- Wir besprechen Ihren Fall inklusive Chancenbewertung.
- Nach Beauftragung durch Sie nehme ich Akteneinsicht.
- Sobald die Akte vorliegt, planen wir gemeinsam unsere Strategie.