Verkehrsstrafrecht: Trunkenheitsfahrt
Das Bundesverwaltungsgericht hat der rechtswidrigen Praxis der Fahrerlaubnisbehörden, die Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) bei Trunkenheit im Straßenverkehr mit weniger als 1,6 Promille anzuordnen, eine Absage erteilt. Sie wurden wegen einer Trunkenheitsfahrt zwischen 1,1 und 1,6 Promille zu einer Geldstrafe verurteilt oder haben einen entsprechenden Strafbefehl erhalten? Ihnen wurde die Fahrerlaubnis (§ 69 StGB) entzogen und eine [...]