Amphetamin – keine harte Droge: Was das für Ihre Strafe bedeutet

Ihnen wird ein Betäubungsmitteldelikt mit Amphetamin vorgeworfen, und Sie fürchten eine Strafe wie bei Heroin oder Kokain? Diese Sorge ist verständlich – aber rechtlich oft übertrieben. Denn Amphetamin ist keine harte Droge. Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 1. Mai 2022 (Aktenzeichen 1 StR 83/22) erneut bestätigt, dass Amphetamin auf der Gefährlichkeitsskala einen mittleren Platz einnimmt. Es ist nicht recht, wenn ein Gericht diese Einordnung übersieht und dadurch härter urteilt, als das Gesetz es verlangt. Genau hier setzt eine sorgfältige Verteidigung an – und genau darum geht es in diesem Beitrag.

Die Einordnung als Droge mittlerer Gefährlichkeit wirkt sich unmittelbar auf die Strafzumessung aus.

Ist Amphetamin eine harte Droge?

Nein. Nach ständiger Rechtsprechung besteht ein Stufenverhältnis: harte Drogen wie Heroin, Kokain, Crack und Methamphetamin (Crystal) oben, weiche Drogen wie Cannabis unten. Amphetamin – umgangssprachlich „Speed“ oder „Pep“ – steht dazwischen und gilt als Betäubungsmittel mittlerer Gefährlichkeit. Diese Einordnung ist seit Jahrzehnten anerkannt und für die Strafe entscheidend.

Warum ist Amphetamin als harte Droge einzustufen falsch?

Im Fall des Landgerichts München I wertete das Gericht Amphetamin fälschlich als harte Droge. Es versagte dem Angeklagten deshalb einen minder schweren Fall und rechnete die vermeintliche Gefährlichkeit zusätzlich straferschwerend an. Der BGH beanstandete beides: Wer Amphetamin wie Heroin behandelt, verschiebt den Maßstab der Strafzumessung zulasten des Beschuldigten.

Warum wirkt sich die Einordnung von Amphetamin auf die Strafe aus?

An zwei Stellen. Erstens bei der Strafrahmenwahl: Bei Amphetamin kommt – je nach Menge, Qualität und Tatzahl – ein minder schwerer Fall mit milderem Strafrahmen in Betracht; bei harten Drogen ist das in Bayern regelmäßig ausgeschlossen. Zweitens bei der konkreten Strafzumessung: Die Strafe fällt milder aus als bei Heroin oder Kokain, aber schwerer als bei Cannabis.

Welche Strafen drohen bei Betäubungsmitteldelikten mit Amphetamin?

Die zu erwartende Strafe richtet sich nach dem Strafrahmen des jeweiligen Delikts – also danach, was Ihnen konkret vorgeworfen wird. Der Grenzwert der nicht geringen Menge liegt bei Amphetamin bei 10 g Amphetaminbase (BGHSt 33, 169). Die folgende Übersicht zeigt die gängigsten Tatbestände:

DeliktStrafrahmen
Besitz, Erwerb, Abgabe, Handeltreiben (§ 29 Abs. 1 BtMG)Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre
Gewerbsmäßiges Handeltreiben (§ 29 Abs. 3 BtMG, besonders schwerer Fall)Freiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr; kein minder schwerer Fall
Nicht geringe Menge; Abgabe durch über 21-Jährige an Minderjährige (§ 29a BtMG)Freiheitsstrafe 1 bis 15 Jahre; minder schwerer Fall: 3 Monate bis 5 Jahre
Bandenmäßiges Herstellen/Handeltreiben, Einfuhr in nicht geringer Menge (§ 30 BtMG)Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren
Bewaffnetes Handeltreiben in nicht geringer Menge (§ 30a BtMG)Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren; minder schwerer Fall: 6 Monate bis 10 Jahre

Wichtig für die Praxis: Nur Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren sind überhaupt zur Bewährung aussetzbar. Ab § 30 BtMG rückt eine vollstreckbare Haftstrafe daher in greifbare Nähe – ein Grund mehr, den Fall früh in fachkundige Hände zu geben.

Welche Faktoren beeinflussen die Höhe der Strafe?

Das konkrete Strafmaß hängt von vielen Umständen ab: einschlägige Vorstrafen, Menge und Qualität des Stoffes, ein Geständnis, Reue und das Nachtatverhalten. Auch Abstinenz, belegt durch Haar- oder Urinscreenings, wirkt sich aus. Einen Überblick über die Schwelle zur nicht geringen Menge finden Sie in unserem vertiefenden Beitrag.

Ein Geständnis sollten Sie keinesfalls bereits bei der Polizeivernehmung abgeben. Als Fachanwalt für Strafrecht prüfe ich für Sie zunächst die Akte und rate Ihnen erst dann, ob und wie eine Einlassung Ihre Position verbessert – zum richtigen Zeitpunkt und mit der richtigen Strategie.

Ob ein minder schwerer Fall greift, entscheidet über den Unterschied zwischen Bewährung und Haft.

Was lässt sich mit der richtigen Verteidigung erreichen?

Viele Betroffene unterschätzen, wie stark die frühe Weichenstellung den Verlauf prägt. Wird Amphetamin korrekt als Droge mittlerer Gefährlichkeit eingeordnet, eröffnet das den Weg zum minder schweren Fall und zu einer spürbar milderen Strafe. Ziel ist im besten Fall eine Einstellung, eine Geldstrafe oder eine Bewährungsstrafe statt einer vollstreckbaren Haft – abhängig vom Einzelfall. Als erfahrener Strafverteidiger arbeite ich für Sie genau auf dieses Ergebnis hin.

Welche Tipps gibt´s vom Strafverteidiger zum Schluss?

Strafverteidiger-Tipp 1: Je früher Sie einen Anwalt hinzuziehen und je früher dieser die Möglichkeit hat, lenkend einzugreifen, desto besser sind in der Regel die Ergebnisse, die in Ihrem Ermittlungsverfahren bzw. in Ihrem Strafverfahren erreicht werden können.
Strafverteidiger-Tipp 2: Machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Es ist eines Ihrer wichtigsten Beschuldigtenrechte. Sie müssen sich nicht selbst belasten. Sie sollen keine Aussage zur Sache machen. Folgen Sie daher auch nicht der Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, sondern kontaktieren Sie vorher einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

Sprechen Sie bitte nicht mit der Polizei, reden Sie mit mir!

So geht´s weiter:

  • Sie kontaktieren mich unter 089/228433-55.
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