Strafrecht/ Verkehrsrecht: 1,54 Promille – Trunkenheitsfahrt
Aus aktuellem Anlass erörtert Rechtsanwalt und Strafverteidiger Martin Kämpf aus München die unterschiedlichen Folgen einer Trunkenheitsfahrt mit 1,54 Promille. Hierbei soll ausschließlich die strafrechtliche Konsequenz dieses Fehlverhaltens der Bischöfin dargelegt werden. Etwaige moralische Fragen mögen an anderer Stelle diskutiert werden. Exkurs – Voraussetzung der Trunkenheit im Straßenverkehr: Ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,1 Promille [...]