Auch in München nehmen Ermittlungsverfahren wegen Drogenkäufen im Darknet deutlich zu. Nutzer von Plattformen wie dem „Archetyp Market“ geraten zunehmend ins Visier der Strafverfolgung – oft ohne Vorwarnung und Jahre nach einer vermeintlichen Bestellung.
Als Fachanwalt für Strafrecht mit Kanzlei in München zeige ich Ihnen, was im Ernstfall zu beachten ist, welche rechtlichen Risiken bestehen und wie eine effektive Verteidigung aussieht.
Was ist der „Archetyp Market“ und warum ist er für Ermittlungsbehörden – auch in München – relevant?
Der „Archetyp Market“ war ein Darknet-Marktplatz für illegale Waren, insbesondere Drogen. Auch die Münchner Strafverfolgungsbehörden – allen voran das Bayerische Landeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft München – arbeiten mit internationalen Partnern zusammen, um Nutzer solcher Plattformen zu identifizieren. Der bloße Besuch solcher Seiten ist nicht strafbar, der Kauf von Betäubungsmitteln hingegen sehr wohl.
Wie kommen Ermittlungsverfahren nach Bestellungen auf „Archetyp Market“ überhaupt zustande?
In München beginnen viele Verfahren mit Informationen aus internationalen Ermittlungen, Server-Beschlagnahmungen oder Datenlecks. Sobald eine Wallet-Adresse, Versandadresse oder E-Mail einem Münchner Bürger zugeordnet werden kann, folgen oft Vorladungen oder sogar Hausdurchsuchungen – auch bei lange zurückliegenden Vorfällen.
Welche Beweismittel nutzen Polizei und Staatsanwaltschaft in München?
Die Münchner Polizei arbeitet mit spezialisierten IT-Forensikern und nutzt u. a. Blockchain-Analysen, Versandinformationen, IP-Adressen sowie Chatverläufe auf beschlagnahmten Marktplatz-Servern. Die Auswertung digitaler Geräte nach Hausdurchsuchungen ist in diesen Verfahren häufig ein zentraler Punkt.
Muss ich mit einer Hausdurchsuchung rechnen, wenn ich in München auf dem „Archetyp Market“ aktiv war?
Ja, insbesondere in Bayern wird bei Anfangsverdacht sehr häufig die Wohnung durchsucht. Die Münchner Polizei erscheint meist frühmorgens mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss. Sichern Sie in diesem Fall Ihre Rechte: Machen Sie keine Angaben und kontaktieren Sie unverzüglich einen Strafverteidiger aus München.
Welche Rolle spielt die Auswertung von Kryptowährungen in bayerischen Ermittlungsverfahren?
Auch in Bayern gelingt es Ermittlern immer häufiger, Bitcoin- oder Monero-Zahlungen bestimmten Personen zuzuordnen – trotz der scheinbaren Anonymität. In München arbeiten die Behörden hierzu eng mit Bundesbehörden und internationalen Datenbanken zusammen. Der Nachweis über die Herkunft oder Verwendung von Wallets kann entscheidend für die Frage der Strafbarkeit sein.
Kann ich wegen einer einmaligen Bestellung bereits strafrechtlich belangt werden?
Definitiv. In München werden auch Verfahren wegen einer einzigen Bestellung geführt, wenn Art oder Menge der Droge eine Strafbarkeit begründen. Bei sogenannten harten Drogen oder Mengen oberhalb der „geringen Menge“ drohen empfindliche Strafen – auch bei Ersttätern.
Welche Strafen drohen bei einem Ermittlungsverfahren in München wegen Drogenbestellung im Darknet?
Die Strafen richten sich nach dem Betäubungsmittelgesetz und hängen von Art und Menge der Substanz ab. In München wird dabei erfahrungsgemäß konsequent verfolgt. Möglich sind Geldstrafen, Bewährungsstrafen oder – bei größeren Mengen – Freiheitsstrafen ohne Bewährung. Bei erstmaligem Verstoß und guter Verteidigung kann eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden.
Sollte ich mit der Münchner Polizei sprechen, wenn ich eine Vorladung oder Hausdurchsuchung erhalte?
Nein – äußern Sie sich niemals ohne anwaltliche Beratung. Auch in München gilt: Schweigen ist Ihr gutes Recht und schützt Sie. Ich übernehme als Fachanwalt für Strafrecht die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft, prüfe die Vorwürfe und entwickle mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie.
Welche Verteidigungsstrategien sind in solchen Fällen in München erfolgversprechend?
In vielen Fällen lassen sich Beweise oder Rückschlüsse auf eine Täterschaft erfolgreich angreifen – z. B. durch Lücken in der Beweiskette, Probleme bei der Datenzuordnung oder Verstöße gegen Verfahrensvorschriften. Ich prüfe als Verteidiger aus München die Akte im Detail und nutze alle Spielräume, um ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen.
Wann ist die Einschaltung eines Fachanwalts für Strafrecht in München dringend zu empfehlen?
Sobald Sie in München mit einem Ermittlungsverfahren wegen einer Darknet-Bestellung konfrontiert werden – sei es durch eine Vorladung, Hausdurchsuchung oder Anklage – sollten Sie unverzüglich einen spezialisierten Anwalt kontaktieren. Als Fachanwalt für Strafrecht in München vertrete ich Sie diskret, engagiert und mit der nötigen Erfahrung in diesen sensiblen Verfahren.
Strafverteidiger-Tipp 1: Je früher Sie einen Anwalt hinzuziehen und je früher dieser die Möglichkeit hat, lenkend einzugreifen, desto besser sind in der Regel die Ergebnisse, die in Ihrem Ermittlungsverfahren bzw. in Ihrem Strafverfahren erreicht werden können.
Strafverteidiger-Tipp 2: Machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Es ist eines Ihrer wichtigsten Beschuldigtenrechte. Sie müssen sich nicht selbst belasten. Sie sollen keine Aussage zur Sache machen. Folgen Sie daher auch nicht der Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, sondern kontaktieren Sie vorher einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt.
Sprechen Sie bitte nicht mit der Polizei, reden Sie mit mir!
So geht´s weiter:
- Sie kontaktieren mich unter 089/228433-55.
- Sie erhalten einen Termin binnen 48 Stunden.
- Wir besprechen Ihren Fall inklusive Chancenbewertung.
- Nach Beauftragung durch Sie nehme ich Akteneinsicht.
- Sobald die Akte vorliegt, planen wir gemeinsam unsere Strategie.