Verkehrsrecht: Drogenfahrt gem. § 24a StVG – Freispruch bei länger zurückliegendem Drogenkonsum?
Update - Gesetzesänderung: Seit August 2024 liegt der THC-Grenzwert im Straßenverkehr gem. § 24a StVG bei 3,5 ng/ml im Blutserum. Die nachfolgend dargestellte Rechtsprechung ist folglich überholt! 1,0 ng/ml THC im Blut, 25 ng/ml Amphetamin oder 75 ng/ml Benzoylecgonin (Abbauprodukt nach Konsum von Kokain), die Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 24a StVG ist ab diesen Mindest-Grenzwerten [...]