In diesem Artikel werden die wichtigsten Fakten rund um das Thema Ermittlungsverfahren gegen Kunden der Roidstation wegen Verstößen gegen das AntiDopG erklärt. Darüber hinaus erfahren Sie, wie Sie sich bei Beschuldigtenvernehmung, Äußerungsbogen und Strafbefehl richtig verhalten.

Früher Kunde der Roidstation, heute Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Köln? Eine Vielzahl von Beschuldigten hat kürzlich einen Äußerungsbogen von der Staatsanwaltschaft Köln erhalten. Ermittelt wird wegen Verstößen gegen das Anti-Doping-Gesetz aufgrund von Käufen anaboler Steroide in den Jahren 2017 und 2019 beim Anbieter Roidstation.

Nach mehreren Hausdurchsuchungen und anderer Ermittlungsmaßnahmen des Zollfahndungsamtes Essen, bei denen zahlreiche Anabolika beschlagnahmt wurden, folgte das behördliche veranlasste Ende der Roidstation im April 2019. Nachdem zunächst gegen die Betreiber ermittelt wurde, gehen die Ermittlungsbehörden – hier insbesondere die StA Köln – nun gegen die Kunden von Roidstation vor.

Wie kam es zu den Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem Doping-Webshop „Roidstation“?

Die vorliegenden Strafverfahren resultieren aus dem Zugriff der Ermittlungsbehörden auf den Doping-Webshop „Roidstation“ am 3. April 2019. Hierbei wurden 13 Objekte in Nordrhein-Westfalen durch Spezialeinheiten des Zollfahndungsamtes Essen auf Anweisung der Staatsanwaltschaft Köln durchsucht und fünf Personen wegen des Vorwurfs des gewerbs- und bandenmäßigen Handels mit Dopingmitteln und in Deutschland nicht zugelassenen Arzneimitteln festgenommen. Das ursprüngliche Ermittlungs- bzw. Strafverfahren richtete sich gegen elf Beschuldigte.

Aufgrund umfangreicher Kundendaten, die auf der im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen aufgefundenen Datenbank des Online-Shops ermittelt werden konnten, sind nun auch die Kunden der „Roidstation“ – in der Regel Freizeitsportler aus der Bodybuilding-Szene – Gegenstand von Ermittlungen.

Grund für das derzeit gehäufte Vorgehen gegen die Kunden der „Roidstation“ ist meines Erachtens die drohende Verfolgungsverjährung. Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre. Bestellungen vor diesem Zeitraum sind regelmäßig bereits verjährt und können nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden.

Welcher Straftatbestände aus dem Anti-Doping-Gesetz und dem Arzneimittelgesetz könnten Sie sich als Kunde der Roidstation schuldig gemacht haben?

Den Kunden von Roidstation wird der Vorwurf gemacht, gegen das AntiDopG verstoßen zu haben. Konkret wird gegen die Beschuldigten wegen eines Vergehens gemäß § 3 Abs. 4 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 des Anti-Doping-Gesetzes ermittelt.

Zusätzlich können je nach Art der bestellten Mittel auch Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) vorliegen. Dieses Gesetz enthält ebenfalls Strafvorschriften für verschiedene Formen des illegalen Umgangs mit Arzneimitteln.

Die konkreten Vorwürfe ergeben sich aus der Auswertung der Roidstation-Kundendatenbank. Zu den bestellten Mitteln gehören beispielsweise

  • Metandienon,
  • Clomifen,
  • Tamoxifen,
  • Testosteron Propionat (Testo P),
  • Arimidex,
  • Follistatin oder
  • Kamagra.

Gilt das Anti-Doping-Gesetz auch für Sie als reinen Freizeitsportler?

Gemäß § 3 Abs. 4 AntiDopG ist es verboten, ein Dopingmittel zu erwerben oder zu besitzen, um es ohne medizinische Indikation bei sich anzuwenden oder anwenden zu lassen und dadurch einen Vorteil in einem organisierten Sportwettbewerb zu erlangen. Dieses Verbot gilt laut Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 5. Dezember 2017 (Aktenzeichen: BGH 4 StR 389/17) auch für Freizeitsportler.

Welche konkrete Strafe haben Sie nach dem Anti-Doping-Gesetz zu erwarten?

Gemäß § 4 Abs. 2 AntiDopG ist für den Erwerb und Besitz von Dopingmitteln mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe zu rechnen.

Die für Kunden der Roidstation konkret zu erwartende Strafe hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Zunächst ist insbesondere Anzahl der Bestellungen und Menge der jeweils bestellten Dopingsubstanzen zu berücksichtigen. Weitere gewichtige Strafzumessungskriterien sind zum Beispiel Geständnis, (einschlägige) Vorstrafen, Nachtatverhalten (hier insbesondere etwaige Verhaltensänderungen), der zwischenzeitlich eingetretene Zeitablauf etc..

In den bereits erwähnten Äußerungsbögen an die Beschuldigten weist die Staatsanwaltschaft Köln auf die Möglichkeit der Erledigung im Strafbefehlswege hin. Ggf. dürfte hier je mit der Verhängung einer Geldstrafe zu rechnen sein. Eine Geldstrafe setzt sich aus Tagessatzanzahl und Tagessatzhöhe zusammen. Der Tagessatz der Geldstrafe errechnet sich aus dem unterhaltsbereinigten, monatlichen Netto-Einkommen des Beschuldigten.

Die Beschuldigten haben außerdem die Möglichkeit, bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen einer Einstellung gegen Geldauflage gemäß § 153a Abs. 2 StPO zuzustimmen. In diesem Fall entfällt eine Strafe, sofern die Auflage erfüllt wird.

Äußerungsbogen Roidstation AntiDopG

Wie verhalten Sie sich bei Äußerungsbogen oder Strafbefehl richtig?

Schweigen ist Gold! Als Beschuldigter in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren haben Sie ein umfassendes Schweigerecht. Tun Sie sich den Gefallen und üben Sie es aus! Eine Verpflichtung zur Rücksendung des Äußerungsbogens wird regelmäßig nicht bestehen. Deshalb empfehle ich Ihnen nach Erhalt von Strafbefehl oder Äußerungsbogen, ruhig zu bleiben und keine überstürzten Entscheidungen zu treffen. Die Schreiben der Staatsanwaltschaft können/sollen den Eindruck erwecken, dass die Beweislage eindeutig ist. Eben dies ist jedoch häufig nicht der Fall.

Um einen Informationsgleichstand mit den Ermittlungsbehörden zu erreichen, sollten Sie zunächst einen im Strafrecht tätigen Rechtsanwalt beauftragen und über diesen Akteneinsicht in die Ermittlungsakte nehmen. Im Anschluss können Sie gemeinsam die Beweiskraft der Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft würdigen und die weitere Verteidigungsstrategie abstimmen. Ziel sollte eine Erledigung des gegen Sie geführten Ermittlungsverfahrens mittels Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts gem. § 170 Abs. 2 StPO oder eine Einstellung gegen Geldauflage nach § 153a StPO sein.

Wenn Sie bereits einen Strafbefehl erhalten haben, haben Sie die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Bitte beachten Sie die Frist von zwei Wochen ab Zustellung.

Wenn Sie einen Äußerungsbogen der Staatsanwaltschaft Köln wegen einer Bestellung bei Roidstation erhalten haben, können Sie sich gerne an mich wenden. Als erfahrener Strafverteidiger habe ich bereits zahlreiche Mandanten wegen Verstößen gegen das Anti-Doping-Gesetz verteidigt, auch im Zusammenhang mit der Roidstation.

Ist jetzt noch eine Hausdurchsuchung für Besteller bei Roidstation zu befürchten?

Nach Eingang eines Äußerungsbogens dürfte die Durchführung eher unwahrscheinlich sein. Voraussetzung für die (richterliche) Anordnung einer Hausdurchsuchung ist eine gewisse Auffindewahrscheinlichkeit bezüglich der zu suchenden Beweismittel. Sobald ein Beschuldigter aber Kenntnis von dem gegen ihn geführten Strafverfahren hat, dürfte die Auffindewahrscheinlichkeit aber nicht mehr gegeben sein. Im Fall Roidstation sind zudem die Ermittlungen gegen die Betreiber derselben bereits seit mehreren Jahren öffentlich bekannt, was eine Hausdurchsuchung für Besteller zusätzlich eher unwahrscheinlich macht.

Welche Tipps gibt´s vom Strafverteidiger zum Schluss?

Strafverteidiger-Tipp 1: Je früher Sie einen Anwalt hinzuziehen und je früher dieser die Möglichkeit hat, lenkend einzugreifen, desto besser sind in der Regel die Ergebnisse, die in Ihrem Ermittlungsverfahren bzw. in Ihrem Strafverfahren erreicht werden können.

Strafverteidiger-Tipp 2: Machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Es ist eines Ihrer wichtigsten Beschuldigtenrechte. Sie müssen sich nicht selbst belasten. Sie sollen keine Aussage zur Sache machen. Folgen Sie daher auch nicht der Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, sondern kontaktieren Sie vorher einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

Sprechen Sie bitte nicht mit der Polizei, reden Sie mit mir!

So geht´s weiter:

  • Sie kontaktieren mich unter 089/228433-55.
  • Sie erhalten einen Termin binnen 48 Stunden.
  • Wir besprechen Ihren Fall inklusive Chancenbewertung.
  • Nach Beauftragung durch Sie nehme ich Akteneinsicht.
  • Sobald die Akte vorliegt, planen wir gemeinsam unsere Strategie.